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Unfall im Urlaub: Ab diesem Moment muss die Versicherung zahlen

Ab wann gilt ein Urlaub als abgebrochen? Ein Urteil zeigt, wann Deine Versicherung zahlen muss – und warum nicht erst die Rückreise zählt.

Henriette Neubert Versicherungen
Unfall im Urlaub: Ab diesem Moment muss die Versicherung zahlen

Eine Reiseabbruchversicherung zahlt, wenn Du Deinen Urlaub unverschuldet vorzeitig abbrechen musst, z. B. aus gesundheitlichen Gründen. Wenn das in der ersten Hälfte der Reise passiert, sollte Dir eine gute Versicherung den vollen Reisepreis erstatten. Bei unseren Empfehlungen LVM, Care Concept, Axa (für Familien) und Signal Iduna (für Paare als Jahresvertrag) ist das der Fall.

Aber was gilt zeitlich als Reiseabbruch?

Für einen Skiunfall hat das Amtsgericht München geurteilt (Az. 132 C 23372/24): Entscheidend ist der Moment, ab dem Du die Reise nicht mehr wie geplant fortsetzen kannst – nicht erst die eigentliche Rückreise.

Darum ging es im konkreten Fall

Um einen Skiunfall der Mutter am zweiten Tag einer Familienreise. Erst nach vier Tagen war ein von der Versicherung organisierter Rücktransport möglich.  

Damit reiste die Familie einen Tag vor dem eigentlichen Urlaubsende ab. Die Versicherung wollte nur diesen Tag zahlen. Doch das Gericht hat entschieden, dass für den Versicherungsfall der Tag des Unfalls entscheidend ist, nicht der Abreisetag.

Brauchst Du diese Versicherung überhaupt? 

Eine Reiserücktritt- bzw. Reiseabbruchversicherung empfehlen wir nicht allen. Sie ist vor allem sinnvoll, wenn Du mit Kindern oder Senioren reist – oder eine teure Pauschalreise buchst. Mehr dazu liest Du hier. Unbedingt abschließen solltest Du aber eine Auslandskrankenversicherung

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Von Henriette Neubert, Jonas Fehling, und Amelie Junk
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