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Wann das Kinderdepot BAföG zunichte macht
Du möchtest für Dein Kind Geld auf einem eigenen Depot anlegen? Dann solltest Du diese Obergrenze kennen. Ansonsten riskierst Du unter Umständen seinen BAföG-Anspruch.
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Du möchtest für Dein Kind Geld auf einem eigenen Depot anlegen? Dann solltest Du diese Obergrenze kennen. Ansonsten riskierst Du unter Umständen seinen BAföG-Anspruch.
Wenn Du in die Zukunft Deines Kindes investieren möchtest, ist ein Kinderdepot genau das Richtige – je früher Du anfängst, desto besser. Beim Einrichten des Sparplans solltest Du allerdings eine wichtige Obergrenze auf dem Schirm haben, um den BAföG-Anspruch Deines Kindes nicht zu riskieren.
Denn um BAföG zu bekommen, darf Dein Kind (jünger als 30 Jahre) maximal 15.000€ auf der hohen Kante haben. Ist es älter, dürfen es bis zu 45.000€ sein. Liegt das Vermögen Deines Kindes über diesem Freibetrag, entfällt der Anspruch. Da zählt übrigens auch der Bausparvertrag oder das Sparkonto rein, wenn sie auf den Namen des Kindes laufen. Hintergrund: BAföG ist nur für Schüler und Studenten gedacht, die ihre Ausbildung nicht ohne die staatliche Förderung bestreiten könnten und deren Eltern nicht genug verdienen.
Beim Kinderdepot solltest Du also genau überlegen, welchen Sparbetrag Du monatlich beiseitelegst. Unser Sparplanrechner hilft Dir dabei. Zum Beispiel: Wenn heute bereits 10.000€ in einem ETF-Sparplan angelegt sind und jeden Monat 50€ dazukommen, wäre bei einer angenommenen Rendite von 6% p. a. die 15.000€-Grenze in knapp vier Jahren überschritten. Investierst Du monatlich mehr als 50€, erreichst Du die Grenze noch früher. Dann ist auf jeden Fall ein bisschen Spaßbudget (z. B. fürs Reisen) drin, um wieder unter den BAföG-Freibetrag zu kommen.
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