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Überhöhte Nebenkosten? So holst Du Dir Hunderte Euro zurück

Nach einem Gerichtsurteil gegen Vonovia sind für viele Mieter mehrere Hundert Euro drin. So prüfst Du, ob Du Geld zurückholen kannst – und wie.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön Recht
Überhöhte Nebenkosten? So holst Du Dir Hunderte Euro zurück

Bei der Nebenkostenabrechnung für Deine Mietwohnung musst Du überteuerte Posten nicht akzeptieren. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Schöneberg (Az. 11 C 357/25).

Danach hat die zum Immobilienriesen Vonovia gehörende GSW Immobilien AG bei den Versicherungskosten gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. Das Urteil ist rechtskräftig und könnte somit Signalwirkung für Tausende weitere Mietverhältnisse haben, vor allem wenn Du einen solch großen Konzern als Vermieter hast.

Warum das Urteil für Dich wichtig ist

Wer vermietet, ist gesetzlich verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln und nur angemessene Betriebskosten an die Mietparteien weiterzugeben. Heißt: Liegen einzelne Nebenkosten deutlich über dem regionalen Schnitt, musst Du das nicht hinnehmen.

Für Rückforderungen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Du kannst also in der Regel noch die Abrechnungen ab 2022 prüfen – teilweise auch früher, je nachdem, wann Du die Abrechnung erhalten hast.

Hunderte Euro zu viel – allein an Versicherungskosten

Im konkreten Fall hat die GSW bei den Versicherungskosten für die Jahre 2021 bis 2023 erst 0,36, dann 0,39 und zuletzt 0,45 €/m² pro Monat von einem Mitglied im Berliner Mieterverein verlangt. Der Berliner Betriebskostenspiegel sieht aber durchschnittlich nur 0,23 €/m² vor.

Laut Urteil hätte die GSW ebenfalls in den Bereich dieses Durchschnitts kommen können. Die Begründung: Sie hat einen großen Wohnungsbestand, hätte Vergleichsangebote einholen können und hat einige Leistungen gewählt, die gar nicht der Mieterin zugutekommen.

Bei einer Wohnungsgröße von 60 m² hättest Du in den drei Jahren somit knapp 370 € zu viel gezahlt – die Du als Schadensersatz zurückfordern kannst. Und das nur bei den Versicherungskosten.

So prüfst Du Deine Nebenkostenabrechnung

Deshalb raten wir Dir: Prüf Deine Nebenkostenabrechnung immer genau. Kommen Dir einzelne Posten sehr teuer vor oder haben sich im Vergleich zum Vorjahr stark erhöht, vergleich sie mit regionalen Durchschnittswerten, z. B. bei Deiner Stadt oder Gemeinde. Ein erstes Indiz gibt Dir der bundesweite Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes.

Entdeckst Du eine größere Abweichung, kannst Du eine mögliche Rückerstattung mit dieser Formel berechnen:

(Abgerechneter Betrag in €/m² – regionaler Durchschnitt in €/m²) × Wohnfläche in m² × 12 = mögliche Rückerstattung pro Jahr

Widerspruch: Nutz unser Musterschreiben

Außerdem hast Du ein Recht auf Belegeinsicht bei Deiner Vermieterin oder Deinem Vermieter. Willst Du der Nebenkostenabrechnung widersprechen, nutz dafür unser kostenloses Musterschreiben (Word-Dokument).

Brauchst Du Hilfe beim Prüfen der Abrechnung, empfehlen wir Dir den Rechtsdienstleister Mineko, einen Mieterverein vor Ort oder das Anwaltsvermittlungsportal Yourxpert.

Extra-Tipp: Manche Rechtsschutzversicherungen bieten den Service, die Nebenkostenabrechnung von Mineko ohne zusätzliche Kosten prüfen zu lassen. Das betrifft z. B. unsere Empfehlung Arag Aktiv Komfort und WGV-Versicherte mit Mietrechtsschutz.

Weitere Tipps findest Du in unserem Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung.

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