Tipps & Tricks
Steht im Mietvertrag? Geht trotzdem nicht!
Nur weil etwas in Deinem Mietvertrag steht, muss es noch lange nicht gültig sein. Wir zeigen Dir einige Beispiele für solche Klauseln.
Tipps & Tricks
Nur weil etwas in Deinem Mietvertrag steht, muss es noch lange nicht gültig sein. Wir zeigen Dir einige Beispiele für solche Klauseln.
1. Haustiere verbieten
Kleintiere wie Fische, Kaninchen oder Meerschweinchen dürfen nicht pauschal verboten werden. Bei Hunden und Katzen kann das aber anders aussehen.
2. Renovierungszwang
Renovierungsklauseln in Mietverträgen sind häufig unwirksam. Das Recht ist hier sehr kompliziert. Prüf es für Deinen Fall mit unserer Checkliste:
Zur Checkliste
3. Lange Kündigungsfrist
Du hast grundsätzlich drei Monate Kündigungsfrist. Eine Mindestmietdauer von bis zu vier Jahren ist aber ok. Steht mehr in Deinem Mietvertrag, ist das unwirksam – und Dein Mietverhältnis gilt als unbefristet.
4. “ca.”-Flächenangabe
Mit ungenauen Flächenangaben, wie “ca. 60 qm” sollen Mietkürzungen bei Abweichungen verhindert werden.
Das klappt aber nicht: Sobald Du 10% weniger Fläche als angegeben hast,
gilt das als Mangel.
Wusstest Du schon, dass es auch Fälle gibt, in denen Du Deine Miete kürzen kannst? Wir zeigen Dir, wann das geht.
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