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Mogelpackung: Gericht stoppt dreisten Trick
Mit seiner versteckten Preiserhöhung verliert der Milka-Hersteller Mondelez vor Gericht. Was das Urteil bedeuten könnte.

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Mit seiner versteckten Preiserhöhung verliert der Milka-Hersteller Mondelez vor Gericht. Was das Urteil bedeuten könnte.


Das Landgericht Bremen hält eine versteckte Preiserhöhung bei Milka für rechtswidrig (Az. 12 O 118/25): Der Hersteller Mondelez hat Kundinnen und Kunden in die Irre geführt.
Ohne einen entsprechenden Hinweis hat der US-Konzern Mondelez vor einiger Zeit das Gewicht der Milka-Schokoladentafeln von 100 g auf 90 g reduziert. Nur die Füllmenge wurde in einer Ecke angepasst. Der Vorwurf: relative Mogelpackung oder Downsizing. Dazu wurde fast gleichzeitig der Preis für eine Tafel von 1,45 € auf 1,99 € erhöht. Die Verpackung hat sich aber kaum geändert.
Das entspricht ca. 48 % Preiserhöhung, weshalb die Verbraucherzentrale Hamburg das Produkt als Mogelpackung des Jahres 2025 “ausgezeichnet” hat.
Das Urteil zu diesem Marketing-Trick hat Signalwirkung, auch wenn Mondelez noch dagegen vorgehen kann. Hersteller müssen zukünftig deutlich und transparent darauf hinweisen, dass sie die Inhaltsmenge verändert haben. Alles andere ist irreführend. Tafeln, die schon in Supermarkt- oder Discounterregalen liegen, dürfen weiterhin verkauft werden.
Der Fall zeigt also, dass die zum Teil dreisten Tricks mancher Hersteller nicht immer unbemerkt bleiben. Die Verbraucherzentrale Hamburg ist mit ihrer Mogelpackungsliste stets dahinter, versteckte Preiserhöhungen durch z. B. “Shrink”- (Inhalt schrumpft) oder “Skimpflation” (veränderte Rezeptur) aufzudecken.
Wenn Du auch eine Mogelpackung entdeckst, kannst Du sie hier bei der Verbraucherzentrale melden.
Wie unser Einkaufsverhalten im Supermarkt beeinflusst wird und worauf Du bei Deinem nächsten Einkauf achten kannst, liest Du in diesem Beitrag.
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