Trennungsunterhalt: Wer bekommt wie viel?

Trennungsunterhalt soll dafür sorgen, dass beide während der Trennungsphase finanziell abgesichert sind. Wir erklären Dir, wann Du Anspruch hast und wie viel Geld drin ist.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Von Dr. Britta Beate Schön und Amelie Junk

Nach einer Trennung stellt sich schnell die Frage: Wie geht es finanziell weiter? Wenn Du weniger verdienst als Dein Ehepartner oder gar kein eigenes Einkommen hast, kannst Du Trennungsunterhalt bekommen. Umgekehrt musst Du unter Umständen zahlen, wenn Du mehr verdienst.

Wann Dir Trennungsunterhalt zusteht

Erstmal wichtig zu wissen: Trennungsunterhalt gibt es nur für verheiratete Paare. Und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr getrennt lebt und bis zur Scheidung.

Damit Du Unterhalt bekommst, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Ihr lebt getrennt
  2. Du verdienst weniger als Deine Partnerin bzw. Dein Partner
  3. Die andere Person kann überhaupt zahlen. Heißt konkret: Ihr bzw. ihm müssen mindestens 1.600 € Selbstbehalt im Monat bleiben

Wichtig: Wenn Du vor der Trennung nicht gearbeitet hast, musst Du Dir im ersten Trennungsjahr in der Regel noch keinen Job suchen.

Wie viel Trennungsunterhalt Du bekommst

Die Höhe hängt stark von Eurem Einkommen ab. Grundsätzlich gilt: Euch beiden steht etwa gleich viel vom gemeinsamen Einkommen zu – mit einem kleinen Bonus für die Person, die arbeitet.

Übrigens: Selbst mit einem Ehevertrag lässt sich der Trennungsunterhalt für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung nicht pauschal ausschließen.

Ein einfacher Fall: Arbeitet nur einer von Euch, bekommt der andere rund 45 % des bereinigten Nettoeinkommens.

Ein Beispiel: Verdient Dein Partner 3.200 € netto (bereinigt), stehen Dir etwa 1.440 € Trennungsunterhalt zu. Arbeitet Ihr beide, wird die Differenz Eurer Einkommen berechnet. Davon bekommst Du 45 %, wenn Du weniger verdienst.

Was „bereinigtes Nettoeinkommen“ bedeutet

Für die Berechnung zählt nicht einfach das Gehalt auf dem Konto. Vom Nettoeinkommen werden noch einige Posten abgezogen, zum Beispiel:

  • Fahrtkosten zur Arbeit
  • Beiträge zur Altersvorsorge
  • Schulden aus der Ehe
  • Kindesunterhalt

So entsteht das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen – und das ist die Grundlage für den Unterhalt.

Wie lange Du Trennungsunterhalt bekommst

Trennungsunterhalt gibt es grundsätzlich bis zur Scheidung. Auch wenn Ihr schon länger getrennt seid, läuft die Zahlung weiter – solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Es gibt aber Ausnahmen: Etwa wenn Ihr beide inzwischen genug verdient oder Du mit einem neuen Partner zusammenlebst.

Wenn sich mit der Scheidung die Gegebenheiten und Einkommensverhältnisse dagegen nicht geändert haben, zahlt die Person, die mehr verdient, meist genauso viel nachehelichen Unterhalt wie Trennungsunterhalt gezahlt wurde.

Wichtig: Du musst den Unterhalt einfordern

Unterhalt bekommst Du nicht automatisch. Du musst die andere Person aktiv dazu auffordern – am besten schriftlich.

Reagiert sie bzw. er nicht oder lehnt die Zahlung ab, kann es sinnvoll sein, Dich anwaltlich beraten zu lassen. So stellst Du sicher, dass Du bekommst, was Dir zusteht.

Was Du jetzt tun solltest

Wenn Du nach der Trennung finanziell nicht klarkommst, warte nicht zu lange: Verschaff Dir einen Überblick über Eure Einkommen und forder Trennungsunterhalt ein. Ihr könnt Euch auf einen festen Unterhaltsbetrag einigen.

Wenn Du dagegen aufgefordert wurdest, Unterhalt zu zahlen, solltest Du erstmal prüfen, ob Du überhaupt zur Zahlung verpflichtet bist und ob richtig gerechnet wurde. Wenn ja, dokumentier das Ganze, denn Du kannst es von der Steuer absetzen. Mehr dazu erfährst Du weiter unten in dieser Mail.

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