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Tipps & Tricks Daily

So verschenkst Du beim Geldanlegen nichts von Deinem Freibetrag

Du hast Geld in ETFs oder Tagesgeld investiert, aber keinen Überblick mehr über Deine Freistellungsaufträge? So holst Du Dir vielleicht zu viel bezahlte Steuern zurück.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Hast Du in den letzten Wochen die Steuerbescheinigung von Deiner Bank zugeschickt bekommen? Nur wenige müssen wirklich etwas davon in der Steu­er­er­klä­rung angeben. Aber für viele lohnt es sich, die Anlage KAP auszufüllen, die das Thema in der Steu­er­er­klä­rung abdeckt.

Wann Du die Anlage KAP ausfüllen musst
Wenn Du Gewinne aus ausländischen Depots oder Konten hast und dafür noch keine Steuern in Deutschland gezahlt hast. Dazu zählt zum Beispiel auch Tages- oder Festgeld bei einer ausländischen Bank. Die Pflicht gilt auch, wenn Du Zinsen aus privaten Darlehen bekommst oder Dir das Finanzamt Erstattungszinsen zahlen musste.

Wann Du die Anlage KAP ausfüllen solltest

  • Wenn Du Deinen Sparerpauschbetrag von 801€ nicht ausgeschöpft hast. Warum nur 801€? Es geht ums Steuerjahr 2022, den höheren Freibetrag von 1.000€ gibt es erst ab 2023. Bis zu 801€ an Gewinnen aus Zinsen oder Wertpapier-Verkäufen sind für 2022 pro Person steuerfrei.
  • Wenn Du keinen Freistellungsauftrag hast. So kannst Du die Zinsen oder Gewinne aus Aktien- oder Fonds-Verkäufen zurückbekommen. Oder damit wenigstens der Freibetrag abgezogen wird, wenn Du mehr als 801€ eingenommen hast. Denn die Bank führt die Abgeltungssteuer an den Staat ab – und das sind inkl. Soli immerhin 26,375% der Gewinne, plus evtl. noch Kirchensteuer.
  • Wenn Dein Freistellungsauftrag zu niedrig angesetzt war. Denn vielleicht hast Du den mal eingerichtet, als Dein Depot noch viel weniger wert war als heute. Wenn deshalb Dein Freibetrag nicht optimal aufgeteilt ist, kannst Du das über die Anlage KAP glattziehen.

So kannst Du Gewinne und Verluste verrechnen
Und es gibt noch eine Option: Vielleicht hast Du auch mit einem Depot Verluste und Deinem Zweitdepot Gewinne gemacht. Z. B. weil Du ETF-Anteile mit Gewinn verkauft, aber bei aktiven Fonds Geld verloren hast. Dann solltest Du ebenfalls die Anlage ausfüllen – denn so kannst Du Gewinne und Verluste bei verschiedenen Banken miteinander verrechnen und musst nur Deinen tatsächlichen Gewinn versteuern. Vielleicht rutschst Du damit sogar unter den Freibetrag und Dein Gewinn bleibt steuerfrei.

Verlustbescheinigung nicht vergessen
Wichtig: Damit Du Gewinne und Verluste verrechnen kannst, brauchst Du eine Verlustbescheinigung Deiner Bank. Wie Du die bekommst und welche Verluste und Gewinne Du derzeit nicht verrechnen darfst, erklären wir Dir in unserem Ratgeber.

Du willst wissen, wie viel Steuern auf Deine ETFs fällig werden? Das haben wir hier für Dich nachgerechnet.

(ene/jle)

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