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Hol Dir unzulässige Kontogebühren bis Ende Dezember zurück
Deine Bank darf unzulässige Kontoführungsgebühren auch dann nicht behalten, wenn Du der Gebührenerhöhung drei Jahre lang nicht widersprochen hast.
Finanztip-Expertin für Recht
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Deine Bank darf unzulässige Kontoführungsgebühren auch dann nicht behalten, wenn Du der Gebührenerhöhung drei Jahre lang nicht widersprochen hast.
Nicht alle Gebühren rund um Dein Girokonto sind erlaubt. Banken dürfen sie z. B. nicht beliebig und ohne Deine Zustimmung einführen oder erhöhen. Passiert es doch, kannst Du unzulässige Kontoführungsgebühren von Deiner Bank zurückfordern.
Auch in einem aktuellen BGH-Fall hat ein Sparkassen-Kunde gegen eine unwirksame Gebührenerhöhung geklagt. Die Sparkasse wollte die Gebühren aber einbehalten, weil der Kunde dem Gebührenmodell drei Jahre lang nicht widersprochen hatte.
Diese sogenannte Dreijahreslösung hat der BGH ursprünglich für Streitigkeiten rund um Energielieferungsverträge entwickelt. Aber nun entschieden, dass sie nicht auf unwirksame Gebührenerhöhungen bei Girokonten übertragbar ist (Az. XI ZR 139/23).
Bedeutet konkret: Du musst eine Preiserhöhung innerhalb von drei Jahren nicht beanstanden, um unwirksame Gebühren von Deiner Bank zurückfordern zu können. Die Sparkasse muss dem Kläger die gezahlten Gebühren also rückwirkend erstatten.
Dass die Dreijahreslösung nicht greift, ändert nichts an den allgemeinen Verjährungsfristen. Danach verjährt Dein Erstattungsanspruch nach drei Jahren zum Jahresende. Bedeutet: Unwirksame Erhöhungen aus dem Jahr 2021 kannst Du nur noch bis Ende Dezember geltend machen. So gehst Du vor.
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