Ab 2027 könnte es schwerer werden, einen Pflegegrad zu bekommen. Besonders betroffen wären Menschen, die die Voraussetzungen heute nur knapp erfüllen. Brauchst Du bereits Hilfe im Alltag, solltest Du deshalb prüfen, ob ein Antrag noch 2026 sinnvoll ist.
Wer an der Schwelle zur Pflegebedürftigkeit steht und heute nur knapp den ersten Pflegegrad erreichen würde, könnte ab 2027 leer ausgehen. Und damit auch ohne finanzielle Hilfe durch die soziale Pflegeversicherung dastehen. Der Grund: Das Bundesgesundheitsministerium plant, die Hürden für die Pflegegrade 1 bis 3 anzuheben. Das geht aus einem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung, kurz Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), hervor. Dadurch würde es deutlich schwieriger werden, diese Pflegegrade zu bekommen.
Noch ist nichts beschlossen. Wenn Du selbst oder Angehörige aber bereits heute regelmäßig Hilfe im Alltag brauchen, solltest Du jetzt einen Antrag prüfen – nicht erst 2027.
Jetzt noch schnell Pflegeantrag stellen? So geht’s!
Für den Antrag reicht ein formloses Schreiben an Deine Pflegekasse. Finanztip stellt Dir dafür ein Musterschreiben zur Verfügung. Ergänze einfach die notwendigen Daten, wie Geburtsdatum oder Versichertennummer, die Du auf Deiner Gesundheitskarte findest. Und Unterschrift nicht vergessen.
Musterantrag auf einen Pflegegrad
Hier kannst Du Dir unser Musterschreiben herunterladen, um einen Pflegegrad zu beantragen.
Füllst Du den Antrag nicht für Dich aus, sondern beispielsweise für ein pflegebedürftiges Familienmitglied, gehört seine Unterschrift unter den Antrag. Ist das gesundheitlich nicht möglich, kann auch ein Bevollmächtigter unterschreiben.
Anschließend sendest Du alles an die Pflegekasse. Die ist an die Krankenversicherung angehängt und leitet die Unterlagen automatisch weiter. Bist Du beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert, schickst Du das Schreiben als Brief oder E-Mail an die TK; bist Du bei der AOK, geht Dein Pflegeantrag dahin. Oft bieten Dir die Kassen auch einen eigenen Online-Service, um Pflegeleistungen zu beantragen. Dann brauchst Du das Musterschreiben nicht.
Privat Pflegeversicherte beantragen einen Pflegegrad bei ihrer privaten Pflegepflichtversicherung.
Wichtig: Stell den Antrag so früh wie möglich. Leistungen bekommst Du auch rückwirkend ab dem Tag, ab dem Du den Antrag gestellt hast. Warte also nicht ab.
Antragsformular, Beratung und Begutachtung – das sind die nächsten Schritte
Anschließend schickt Dir die Pflegekasse ein Formular, auf dem Du genauere Angaben machen musst. Falls Du beim Ausfüllen des Formulars unsicher bist, kannst Du Dich an Deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle wenden. Beratungsangebote in Deiner Nähe findest Du über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege.
Übrigens: Pflegekassen sind verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen zu entscheiden, ob Du Leistungen bekommst oder nicht (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Anschließend beauftragt Deine Kasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Bereite den Besuch unbedingt gut vor. Beim Termin bei Dir zuhause gilt: Nichts beschönigen! Zeige ehrlich auf, wie viel Unterstützung Du oder Deine Angehörigen im Alltag benötigen.
Wie Du Dich gut auf den Besuch des MD vorbereitest, hat Finanztip für Dich aufgeschrieben im Ratgeber „Pflegegrad beantragen“.
Der Gutachter oder die Gutachterin schaut sich zum Beispiel an, ob Du oder Deine Angehörigen sich noch allein bewegen, waschen oder selbst versorgen können. Daraus ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, mit der die Pflegeversicherung den Pflegegrad bestimmt. Es gilt: Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad – und damit die verbundenen Leistungen.
Neue Punktegrenzen für Pflegegrade ab 2027?
Genau dieses Punktesystem soll nach dem aktuellen Referentenentwurf verschärft werden. Besonders kritisch wird es für die, die heute knapp über der Grenze liegen würden.
So sollen sich die Gesamtpunktzahlen 2027 verändern:
Punktegrenzen für Pflegegrade heute und zukünftig
Pflegegrad
Gesamtpunktzahl 2026
Gesamtpunktzahl 2027
1
12,5 bis unter 27
15 bis unter 30
2
27 bis unter 47,5
30 bis unter 50
3
47,5 bis unter 70
50 bis unter 70
4
70 bis unter 90
bleibt bestehen
5
90 bis 100
bleibt bestehen
Quelle: Finanztip-Recherche
2,5 Punkte mehr für Pflegegrad 1 klingen wenig; in der Pflegebegutachtung ist es aber komplizierter. Gutachter überprüfen mehrere Lebensbereiche wie Selbstversorgung oder Mobilität. Erst daraus ergibt sich die Gesamtpunktzahl. Auch in den einzelnen Bereichen soll es nach dem Referentenentwurf schwerer werden, diese Punkte überhaupt zu sammeln. Menschen, die heute nur knapp einen Pflegegrad erreichen würden, könnten trotz Hilfebedarf dann leer ausgehen.
Die Reform soll für neue Fälle gelten – wer bereits einen Pflegegrad hat, wird diesen durch die mögliche Anpassung nicht verlieren.
Milliardendefizit bei der Pflegeversicherung macht Reform notwendig
Über sechs Millionen Pflegebedürftige bringen die Pflegeversicherung finanziell an ihre Grenzen. Der starke Anstieg der Leistungsbeziehenden geht nicht nur auf die alternde Gesellschaft zurück. Im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) hatte der Gesetzgeber 2017 den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert. Das führte zu deutlich mehr anerkannten Pflegefällen als zuvor angenommen.
Mit dem Entwurf zum PNOG will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Schieflage der Kassen abwenden. So rechnet sie mit einem Defizit von über 22,5 Milliarden Euro bei der Pflegeversicherung in den kommenden zwei Jahren. Die höheren Punktegrenzen sollen künftig den Anstieg der Pflegebedürftigen abmildern und so dabei helfen, die Ausgaben für die Kassen zu senken.
Ob das Maßnahmenpaket auch so umgesetzt wird, entscheidet sich erst nach der parlamentarischen Sommerpause des Bundestages.
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