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Tipps & Tricks

Kündigung im Job: 7 Dinge, die Du wissen solltest

Was kannst Du tun, wenn es zur Kündigung kommt? Bewahre einen kühlen Kopf und lies unsere sieben Tipps.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Der Schock ist erstmal groß, wenn plötzlich eine Kündigung Deines Arbeitgebers auf dem Tisch liegt. Dann heißt es: Ruhe bewahren. Hier sind sieben Dinge, die Du für den Fall der Fälle wissen solltest: 

1. Eine mündliche Kündigung gilt nicht 

Falls Deine Chefin oder Dein Chef im Ärger ruft "Sie sind gefeuert!", kannst Du gelassen abwarten, bis die Situation abgekühlt ist. Denn eine Kündigung bedarf der Schriftform, eine mündliche ist unwirksam. Das gilt auch, wenn Du selbst kündigen willst. 

 2. In der Probezeit kann es schnell gehen 

Innerhalb der ersten sechs Monate darf Dir Dein Arbeitgeber mit einer Frist von zwei Wochen kündigen – ohne besonderen Grund. Aber dann war es auch nicht der richtige Job für Dich. Eine Kündigung während der Probezeit ist aber kein Drama. Denn es kann durchaus passieren, dass beide Seiten andere Erwartungen hatten.  

3. Verhaltensbedingte Kündigung 

Deine Chefin oder Dein Chef muss Dich erstmal abmahnen. Erst im Wiederholungsfall darf Dir gekündigt werden – sofern sie oder er das bei der ersten Mahnung bereits angedroht hat. Das nennt man verhaltensbedingte Kündigung.  

Etwas anderes gilt, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist. Dann kann Dir auch ohne Abmahnung gekündigt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Straftaten wie Diebstahl oder Körperverletzung im Raum stehen. In solchen Fällen folgt in der Regel eine fristlose Kündigung.  

4. Betriebsbedingte Kündigung 

Häufiger kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung. Die ist möglich, wenn Dein Aufgabenbereich wegfällt und Du im Betrieb nicht anderweitig beschäftigt werden kannst. Arbeitest Du mit mehreren Kollegen in derselben Position, muss die Firma eine Sozialauswahl vornehmen und zuerst diejenigen entlassen, für die der Jobverlust weniger hart ist und die nach Dir eingestellt wurden.  

5. Keine Kündigung während Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit 

Eine Schwangere ist ab dem ersten Tag der Schwangerschaft vor einer Kündigung geschützt – selbst in der Probezeit. Das Gleiche gilt auch im Mutterschutz bis zu zwölf Wochen nach der Geburt. In der Elternzeit darf der Arbeitgeber Dir ebenfalls nicht kündigen. Genauso bist Du in der Pflegezeit für nahe Angehörige bis zu sechs Monate lang vor Kündigungen sicher und in der Familienpflegezeit für bis zu 24 Monate. 

6. Auf­he­bungs­ver­trag nicht blind unterschreiben

Bewahre einen kühlen Kopf, unterschreibe nichts und lass Dich von einem Rechtsbeistand oder Deiner Gewerkschaft beraten. Oft ist es möglich, mit dem Unternehmen einen Auf­he­bungs­ver­trag zu vereinbaren – und eine Abfindung auszuhandeln.  

Im Kün­di­gungs­schutz­ge­setz hält der Gesetzgeber als Abfindung pro Jahr, in dem Du dort beschäftigt warst, ein halbes Monatsgehalt für angemessen, wenn Du im Gegenzug auf eine Klage verzichtest. Beispiel: Du warst für zwei Jahre und acht Monate beschäftigt. Das entspricht drei Beschäftigungsjahren bei der Abfindung. Hast Du monatlich beispielsweise 4.500€ brutto verdient, erhältst Du als Ab­fin­dung (4.500 : 2, dann x 3 =) 6.750€ brut­to.  

Oft lässt sich aber deutlich mehr rausholen – verlange mindestens einen Monatslohn pro Jahr. Achte darauf, die Abfindung klug zu versteuern.  

 7. Achtung: Du hast nur drei Wochen Zeit zur Klage 

Wenn Dir gekündigt wurde, darfst Du die Frist für eine Kündigungsschutzklage nicht verpassen. Sonst hast Du kein Druckmittel gegen Deinen Arbeitgeber. Die Klage musst Du innerhalb von drei Wochen, nachdem Du die schriftliche Kündigung bekommen hast, einreichen – und zwar beim Arbeitsgericht an Deinem Arbeitsort. Achtung: Die Kosten musst Du erstmal selbst tragen, auch wenn Du den Prozess später gewinnst.  

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung oder eine Mitgliedschaft in Deiner Gewerkschaft kann sich also lohnen. Beide beraten Dich vorab und vertreten Dich vor Gericht. In beiden Fällen musst Du mindestens drei Monate vor der Kündigung dabei sein, damit Du Rechtsschutz bekommst. 

Mehr dazu, wie Du kündigen oder wie Dir gekündigt werden kann, liest Du in unserem Ratgeber zur ordentlichen Kündigung.

Von Anna Karolina Stock, und Giulia Tita

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