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Grundsteuerbescheid ist da: Was kannst Du noch machen?

Im Januar verschicken viele Städte und Gemeinden endlich die Grundsteuerbescheide. Wir sagen Dir, ob ein Widerspruch sinnvoll ist und was für die Zahlung gilt.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern
Grundsteuerbescheid ist da: Was kannst Du noch machen?

Grundsteuer: Finale Bescheide kommen
Widerspruch: Lohnt sich nur selten, aber prüf die Berechnung
Zahlung: Halt die Frist ein, auch wenn Du geklagt oder Einspruch eingelegt hast

Viele Städte und Gemeinden verschicken zum Jahresbeginn ihre finalen Grundsteuerbescheide, meistens im Januar. In einigen Fällen kann es noch etwas länger dauern, bis Februar oder sogar März (z. B. in Hamburg). Hast Du Eigentum, erfährst Du damit endlich, wie viel Du nach der großen Reform ab 2025 wirklich zahlen musst.

Grundsteuer betrifft auch Mieter 

Wohnst Du zur Miete, ist das für Dich ebenfalls interessant: Deine Vermieterin oder Dein Vermieter kann die Grundsteuer für Deine Mietwohnung oder Dein Miethaus mit der Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung für 2025, also erst 2026, auf Dich umlegen. In den meisten Mietverträgen ist das so geregelt. Frag also mal nach, wenn Du schon jetzt wissen möchtest, ob Du ab 2026 mit steigenden oder sinkenden Kosten rechnen musst.

Übrigens: Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten dürfen Vermietende nicht sofort verpflichtend erhöhen, das geht erst nach der nächsten Abrechnung. Du kannst es allerdings freiwillig anbieten, falls die Grundsteuer deutlich höher geworden ist und Du eine hohe Nachzahlung vermeiden möchtest.

Lohnt sich ein Widerspruch? 

Hast Du Eigentum und den Bescheid bekommen, stellen sich natürlich vor allem zwei Fragen: Ist er korrekt und solltest Du Widerspruch einlegen, falls nicht?

Ersteres ist wahrscheinlich. Denn im Grundsteuerbescheid wird nur mit dem neuen Hebesatz Deiner Gemeinde und Deinem Grund­steuer­mess­betrag die Grundsteuer ausgerechnet. Und diese Rechnung ist recht simpel. Drei Dinge solltest Du aber kurz prüfen:

  1. Wird im Grundsteuerbescheid mit demselben Messbetrag wie im Bescheid zum Messbetrag gerechnet? Den hast Du bereits vor vielen Monaten bekommen 
  2. Ist der Hebesatz richtig? Zur Kontrolle kannst Du ihn bei Deiner Kommune erfragen oder online finden 
  3. Wurden diese Werte richtig multipliziert? Nutz dafür diese einfache Formel:
    Messbetrag x Hebesatz/100 = Grundsteuer

Du findest Fehler? 

Dann widersprich innerhalb eines Monats und bitte um Korrektur. Du solltest Dir aber sicher sein: Anders als ein Einspruch gegen die ersten Bescheide rund um die neue Grundsteuer ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid generell nur dann kostenlos, wenn Du Recht bekommst.

Liegst Du falsch, zahlst Du eine Gebühr, die ab 20€ beginnt, aber auch deutlich höher ausfallen kann. Erfrag diese Kosten vor einem Widerspruch also unbedingt bei Deiner Kommune.

Du findest keine Fehler? 

Dann passt alles und Du brauchst und kannst nichts tun. Denn ein Widerspruch hat jetzt auch dann keine Chancen mehr, wenn Du der Meinung bist, dass Dein Messbetrag schon im damaligen Bescheid einfach zu hoch war. Also wenn Du denkst, dass Dein Grund überwertet ist. Denn dagegen hättest Du schon im Bescheid dazu Einspruch einlegen müssen.

Und was gilt bei der Zahlung? 

Hast Du damals Einspruch eingelegt oder sogar geklagt, aber nichts weiter dazu gehört und bekommst jetzt trotzdem den Grundsteuerbescheid mit einer Zahlungsaufforderung, solltest Du die dafür genannte Frist dennoch einhalten und erstmal zahlen. Dasselbe gilt, wenn Du jetzt gegen den Grundsteuerbescheid Widerspruch einlegst.

Du hast den Bescheid noch nicht bekommen, aber Deine übliche erste Quartalszahlung (meist am 15. Februar) steht bald an? Dann brauchst Du Deine alte Grundsteuer nicht zu zahlen, stopp also ggf. Deinen Dauerauftrag. Warte einfach auf den neuen Bescheid und halt die dort genannte Frist ein. Kommt er spät, wird Deine Kommune auch den Zahlungstermin anpassen.

Wir klären Deine Fragen 

Messbetrag, Hebesatz, Grundsteuerwert und Widerspruch – Du blickst bei diesen Begriffen nicht mehr durch? Dann hilft Dir unser Grundsteuer-ABC (PDF). Außerdem haben wir eine Lesehilfe (PDF) für Dich, die den Grundsteuerbescheid nochmal Punkt für Punkt erklärt.

Außerdem kannst Du Deine Frage im nächsten Finanztip Expertengespräch für Finanztip-Unterstützer stellen.

Dafür kannst Du Dich über den neuen Expertengespräch-Kalender anmelden. So behältst Du auch im Blick, welche Themen demnächst geplant sind.

Ist die neue Grundsteuer wirklich fair? 

Und noch eine kleine Bitte an Dich: Wir möchten herausfinden, ob die Grundsteuer nach der Reform im Schnitt wirklich nicht teurer geworden ist oder ob dieses politische Versprechen in manchen Regionen gebrochen wurde. Dabei kannst Du uns helfen. 

Lad dafür einfach Deinen Grundsteuerbescheid auf dieser Plattform unseres Recherche-Partners Correctiv hoch – bitte auch dann, wenn es bei Dir nicht teurer oder sogar günstiger wurde. Nur so bekommen wir ein realistisches Bild. Vielen Dank! 

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