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Hauskauf ohne Hochzeit? Diese 4 Fragen solltet Ihr klären

Möchtet Ihr als unverheiratetes Paar ein Haus kaufen, gibt’s rechtliche und finanzielle Punkte, die Ihr davor klären solltet. Vier Fragen, die Euch dabei helfen.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Hauskauf ohne Hochzeit? Diese 4 Fragen solltet ihr klären

Wenn unverheiratete Paare ein Haus kaufen wollen, gibt’s einige wichtige Dinge zu klären. Denn ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaft gelten für Euer Zusammenleben oder im Falle einer Trennung keine besonderen gesetzlichen Regelungen. Ihr müsst Euch selbst darum kümmern.

Diese vier Punkte solltet Ihr vor dem Hauskauf unbedingt besprechen:

1. Frage: Was passiert, wenn Ihr Euch trennt?

Wer darf im Haus bleiben und wie viel Abfindung bekommt der oder die andere für den Auszug. Am besten haltet Ihr das in einem Partnerschaftsvertrag fest.

Wenn Ihr das Haus gemeinsam finanziert, solltet Ihr auch beide im Grundbuch vermerkt sein. Ist nur eine Person eingetragen, kann es für die andere schwierig werden, einen finanziellen Ausgleich für ihren Anteil zu bekommen.

2. Frage: Wer zahlt den Kredit?

Wenn Ihr gemeinsam einen Kredit aufnehmt, haftet Ihr beide gegenüber der Bank und müsst weiterhin zahlen – auch im Falle einer Trennung. Ihr könnt jedoch im Innenverhältnis festlegen, wer weiterzahlen soll. Im Falle einer Trennung solltet Ihr also unbedingt abklären, wie Ihr mit der Baufinanzierung umgeht.

Um die Finanzierung abzusichern, falls einer von Euch stirbt, könnt Ihr eine Risikolebensversicherung über Kreuz abschließen. Das heißt: Ihr beiden schließt eine Lebensversicherung für den jeweils anderen ab, damit die Kreditraten weiter finanzierbar sind.

3. Frage: Was passiert im Erbfall?

Da Ihr nicht verheiratet seid, habt Ihr keinen gesetzlichen Erbanspruch auf den Hausanteil Eurer Partnerin bzw. Eures Partners. Um Euch gegenseitig abzusichern, müsst Ihr ein Testament schreiben oder einen Erbvertrag abschließen.

Übrigens: Der Freibetrag für unverheiratete Partner liegt bei 20.000 €, im Gegensatz zu den 500.000 € für Eheleute. Auf alles über 20.000 € wird Erbschaftssteuer fällig.

4. Frage: Ist Mieten vielleicht doch besser?

Zuerst solltet Ihr Euch natürlich die Frage stellen, ob Ihr ein Haus kaufen oder doch lieber mieten wollt. Gerade im Hinblick auf den langfristigen Vermögensaufbau ist Mieten häufig die bessere Wahl. Ihr seid dadurch flexibler und könnt das eingesparte Geld anderweitig anlegen, wie z. B. in Aktien-ETFs. Besonders dann, wenn Immobilien teuer sind, die Wertsteigerung unsicher ist und die Bauzinsen hoch, spricht vieles fürs Mieten.

Wie sich diese Entscheidung auf Eure Finanzen auswirkt, könnt Ihr ganz einfach mit dem Finanztip Mieten-oder-Kaufen-Rechner herausfinden.

Du möchtest mehr zum Thema Mieten/Kaufen erfahren? Dann schau mal in unseren Beitrag “Wann Mieten Dich reicher macht als Kaufen”.

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Von Giulia Tita
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