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Vorabpauschale 2024: Diese ETF-Steuer musst Du im Januar zahlen

Anfang Januar wird die Steuer auf die Vorabpauschale von Deinem Verrechnungskonto abgebucht. Aber was steckt nochmal dahinter? Und wie viel Guthaben solltest Du als Puffer dafür einplanen?

Timo Halbe
Timo Halbe
Finanztip-Experte für Bank und Börse
Vorabpauschale 2024: Diese ETF-Steuer musst Du im Januar zahlen

Anfang 2025 wird wieder die Steuer auf die Vorabpauschale fällig – und zwar für alle ETFs und Fonds in Deinem Depot, die 2024 im Wert gestiegen sind. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, solltest Du dafür ausreichend Guthaben auf Deinem Verrechnungskonto haben. Aber der Reihe nach:

Was ist die Vorabpauschale nochmal?

Im Prinzip ein fiktiver Ertrag Deines ETFs oder Fonds, auf den zum Jahresanfang eine Steuer anfällt, wenn sein Wert im Kalenderjahr davor gestiegen ist. Das betrifft vor allem Thesaurierer, die kein Geld ausschütten, das versteuert werden könnte, sondern direkt wieder anlegen. Deswegen wird bei ihnen mit einem fiktiven Ertrag gerechnet.

Trotzdem ist die Steuer auf die Vorabpauschale keine zusätzliche Steuer, sondern – wie das Wort schon sagt – eine Vorabsteuer. Was Du dadurch an Steuern bezahlst, wird später verrechnet, wenn Du Anteile verkaufst.

Die Vorabpauschale ist nicht jedes Jahr gleich 

Ob die Vorabpauschale überhaupt eine Rolle spielt und wie hoch sie ist, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Genauer gesagt vom Basiszins, den die Bundesbank jedes Jahr festlegt.

2021 und 2022 war dieser noch negativ, sodass es keine Vorabpauschale und damit keine Vorabsteuer gab. Erst seit 2023 (2,55%) ist der Zins wieder positiv – und damit ist auch die Pauschale zurück.

Für 2024 liegt der Basiszins bei 2,29%. Dadurch fällt auch die Steuer etwas geringer aus als vergangenes Jahr.

Wie viel Guthaben solltest Du für die Vorabsteuer 2024 einplanen? 

Die genaue Berechnung ist etwas kompliziert. Für Aktien-ETFs kannst Du Dir für 2024 als Faustregel merken: Pro 10.000€ Fondsvolumen beträgt die Vorabpauschale maximal 113€. Bedeutet für Dich: Pro 10.000€ Fondsvolumen solltest Du Anfang 2025 rund 33€ auf Deinem Verrechnungskonto haben, die dann als Vorabsteuer abgebucht werden. Hier haben wir großzügig gerechnet, damit das Geld auf jeden Fall reicht.

Freistellungsauftrag verhindert den Steuerabzug

Wenn Du verhindern möchtest, dass die Vorabsteuer überhaupt eingezogen wird, kannst Du alternativ auch einen Freistellungsauftrag (FSA) einrichten, der die Vorabpauschale von max. 113€ (pro 10.000€ Fondsvolumen) abdeckt.

Für 2024 ist das noch bis Ende Dezember möglich. Meistens kannst Du den FSA ganz einfach online in Deinem Depot einstellen.

Pro Person sind 1.000€ Kapitalerträge im Jahr steuerfrei. Denk aber dran, dass die Summe für alle Banken zusammen gilt. Eventuell musst Du also bei anderen Banken (z. B. beim Tagesgeld) was anpassen, um insgesamt nicht über 1.000€ zu kommen. Mit unserer Excel-Vorlage behältst Du künftig den Überblick über Deine erteilten FSA.

Nutz den Vorabpauschale-Rechner von Finanztip

Wenn Du herausfinden möchtest, wie viel Vorabsteuer Du Anfang Januar auf Deine Fonds oder ETFs (auch Geldmarkt-ETFs und Immobilienfonds) zahlen musst, haben wir hier einen nützlichen Rechner für Dich. Du musst ihn nur mit drei Angaben füttern und schon liefert er Dir ein Ergebnis, mit dem Du auf der sicheren Seite bist.

Auf den Cent genau musst Du gar nicht wissen, wie viel Geld auf Deinem Konto bzw. wie hoch der FSA sein muss. Du musst nur wissen, wie hoch die Vorabpauschale bzw. die Abgeltungssteuer (+Soli und Kirchensteuer) maximal sein kann. Und genau diese Werte ermittelt unser Rechner für Dich.

Kleiner Spoiler: Bei keinem Fonds oder ETF wird die Vorabsteuer für 2024 pro 10.000€ Fondsvolumen höher sein als 46€ (FSA: 161€).

Wann genau ist die Vorabsteuer fällig?

Eingezogen wird die Steuer fürs Vorjahr Anfang Januar – für 2024 also im Januar 2025. Sitzt Dein Depotanbieter in Deutschland, wie all unsere Depotempfehlungen, erledigt er das automatisch für Dich (inkl. der komplizierten Steuerberechnung).

Sitzt er im Ausland, musst Du Dich selbst ums Versteuern kümmern – und zwar 2026 mit einer Steu­er­er­klä­rung für 2025.

Wie wird die Vorabsteuer eingezogen?

Anders als bei Dividenden oder auch Tagesgeldzinsen wird die Steuer auf die Vorabpauschale nicht von Deinen Erträgen abgezogen, bevor sie ausgeschüttet werden. Fondsanteile werden dafür auch nicht verkauft.

Stattdessen bucht Dein Depotanbieter die Steuer direkt von Deinem Verrechnungskonto ab. Und genau deswegen sollte dort im Januar genug Geld liegen.

Und wenn keine Vorabsteuer anfällt?

Wenn Deine tatsächliche Steuer niedriger ausfällt oder gar nicht anfällt, überweist Du das restliche Geld einfach zurück auf Dein Girokonto bzw. reduzierst den FSA für Dein Depot und kannst ihn bei anderen Banken erhöhen.

Hat Dein ETF im Jahr 2024 keinen Gewinn erzielt, fällt zum Beispiel gar keine Steuer an. Auch wenn Du einen Ausschütter hast, kann es gut sein, dass Du keine Vorabsteuer zahlen musst. Denn Du hast bereits Steuern auf die Dividenden gezahlt. Auch dazu liefert Dir unserer Rechner eine Orientierung inklusive Interpretationshilfe für die Ergebnisse.

Was passiert, wenn Dein Guthaben nicht ausreicht?

Wenn Dein Verrechnungskonto am Jahresanfang nicht ausreichend gedeckt ist, kann Folgendes passieren:

Machst Du das nicht, kann das Finanzamt verschiedene Sanktionen verhängen. Früher oder später musst Du die Steuer also auf jeden Fall zahlen. 

Natürlich kannst Du Deine Vorabpauschale und die Steuer darauf auch ganz genau ausrechnen. Wie Du dabei vorgehst, erklären wir Dir ausführlich und mit Beispielen in unserem Ratgeber zur Vorabpauschale. Außerdem findest Du hier ein FAQ zum Thema mit den wichtigsten Fragen und Antworten.

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