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Tipps & Tricks

Wohnung vermieten über Airbnb – was Du beachten solltest

Du überlegst Deine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten? Befolge diese drei Schritte und dem steht nichts mehr im Weg.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Über Airbnb oder booking.com kannst Du Deine Wohnung relativ einfach als Ferienwohnung zur Verfügung stellen. Das klingt erstmal super verlockend: Deine Wohnung bleibt nicht ungenutzt, während Du selbst zum Beispiel im Urlaub bist, und Du bekommst auch noch Geld dafür. Wie Du das Ganze einfach hinbekommst und was Du beachten musst: 

1. Erlaubnis einholen

Wenn Du die Wohnung selbst nur mietest, brauchst Du eine Erlaubnis zur Untervermietung von Deiner Vermieterin bzw. Deinem Vermieter. Dazu kannst Du ganz einfach unser Mus­ter­schrei­ben nutzen.  

Zum Mus­ter­schrei­ben

Eine Untervermietung muss Deine Vermieterin bzw. Dein Vermieter übrigens nicht erlauben. Machst Du es trotzdem, kann Dir gekündigt werden. 

2. Regeln zur Zweckentfremdung beachten

Nicht in jeder Stadt darfst Du Wohnungen einfach so an Touristen untervermieten. Das "Zweckentfremdungsverbot" verhindert, dass Wohnraum nur noch gewerblich für Gäste und Geschäftsreisende genutzt wird und das Wohnungsangebot für Einheimische schrumpft. In den meisten Städten isind Kurzzeitvermietungen an Touristen für einen gewissen Zeitraum aber durchaus erlaubt. In Hamburg und München zum Beispiel kannst Du Deine Wohnung für acht Wochen im Jahr über Airbnb untervermieten. In Stuttgart darfst Du Deine Wohnung bis zu zehn Wochen im Jahr an Touristen vermieten.  

Erkundige Dich also unbedingt erst bei der zuständigen Behörde, ob und für wie lange Du Deine Wohnung als Ferienwohnung vermieten darfst. Am besten wendest Du Dich an die Stadtverwaltung oder das Bauamt. Dort kannst Du Dich informieren, falls erforderlich registrieren oder die Genehmigung beantragen.  

Wenn Du Deine Wohnung ohne eine solche Genehmigung vermietest, obwohl sie Deine Stadt vorschreibt, riskierst Du ein Bußgeld. Die Höhe kann in einigen Städten laut Satzung bis zu 500.000€ betragen.  

3. Ans Finanzamt denken

Vergleich Deine Einnahmen aus der Untervermietung mit Deinen Ausgaben. Zu den Ausgaben zählen zum Beispiel die Miete, die Du während der Untervermietung gezahlt hast, oder Handwerkerkosten. Das meldest Du dann beides dem Finanzamt. Keine Sorge – versteuern musst Du am Ende nicht die kompletten Mieteinnahmen, sondern nur den Gewinn. Ausnahme: Wenn Du 520€ oder weniger einnimmst, ist es steuerfrei. Nimmst Du mehr ein, musst Du das auf jeden Fall, und zwar mit Deinem persönlichen Steuersatz, versteuern. Verschweigst Du dem Finanzamt diese Gewinne oder gibst keine Steu­er­er­klä­rung ab, gilt das als Steuerhinterziehung. 

Seit Anfang 2023 müssen Airbnb und Co. übrigens automatisch ans Finanzamt melden, wie viel Geld Du verdient hast. Aber erst dann, wenn Du mindestens 2.000€ eingenommen hast. Sei Dir also darüber im Klaren, dass das Finanzamt von Deinem kleinen Nebenverdienst über diese Anbieter erfährt! 

Bedenkst Du diese Tipps bei Vermietungen über Airbnb, booking.com oder auch über andere Plattformen, bist Du top vorbereitet.

Wenn Du zu den einzelnen Schritten noch mehr Details wissen möchtest, dann schau doch mal in unserem Ratgeber zu Airbnb & Co. vorbei.

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