Kindesunterhalt: So viel musst Du zahlen oder bekommst Du

Wie viel Unterhalt Du nach einer Trennung oder Scheidung für gemeinsame Kinder zahlen musst.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Von Dr. Britta Beate Schön und Amelie Junk

Unterhalt muss der Elternteil zahlen, der nach der Trennung nicht mit dem Kind zusammenwohnt. Dabei geht es um mehrere hundert Euro im Monat. Wie viel genau, hängt vor allem von Deinem Einkommen und dem Alter Deiner Kinder ab.

Die wichtigste Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle. Sie gibt vor, wie hoch der monatliche Unterhalt mindestens ist.

So funktioniert die Düsseldorfer Tabelle

Du ordnest Dein Nettoeinkommen einer Einkommensgruppe zu und schaust dann auf das Alter Deines Kindes.

Seit 2026 gilt zum Beispiel:

  • bis 5 Jahre: mindestens 486 €
  • bis 11 Jahre: mindestens 558 €
  • bis 17 Jahre: mindestens 653 €

Ein Beispiel: Verdienst Du 2.600 € netto und hast ein 7-jähriges Kind, liegt der Unterhalt laut Tabelle bei rund 614 € im Monat.

Kindergeld wird angerechnet

Du zahlst in der Praxis weniger. Denn die Hälfte des Kindergelds wird abgezogen. Das heißt konkret: Von aktuell 259 € Kindergeld werden 129,50 € verrechnet. Dein tatsächlicher Zahlbetrag sinkt also entsprechend.

Mehrbedarf und Sonderbedarf können noch dazu kommen

Ggf. kommen noch Zahlungen dazu, wenn es regelmäßig anfallende Zusatzkosten (Mehrbedarf), z. B. für Studiengebühren oder Kosten für die Nachhilfe, oder einmalig unerwartete hohe Ausgaben (Sonderbedarf) gibt. Letzteres könnten z. B. Rechnungen für den Kieferorthopäden oder Kosten für einen neuen Laptop sein.

Soweit ein zusätzlicher Bedarf besteht, müssen grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam dafür aufkommen: Jeder Elternteil zahlt entsprechend dem Anteil, den sein Einkommen am gemeinsamen Gesamteinkommen ausmacht. Es zahlt also nicht jeder einfach die Hälfte.

Um den Kindesunterhalt zu berechnen, kannst Du unsere Anleitung (PDF) nutzen.

Selbstbehalt: Dir muss ein Mindestbetrag bleiben

Dir muss genug zum Leben übrigbleiben. Wenn Du arbeitest, liegt Dein Selbstbehalt 2026 bei mindestens 1.450 € im Monat.

Kannst Du den Mindestunterhalt nicht zahlen, gibt es besondere Regeln – oder staatliche Unterstützung wie den Unterhaltsvorschuss. Mehr dazu im nächsten Text.

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