Kinderbetreuungskosten absetzen

Jörg Leine Steuern

Eltern geben viel für Betreuung aus – gut, dass ein Teil davon steuerlich absetzbar ist.

Was zählt zu Betreuungskosten?

  • Kosten für Kindergarten, Kita, Hort oder Tagesmutter
  • Kosten für Nachmittagsbetreuung in Schule oder eine offene Ganztagsschule
  • Kosten für Betreuung während der Ferien

Nicht abzugsfähig sind:

  • Reine Freizeitaktivitäten (z. B. Sportkurs ohne Beaufsichtigung)
  • Unterricht, der ausdrücklich der Ausbildung dient (z. B. Nachhilfe)

So viel könnt Ihr absetzen

Von den Betreuungskosten bis zu 6.000 € pro Kind und Jahr könnt Ihr 80 % der Aufwendungen in der Steuererklärung absetzen. Das heißt: Wenn Ihr z. B. 5.000 € im Jahr für Betreuung bezahlt, könnt Ihr 5.000 € x 0,8 = 4.000 € in Eurer Steuererklärung geltend machen.

Konkretes Beispiel

Ihr zahlt im Jahr Betreuungskosten für Euer Kind:

  • Kita-Beitrag: 4.800 €
  • Ferienbetreuung: 600 €
  • Gesamt: 5.400 €

Abzugsfähig sind davon 80 %, also 4.320 €. Wenn Ihr z. B. in Steuerklasse IV seid und einen Grenzsteuersatz von 30 % habt, spart Ihr dadurch rund 1.300 € an Steuern (4.320 € x 30 %).

Wie Ihr den Vorteil bekommt

Damit der Abzug wirkt, müsst Ihr Eure Betreuungskosten in der Einkommensteuererklärung angeben:

  • Genau aufschlüsseln, wofür Ihr gezahlt habt
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise bereitlegen
  • Die Beträge in der Anlage Kind eintragen

Lohnsteuer-Ermäßigung vs. Steuererklärung

Manche Eltern beantragen die Betreuungskosten im Rahmen der Lohnsteuer-Ermäßigung (die wird beim laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt). Das hat den Vorteil, dass Ihr die Steuerersparnis sofort anteilig jeden Monat bekommt – und nicht erst im nächsten Jahr, wenn Ihr die Steuererklärung abgebt.

Alternativ könnt Ihr die Kinderbetreuungskosten auch erst in der Steuererklärung angeben. In diesem Fall wirkt sich die Steuerersparnis erst mit dem Steuerbescheid aus. An der Höhe der Steuerersparnis ändert sich dadurch nichts – nur der Zeitpunkt, zu dem Ihr davon profitiert.

Warum es sich gerade für Eltern lohnt

Gerade wenn Ihr beide berufstätig seid und Betreuungskosten habt, kann Euch dieser Abzug jedes Jahr mehr als 1.000 € zurückbringen. Das reduziert effektiv die Netto-Last der Betreuung deutlich – und ist ein Vorteil, den viele Eltern nicht nutzen, wenn sie keine Steuererklärung machen.

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