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So hilfst Du Deinen Eltern im Pflegefall: Das ist jetzt wichtig
Wenn Deine Eltern pflegebedürftig werden, musst Du schnell viele Entscheidungen treffen. Wir zeigen Dir, welche Unterstützung Deiner Familie zusteht.
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Wenn Deine Eltern pflegebedürftig werden, musst Du schnell viele Entscheidungen treffen. Wir zeigen Dir, welche Unterstützung Deiner Familie zusteht.

In unserem neuen Academy-Kurs „Die Eltern als Pflegefall – was Du jetzt tun solltest“ erfährst Du Schritt für Schritt, welche Leistungen Deine Eltern bekommen können, welche Anträge jetzt wichtig sind und worum Du Dich zuerst kümmern solltest. Eine zentrale Frage dabei ist, wie sich die Pflege bezahlen lässt.
Auch Menschen im Pflegeheim können Anspruch auf Wohngeld haben. Deshalb wird in der Regel zunächst geprüft, ob Wohngeld die Heimkosten teilweise decken kann. Reichen Rente, Pflegeversicherung, Wohngeld und Erspartes trotzdem nicht aus, können Deine Eltern beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Wichtig: Die Leistung gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung. Kümmere Dich deshalb möglichst früh darum.
Bevor das Sozialamt einspringt, müssen Deine Eltern ihr Einkommen und einen großen Teil ihres Vermögens einsetzen. Einen Schonbetrag von 10.000 € pro Person dürfen sie behalten. Bei Ehepaaren oder Menschen in einer Lebenspartnerschaft sind es zusammen 20.000 €.
Du musst Dich in der Regel erst an den Pflegekosten beteiligen, wenn Dein jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Dabei zählen neben Deinem Gehalt beispielsweise auch Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen. Wie viel Elternunterhalt Du tatsächlich zahlen musst, hängt von Deiner persönlichen Situation ab. Unter anderem werden Unterhaltspflichten, bestimmte Vorsorgekosten und ein Selbstbehalt von mindestens 2.650 € im Monat berücksichtigt.
Was Du im Pflegefall außerdem regeln solltest, erfährst Du kompakt in unserem neuen Academy-Kurs „Die Eltern als Pflegefall – was Du jetzt tun solltest“. Ausführliche Informationen zu den finanziellen Regeln findest Du in unserem Ratgeber zum Elternunterhalt.
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