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Hol Dir Dein Geld für Wärmepumpenstrom zurück

Du kannst Dir für Deinen Wärmepumpenstrom Geld zurückholen. Aber viele Stromanbieter stellen sich quer. Zu Unrecht. Lass Dich also nicht abwimmeln.

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl Energie
Geld zurück für Wärmepumpenstrom: Lass Dich nicht abwimmeln

Wenn Du eine Wärmepumpe mit separatem Stromzähler hast, musst Du rückwirkend seit Januar 2025 zwei Umlagen nicht mehr zahlen: die KWKG- und Offshore-Umlage. Das senkt Deinen Strompreis um 1,3 ct pro kWh. 

Klingt wenig, macht aber schnell einen zweistelligen Betrag im Jahr aus. Zum Beispiel: Bei einem Verbrauch von 5.200 kWh bekommst Du für 2025 rund 67,63 € zurück. Für 2026 werden es sogar 85,83 €. 

Wichtig: Du bekommst das Geld nicht automatisch – Du musst selbst aktiv werden.

Anbieter weigern sich – das sind ihre Argumente

Viele Finanztip-Leserinnen und -Leser haben unser Musterschreiben (Word-Dokument) schon genutzt, um die Erstattung bei Ihrem Stromanbieter einzufordern. Einige Anbieter weigern sich aber – die häufigsten Begründungen:

  • Es fehle die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission
  • Es sei noch unklar, ob die Regel tatsächlich rückwirkend gilt

Beides ist falsch: Der Beihilfevorbehalt im Gesetz (§ 68 EnFG) wurde bereits gestrichen. Das heißt: Es ist keine Genehmigung der EU mehr erforderlich. Und die Bundesnetzagentur hat klargestellt, dass die Entlastung rückwirkend ab 1. Januar 2025 gilt.

Warum Du jetzt dranbleiben solltest

Auch wenn Dein Anbieter ablehnt: Bleib hartnäckig. Es geht um Dein Geld – und die Rechtslage ist auf Deiner Seite.  

Viele Anbieter reagieren erst, wenn Kundinnen und Kunden nachhaken oder Druck machen. Genau deshalb lohnt es sich, dranzubleiben und notfalls Widerspruch bei Deinem Stromanbieter einzulegen.

Das solltest Du jetzt tun

  1. Forder die Erstattung aktiv bei Deinem Stromanbieter ein
  2. Nutz dafür unser kostenloses Musterschreiben (Word-Dokument)
  3. Schick das Schreiben am besten sofort ab. Dein Anbieter muss Deinen Erstattungsanspruch bis spätestens 31. März beim Netzbetreiber anmelden
  4. Bei einer Absage: Leg Widerspruch ein und verweis darin auf die oben genannte Begründung

Weitere Details zum Thema liest Du in unserem Ratgeber zum Wärmepumpenstrom.

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