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Flug gestrichen: Forder auch diese Kosten zurück

Wenn Dein Flug ausfällt, kannst Du neben den Ticketkosten auch weitere Gebühren von der Fluggesellschaft zurückfordern.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön Recht
Flug gestrichen: Forder auch diese Kosten zurück

Wird Dein Flug gestrichen und Du willst keinen Ersatzflug, muss die Airline Dir den kompletten Ticketpreis inklusive aller Buchungsgebühren auch von Online-Buchungsportalen wie z. B. Opodo erstatten. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden (Az. C-45/24). 

Das gilt auch, wenn die Airline die genaue Höhe dieser Gebühren nicht kannte. Denn wenn Du über ein Portal buchst, darfst Du nicht schlechter gestellt werden, als wenn Du es direkt bei der Airline getan hättest.

Will die Airline Deine Erstattung also um solche Gebühren kürzen, musst Du das nicht akzeptieren. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber zur Flugannullierung.

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Von Amelie Junk
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