Diese Fristen solltest Du jetzt kennen

Nach einer Kündigung beginnt die Uhr zu laufen. Welche Termine solltest Du jetzt unbedingt im Blick haben?

Eine Kündigung Deines Arbeitgebers im Briefkasten ist erstmal ein Schock. Trotzdem solltest Du sie nicht zur Seite legen und das Thema vertagen. Denn ab jetzt laufen wichtige Fristen. Und wenn Du eine davon verpasst, kann das Folgen für Dich haben.

Prüf zuerst Deine Kündigungsfrist

Schau als Erstes nach, wann Dein Arbeitsverhältnis laut Kündigung enden soll. Danach wirfst Du einen Blick in Deinen Arbeitsvertrag. Dort kann geregelt sein, welche Kündigungsfrist für Dich gilt. Auch ein Tarifvertrag kann andere Kündigungsfristen vorsehen.

Gibt es keine abweichende Regelung, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Während einer vereinbarten Probezeit kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Danach verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist für Deinen Arbeitgeber mit Deiner Betriebszugehörigkeit.

Entscheidend für die Berechnung ist nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern wann Dir die Kündigung zugeht. Also wann Du die Möglichkeit hattest, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen. Notier Dir deshalb, wann Du das Schreiben bekommen hast.

Gegen die Kündigung hast Du drei Wochen Zeit

Willst Du Dich gegen Deine Kündigung wehren, solltest Du vor allem eine Frist kennen: Für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht hast Du grundsätzlich drei Wochen Zeit (§ 4 KSchG). Die Frist beginnt, sobald Dir die schriftliche Kündigung zugegangen ist.

Verpasst Du die drei Wochen, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Das kann auch dann passieren, wenn Du eigentlich gute Gründe gehabt hättest, dagegen vorzugehen.

Hast Du Zweifel an Deiner Kündigung, hol Dir frühzeitig rechtlichen Rat. Mit einer Rechtsschutzversicherung prüfst Du zuerst, ob sie die Kosten übernimmt. Sie kann Dir auch eine Kanzlei empfehlen. Bist Du Gewerkschaftsmitglied, frag dort nach Unterstützung.  Ansonsten suchst Du nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und fragst vorab nach den Kosten. Manche Kanzleien bieten eine kostenlose erste Einschätzung an.

Du kannst auch ohne Anwalt gegen die Kündigung klagen. Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts hilft Dir kostenlos, die Klage aufzunehmen, bietet aber keine Rechtsberatung. Wichtig: Die Dreiwochenfrist läuft weiter, auch wenn Du noch auf Beratung oder eine Zusage Deiner Versicherung wartest.

Auch bei der Arbeitsagentur zählt die Zeit

Sobald Du weißt, dass Dein Arbeitsverhältnis endet, musst Du Dich außerdem rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Und zwar mit diesen Fristen:

  • Erfährst Du mindestens drei Monate vom Ende Deines Jobs, musst Du Dich spätestens drei Monate vor dem Ende Deines Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur melden. Zum Beispiel: Du bekommst am 15. Januar eine Kündigung. Darin steht, dass Dein Arbeitsverhältnis am 30. Juni endet. Du weißt also mehr als drei Monate vorher Bescheid. Deshalb musst Du Dich spätestens am 30. März arbeitssuchend melden – drei Monate vor dem Ende Deines Arbeitsverhältnisses. Du kannst Dich auch direkt am 15. Januar melden und musst nicht bis März warten
  • Erfährst Du erst kurzfristig davon, hast Du dafür drei Tage Zeit. Zum Beispiel: Am 10. Juni bekommst Du eine Kündigung zum 31. Juli. Bis zum Ende Deines Arbeitsverhältnisses sind es weniger als drei Monate. Deshalb gilt die andere Frist: Du musst Dich innerhalb von drei Tagen, nachdem Du vom Jobende erfahren hast, arbeitssuchend melden

Notier Dir deshalb direkt die wichtigsten Termine: Wann endet Dein Arbeitsverhältnis? Bis wann kannst Du eine Kündigungsschutzklage einreichen? Und bis wann musst Du Dich arbeitssuchend melden? So hast Du die wichtigsten Fristen im Blick und kannst Dich danach um die nächsten Entscheidungen kümmern.

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