Mietenreport 2026: Mietpreisbremse gegen zu hohe Mieten nutzen

Der Mietenreport 2026 zeigt: Jeder zweite Mieter fürchtet, bei einem notwendigen Umzug keine bezahlbare Wohnung zu finden. Was Du gegen eine überhöhte Miete tun kannst.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Von Dr. Britta Beate Schön
Hand hält Schlüssel vor Stadt

Quelle: magnific

Eigenbedarf, Ärger mit dem Vermieter oder Nachwuchs: Manchmal muss eine neue Wohnung her. Doch 50 Prozent der Mieter haben große oder sehr große Sorgen, bei Bedarf keine bezahlbare Ersatzwohnung zu finden. Das zeigt der Mietenreport 2026 des Deutschen Mieterbunds.

Eine überhöhte Miete musst Du nicht hinnehmen

Die Sorge ist nicht unbegründet, denn die Mieten in Deutschland steigen seit Jahren nahezu ununterbrochen. Besonders deutlich zeigt sich das laut Mietpreisindex des Kiel Institut für Weltwirtschaft bei Neuvermietungen.

Überhöhten Mieten sind Mieter allerdings nicht schutzlos ausgeliefert: Die Mietpreisbremse begrenzt in Städten mit angespanntem Mietwohnungsmarkt die Miete bei Neuvermietungen. Allerdings musst Du Deine Rechte selbst durchsetzen. Verstößt Dein Vertrag gegen die Mietpreisbremse, kannst Du die Miete auf das zulässige Maß senken und Geld zurückholen – auch wenn Du den Mietvertrag bereits unterschrieben hast (§ 556g BGB).

Erst unterschreiben, dann die Miete prüfen

Lass Dich bei der Wohnungssuche nicht sofort von einer hohen Miete abschrecken. Kannst Du sie auch ohne spätere Senkung tragen, kannst Du den Vertrag unterschreiben und anschließend die Miethöhe überprüfen.

Schau zuerst, ob am Wohnort die Mietpreisbremse gilt. Vergleiche dann Deine Kaltmiete ohne Nebenkosten mit dem örtlichen Mietspiegel. Den findest Du meist auf der Website der Stadt. Entscheidend ist der Wert für eine Wohnung mit vergleichbarer Lage, Größe und Ausstattung.

Prüfe auch mögliche Ausnahmen: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, gelten als Neubau und sind ausgenommen. Auch umfassende Modernisierungen oder eine zulässige höhere Vormiete können Deine Miete rechtfertigen. Darüber muss Dich Dein Vermieter aber informiert haben.

Liegt ein Verstoß vor, beanstande die Miethöhe gegenüber Deinem Vermieter. Verlange die Absenkung auf die zulässige Miete und fordere Überzahlungen zurück. Dafür kannst Du das Finanztip-Musterschreiben nutzen. Auch einen Teil der Mietkaution kannst Du zurückfordern, weil sie auf der zu hohen Miete beruht.

Rüge Mietpreisbremse

Rüge möglichst früh: Bei einem neuen Vertrag kannst Du Überzahlungen seit Mietbeginn zurückfordern, wenn die Rüge innerhalb der ersten 30 Monate zugeht und das Mietverhältnis noch besteht.

Wo die Mietpreisbremse greift – und wo nicht

Die Mietpreisbremse gilt derzeit in 729 Städten und Gemeinden. Keine Mietpreisbremse gibt es in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und im Saarland, obwohl es auch in diesen Bundesländern einige teure Städte und Mieten gibt.

Nach der Mietpreisbremse darf die neue Kaltmiete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wenn die Wohnung in einer Stadt oder Gemeinde liegt, die in der entsprechenden Landesverordnung aufgelistet ist. Dies ortsübliche Vergleichsmiete beschreibt das übliche Mietniveau vergleichbarer Wohnungen und lässt sich in der Regel am Mietspiegel ablesen.

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