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Tipps & Tricks Daily

7 Alternativen zur klassischen Gehaltserhöhung

Dein Gehalt regelmäßig neu zu verhandeln, ist wichtig. Mehr Geld zu fordern, ist aber nicht die einzige Möglichkeit, mit der Du mehr Netto rausholst.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Nicht immer klappt’s mit einer Gehaltserhöhung. Und wenn doch, kommt am Ende oft gar nicht so viel mehr Netto raus als vorher. Denn je höher Dein Einkommen, desto größer auch Deine Steuerlast.  

Statt einer Gehaltserhöhung kannst Du auch sogenannte Ge­halts­ex­tras für Dich raushandeln. Viele davon sind steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei oder zumindest steuerbegünstigt. Bedeutet: Auch ohne die klassische Gehaltserhöhung kann so mehr Netto für Dich drin sein.  

Diese sieben Ge­halts­ex­tras solltest Du kennen: 

1. Der Gutschein  

Dein Arbeitgeber kann Dich mit Gutscheinen (z. B. Tankgutschein oder Warengutschein) unterstützen. Wichtig: Der Gutscheinwert sollte 50€ nicht übersteigen. Über dieser Grenze bist Du nämlich sofort abgabepflichtig – und zwar auf die gesamte Summe. Gutscheine zum Geburtstag, Hochzeit oder anderen besonderen Anlässen sind bis zu 60€ steuerfrei. 

2. Der Sportkurs 

Alternativ kann Dein Arbeitgeber eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschussen. Auch hier gilt die 50€-Grenze. Wenn der Zuschuss drüber liegt, musst Du ebenfalls auf die gesamte Summe Steuern und Sozialversicherung zahlen. Nimmst Du an zertifizierte Gesundheitskursen wie Yoga, autogenem Training oder Ernährungsseminaren teil, kannst Du sie Dir mit bis zu 600€ pro Jahr steuerfrei bezuschussen lassen. Sind sie teurer, musst du nur Abgaben auf den Betrag über 600€ zahlen.  

3. Das Jobticket 

Egal ob Wochen-, Monats- oder Einzelfahrkarte, selbst Bahncards können von Deinem Arbeitgeber bezuschusst oder übernommen werden. Bekommst Du z. B. Dein ÖPNV-Ticket bezahlt, ist es steuer- und beitragsfrei. Kleiner Haken: Du kannst es nicht auch noch von Deinen Werbungskosten bei der Steu­er­er­klä­rung absetzen.  

4. Das Jobrad 

Wer lieber mit dem Rad unterwegs ist, kann auch ein schickes Dienstfahrrad als Ge­halts­ex­tra raushandeln. Sogar E-Bikes bis 25 km/h können steuer- und beitragsfrei bezuschusst werden. Du musst außerdem nicht mal den geldwerten Vorteil versteuern, wenn Du das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn bekommst. In dem Fall ist auch die private Nutzung für Dich steuerfrei. 

5. Kinder­betreuungs­kosten 

Kinderbetreuung kann ganz schön ins Geld gehen. Die gute Nachricht: Zuschüsse von Deinem Arbeitgeber sind sogar in unbegrenzter Höher steuer- und sozialabgabenfrei. Den Zuschuss gibt es zusätzlich zu Deinem Gehalt. Einzige Voraussetzung: Dein Kind geht noch nicht in die Schule.  

6. Weiterbildungen  

Auch Weiterbildungen sind in der Regel steuerfrei und können unabhängig von den Kosten bezuschusst werden. Außer sie sind als Belohnung angedacht, dann sind sie steuerpflichtig. Wenn Du Dir ein solches Ge­halts­ex­tra sicherst, sollte das Budget für Weiterbildungen auch in Deinem Arbeits­vertrag vermerkt werden.  

7. Inflationsausgleichsprämie  

Noch bis Ende 2024 kann Dein Arbeitgeber Dir bis zu 3.000€ als Inflationsausgleich bezahlen. Das Geld kriegst Du on top zu Deinem regulären Lohn und ist dazu noch steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei.  

Fazit 

Ge­halts­ex­tras sind eine gute Möglichkeit, um mehr Gehalt rauszuhandeln, ohne eine klassische Gehaltserhöhung zu bekommen. Außerdem sind sie alle miteinander kombinierbar. Trotzdem solltest Du im Hinterkopf behalten, dass Ge­halts­ex­tras wie ein Jobticket nicht auf Deinem Konto landen. Bekommst Du z. B. ein Jobrad statt Lohn (Gehaltsumwandlung), hast Du etwas weniger Netto und zahlst deshalb auch weniger in die Rentenkasse ein und erhältst auch weniger Ar­beits­lo­sen­geld. Wäg also immer genau ab, was sich am meisten für Dich lohnt. 

Mehr zum Thema erfährst Du in unserem Ratgeber zu steuerfreien Ge­halts­ex­tras und in Folge 141 unseres Podcasts Auf Geldreise. In Folge 34 geht es außerdem darum, wie Du erfolgreich in die Gehaltsverhandlung gehst.

Von Anna Karolina Stock, und Eva Schroeder

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