Im September 2022 hat Amazon den Beitrag für die Prime-Mitgliedschaft um mehr als 30 % erhöht. Der Jahresbeitrag ist von 69 € auf 89,90 € gestiegen, der Monatspreis von 7,99 € auf 8,99 €. Die Preiserhöhungsschreiben hat Amazon im Juli 2022 an seine Prime-Kundinnen und -Kunden verschickt.
Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Preiserhöhung für unzulässig und hat dagegen geklagt – mit Erfolg: Anfang 2025 hat das Landgericht Düsseldorf eine Klausel in den Vertragsbedingungen für unwirksam erklärt. Im Oktober hat auch das OLG Düsseldorf dieses Urteil in einem Berufungsverfahren bestätigt.
Update 13. Januar 2026: Ab sofort kannst Du Dich nun einer kostenfreien Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon anschließen, um den zu Unrecht gezahlten Aufpreis zurückzuholen.
Trag Dich dazu hier ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz ein. Weitere Infos findest Du bei der Verbraucherzentrale.
Was ist das Ziel der Klage?
Amazon soll die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Je nach Abomodell geht es um rund 20 € (jährliche Zahlweise) bzw. 12 € (monatliche Zahlweise) pro Jahr.
Die genaue Höhe des Erstattungsbetrags hängt unter anderem davon ab, ob und für wie lange Du den höheren Beitrag gezahlt hast. Ausschlaggebend ist auch, wie lange das Verfahren läuft. Denn auch das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon hat Revision eingelegt, sodass das Verfahren noch bis vor den Bundesgerichtshof gehen wird. Der Sammelklage kannst Du Dich nun dennoch bereits anschließen.
Wer kann an der Sammelklage teilnehmen?
Alle Amazon-Prime-Kundinnen und -Kunden, die zum Zeitpunkt der Preiserhöhung im September 2022 bereits eine Prime-Mitgliedschaft hatten und im Anschluss den erhöhten Preis gezahlt haben.
Weitere Sammelklagen gegen Amazon laufen bereits
Das wäre übrigens nicht das erste Verfahren einer Verbraucherzentrale gegen den US-Konzern: 2024 hat die Verbraucherzentrale Sachsen bereits eine Sammelklage gestartet, nachdem Amazon die Werbequote in seinem Streamingdienst Prime Video erhöht und einige Funktionen gestrichen hat – ohne eine ausdrückliche Zustimmung seiner Kundinnen und Kunden einzuholen.
Übrigens: Preiserhöhungen oder Vertragsänderungen musst Du grundsätzlich nicht hinnehmen. Du hast in solchen Fällen immer ein Sonderkündigungsrecht und kommst aus dem Vertrag raus – auch unabhängig von einer Mindestlaufzeit.