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Onlinevertrag bereut? Dieser Button soll Dir bald helfen

Online etwas abgeschlossen und danach bereut? Ab Juni 2026 müssen Dir viele Anbieter den Online-Widerruf leichter machen. Wie das genau funktioniert.

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Verträge online abzuschließen, ist meist kinderleicht. Beim Widerruf machen es Dir viele Anbieter dagegen unnötig schwer. Genau das soll sich jetzt ändern: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, bei denen Du online einen Vertrag abschließen kannst, auf ihrer Website gut sichtbar eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten (§ 356a BGB). Also eine Möglichkeit, mit der Du den Vertrag direkt online widerrufen kannst – ohne unnötige Umwege über Formulare, Login-Hürden oder App-Zwang.

Wichtig zur Unterscheidung: Einen Kündigungsbutton gibt es schon länger, über den Du langfristige Verträge und Abos einfach beenden kannst. Der Widerrufsbutton ist neu: Er betrifft Fälle, in denen Du einen Vertrag kurz nach dem Abschluss rückgängig machen möchtest – innerhalb der Widerrufsfrist.
 

Was heißt das konkret? 

Der neue Button darf nicht irgendwo versteckt oder schwer auffindbar sein. Unternehmen müssen die Widerrufsfunktion so bereitstellen, dass Du sie ohne Weiteres findest. Sie muss während der gesamten Widerrufsfrist gut sichtbar und dauerhaft verfügbar sein.

Das heißt: Anbieter dürfen Dich in der Regel nicht erst zwingen, …
 

  • … Dich zu registrieren
  • … Dich einzuloggen
  • … eine App herunterzuladen 
  • … lange nach einem Formular zu suchen.
     

Wenn Du als Gast bestellt hast, solltest Du den Widerruf grundsätzlich auch ohne Kundenkonto erklären können. Ein Button nur im Login-Bereich reicht dann normalerweise nicht. Anders kann es sein, wenn Du den Vertrag ausschließlich über ein Kundenkonto abschließen konntest. Dann kann es zulässig sein, dass die Widerrufsfunktion im Login-Bereich liegt.
 

Fazit: Das bringt Dir der Widerrufsbutton

Der Button macht den Weg zum Widerruf einfacher. Und das kann im Alltag viel ausmachen. Denn wenn Du lange suchen musst, verlierst Du Zeit – und riskierst im schlimmsten Fall, die Widerrufsfrist von 14 Tagen zu verpassen. Nach dem Widerruf solltest Du eine elektronische Bestätigung erhalten. Die ist wichtig, falls es später Streit gibt, ob Dein Widerruf rechtzeitig eingegangen ist.
 

Was wir Dir empfehlen 

Wenn Du nach dem 19. Juni 2026 einen Vertrag widerrufen willst, such nach einem gut sichtbaren Button wie „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“. Speicher danach unbedingt die Bestätigung – am besten zusätzlich als Screenshot. Worauf Du generell beim Online-Shopping achten solltest, liest Du in unserem Ratgeber “Sicher im Internet bezahlen”.

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