So nutzt Du die Homeoffice-Pauschale:
Für Arbeitstage, die Du ausschließlich im Homeoffice verbringst, kannst Du 5€ von der Steuer absetzen. Aber: Der Abzug ist aktuell auf 120 Tage begrenzt. Also kannst Du für die Jahre 2021 und 2022 jeweils maximal 120 x 5€ = 600€ absetzen.
Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale wird mit der Werbungskostenpauschale verrechnet. Die liegt aktuell fürs Jahr 2021 bei 1.000€ (fürs Jahr 2022: 1.200€). Heißt: 1.000€ werden vom Finanzamt bei Deiner Steuererklärung dieses Jahr ganz automatisch berücksichtigt. Nur, wenn Du mit Deinen Werbungskosten inkl. Homeoffice-Pauschale über diese 1.000€ drüber kommst, springt am Ende mehr für Dich raus. Kommst Du nicht über den Betrag, kannst Du es Dir auch sparen, die einzelnen Ausgaben in der Anlage N Deiner Steuererklärung einzutragen.
Mit der Homeofficepauschale werden übrigens Deine Mehrkosten abgegolten, die bei Dir wegen Homeoffice anfallen, z. B. weil Du mehr Strom verbrauchst oder höhere Heizkosten hast.
Ein Tipp für Paare: Sagen wir, Dein Ehemann hat ein Arbeitszimmer, das er steuerlich geltend macht, Du arbeitest dagegen im Wohnzimmer in einer Arbeitsecke. Dann kannst Du trotz des Arbeitszimmers Deines Mannes die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen. Die beiden Punkte lassen sich in Eurer gemeinsamen Steuererklärung einfach kombinieren – hier muss niemand von euch zurückstecken.
Noch eine gute Nachricht zum Schluss: Die Homeoffice-Pauschale soll steigen
Vor kurzem hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die Homeoffice-Pauschale erhöht werden soll. Ab 2023 kannst Du die Pauschale dann für 200 anstatt 120 Tage nutzen und damit bis zu 1.000€ absetzen. Außerdem soll die Pauschale unbefristet gelten.
Noch mehr Steuertricks gefällig? Kennst Du dann schon unsere Steuer-Serie 2022?
(vhi)