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Versicherer knickt ein: Diese Renten-Klausel geht nicht mehr
Du hast eine fondsgebundene Rentenversicherung? Dann enthält Dein Vertrag vielleicht eine unfaire Klausel zur Anpassung vom Rentenfaktor. So gehst Du dagegen vor.

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Du hast eine fondsgebundene Rentenversicherung? Dann enthält Dein Vertrag vielleicht eine unfaire Klausel zur Anpassung vom Rentenfaktor. So gehst Du dagegen vor.


Viele fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherungen enthalten unfaire Klauseln zum Rentenfaktor: Der Versicherer kann Dir damit die Rente kürzen, wenn er eine schwierige Phase hat. In besseren Zeiten muss er den Rentenfaktor aber nicht wieder anheben.
Dass das oft nicht okay ist, haben schon mehrere Gerichte entschieden: Ende 2025 sogar der Bundesgerichtshof (BGH) zur Allianz (Az. IV ZR 34/25) und 2023 das Landgericht Köln zu einer Klausel der Zurich (Az. 26 O 12/22).
Jetzt hat die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nach einer Abmahnung erklärt, sich nicht mehr auf folgende oder eine inhaltlich gleiche Klausel zu berufen:
„Von daher können wir, wenn wir während der Aufschubzeit oder zum Rentenzahlungsbeginn feststellen, dass die vorgenannten Grundlagen Lebenserwartung oder Rechnungszins von Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Annahmen abweichen, den Rentenfaktor anpassen.“
Wichtig: Das heißt noch nicht unbedingt, dass alle abgesenkten Rentenfaktoren dieser Verträge automatisch korrigiert werden bzw. mehr Rente gezahlt wird. So hatte es die Allianz nach dem BGH-Urteil versprochen. Unser Tipp: Frag schriftlich bei der Zurich nach, ob und wann das auch bei Deinem Vertrag passiert.
Du bist bei einem anderen Versicherer, Dein Rentenfaktor wurde gesenkt und Du findest in den Versicherungsbedingungen eine ähnliche Klausel? Dann ist selbst das BGH-Urteil nicht direkt darauf übertragbar. Du solltest aber versuchen, Deinen alten Rentenfaktor zurückzubekommen.
Dabei hilft Dir unser Musterschreiben (Word-Dokument), wenn Du noch in der Ansparphase bist. Und unser Musterschreiben (Word-Dokument), wenn Du schon Rente bekommst.
Infos zu weiteren Fällen und Tipps wie Du vorgehst, wenn sich Dein Versicherer weigert, liest Du in unserem Rentenfaktor-Ratgeber.
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