Im September 2022 hat Amazon den Beitrag für die Prime-Mitgliedschaft um mehr als 30% erhöht. Der Jahresbeitrag ist von 69€ auf 89,90€ gestiegen, der Monatspreis von 7,99€ auf 8,99€. Die Preiserhöhungsschreiben hat Amazon im Juli 2022 an seine Prime-Kundinnen und -Kunden verschickt.
Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Preiserhöhung für unzulässig und hat dagegen geklagt – mit Erfolg. Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klausel in den Vertragsbedingungen für unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale NRW plant nun eine Sammelklage gegen den US-Konzern.
Was ist das Ziel der Klage?
Die zu Unrecht gezahlten Mehrbeträge zurückzuholen. Amazon soll die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Je nach Abomodell geht es um rund 20€ (jährliche Zahlweise) bzw. 12€ (monatliche Zahlweise) pro Jahr.
Die genaue Höhe des Erstattungsbetrags hängt unter anderem davon ab, ob und für wie lange Du den höheren Beitrag gezahlt hast. Ausschlaggebend ist auch, wie lange das Verfahren läuft.
Wer kann an der Sammelklage teilnehmen?
Alle Amazon-Prime-Kundinnen und -Kunden, die zum Zeitpunkt der Preiserhöhung im September 2022 bereits eine Prime-Mitgliedschaft hatten und im Anschluss den erhöhten Preis gezahlt haben.
Bist Du ebenfalls betroffen, kannst Du Dich der Sammelklage kostenfrei anschließen und im Klageregister eintragen, sobald die Verbraucherzentrale NRW die Klage eingereicht und das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet hat. Wenn es soweit ist, erfährst Du es selbstverständlich in der Finanztip App.
Weitere Sammelklagen gegen Amazon laufen bereits
Das wäre übrigens nicht das erste Verfahren einer Verbraucherzentrale gegen den US-Konzern: Letztes Jahr hat die Verbraucherzentrale Sachsen bereits eine Sammelklage gestartet, nachdem Amazon die Werbequote in seinem Streamingdienst Prime Video erhöht und einige Funktionen gestrichen hat – ohne eine ausdrückliche Zustimmung seiner Kundinnen und Kunden einzuholen.
Übrigens: Preiserhöhungen oder Vertragsänderungen musst Du grundsätzlich nicht hinnehmen. Du hast in solchen Fällen immer ein Sonderkündigungsrecht und kommst aus dem Vertrag raus – auch unabhängig von einer Mindestlaufzeit.