Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem KfW-Kredit 261 kannst Du bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für eine umfassende energetische Sanierung finanzieren.
- Zusätzlich zum vergünstigten Zinssatz kannst Du einen Tilgungszuschuss bekommen. Für ein typisches Einfamilienhaus sind bis zu 25 Prozent oder 37.500 Euro möglich.
- Um den Kredit zu erhalten, musst Du Dein Haus zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren und einen Energieeffizienz-Experten an Deiner Seite haben.
So gehst Du vor
- KfW-Kredite für KfW 261 kannst Du bei Banken, Sparkassen und Baukredit-Vermittlern beantragen. Wir empfehlen Interhyp und Baufi24. Auch Dr. Klein, Hüttig & Rompf sowie Hypofriend sind empfehlenswert.
- Prüfe auch, ob Du weitere Förderprogramme der KfW nutzen kannst, etwa weil Du altersgerecht umbaust oder den Einbruchschutz verbesserst.
- Informiere Dich bei Deiner Kommune oder Stadtverwaltung, ob es regionale Förderprogramme gibt, die Du mit dem KfW-Kredit kombinieren kannst.
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Inhalt
- Was ist der Wohngebäude-Kredit KfW 261?
- Wie hoch ist der Förderkredit 261 und wer kann ihn bekommen?
- Was sind die Konditionen und Bedingungen des Kredits?
- Was bedeutet der Effizienzhausstandard?
- Wie kannst Du den Wohngebäudekredit beantragen?
- Welche anderen Förderprogramme kannst Du mit dem Wohngebäudekredit kombinieren?
Was ist der Wohngebäude-Kredit KfW 261?
Der Wohngebäude-Kredit KfW 261 ist ein zinsgünstiger Förderkredit der staatlichen Förderbank KfW für die umfassende energetische Sanierung von Wohnhäusern. Voraussetzung ist, dass Dein Haus nach der Sanierung erstmals eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe erreicht. Er ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und hat ältere Kreditprogramme wie KfW 152 und KfW 167 abgelöst.
Neben dem Kredit gibt es in der BEG auch eine Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen. Anders als bei einem Kredit musst Du staatliche Zuschüsse in der Regel nicht zurückzahlen.
Wie wirst Du mit dem KfW-Kredit 261 gefördert?
Mit dem Förderkredit wirst Du auf zwei Wegen unterstützt: Du bekommst erstens einen Zinssatz, der unter dem üblichen Marktzins liegt. Zweitens erlässt Dir die KfW am Ende einen Teil des Kredits – den sogenannten Tilgungszuschuss. Den Zuschuss erhältst Du, sobald Du nachgewiesen hast, dass Dein Haus die vereinbarte Energieeffizienz-Stufe erreicht hat.
Planst Du eine umfassende Sanierung, ist der KfW-Kredit 261 fast immer sinnvoll. Vor allem dann, wenn Du Dein Haus in ein Effizienzhaus verwandeln willst. Denn Du
- erhältst einen günstigen Kredit, sparst also gegenüber anderen Kreditvarianten Geld,
- reduzierst Deine Rückzahlung durch Tilgungszuschüsse und
- leistet einen Beitrag zum Klimaschutz.
Voraussetzung ist, dass Deine geplanten Maßnahmen den technischen Anforderungen der KfW für die energieeffiziente Sanierung entsprechen.
Plant die Bundesregierung Änderungen am Programm?
Union und SPD haben im gemeinsamen Koalitionsvertrag festgehalten, dass die unterschiedlichen KfW-Programme für den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden vereinfacht und zusammengefasst werden sollen. Zukünftig soll es nur noch jeweils ein Programm geben. Wann es zu dieser Änderung kommt, ist aktuell noch unklar.
Wenn ein Programm verändert oder eingestellt wird, für das Du bereits eine Zusage erhalten hast, ändert sich für Dich nichts. Du kannst es weiter zu den vereinbarten Konditionen nutzen. Möchtest Du lieber ein neues oder geändertes Programm nutzen, kannst Du von Deinem Antrag zurücktreten, solange die KfW noch kein Geld ausgezahlt hat.
Beachte aber, dass Du nach dem Verzicht eine Sperrfrist von sechs Monaten hast, bevor Du einen neuen Antrag stellen kannst. Stellst Du einen Antrag für ein neues oder verändertes Bauvorhaben, hast Du aber keine Sperrfrist.

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Wie hoch ist der Förderkredit 261 und wer kann ihn bekommen?
Mit dem KfW-Kredit 261 kannst Du bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die energetische Sanierung aufnehmen. Wie hoch Dein Tilgungszuschuss ausfällt, hängt vom erreichten Effizienzhaus-Standard und möglichen Boni ab.
Gefördert werden Bestandsgebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige bei der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Nach der Sanierung muss das Gebäude erstmals eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe erreichen.
Wer kann den KfW-Kredit 261 beantragen?
Den Kredit können private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, gemeinnützige Organisationen und andere Investoren beantragen.
Du musst nicht zwingend selbst Eigentümer des Gebäudes sein. In diesem Fall muss aber auch der Eigentümer antragsberechtigt sein. Außerdem musst Du ihn vor dem Antrag über die Förderung und den maximalen Förderbetrag informieren.
Förderfähig ist auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses oder einer Wohnung darin. Dafür musst Du den Antrag vor Abschluss des Kauf- oder Bauträgervertrags stellen. Der Kauf muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Bauabnahme erfolgen.
Wie viel Kredit bekommst Du je Wohneinheit?
Für ein Einfamilienhaus sind bis zu 150.000 Euro möglich. Bei einem Haus mit zwei Wohneinheiten steigt die maximale Kreditsumme auf 300.000 Euro.
Die KfW kann höchstens die tatsächlich förderfähigen Kosten finanzieren. Kostet Deine Sanierung beispielsweise 110.000 Euro, bekommst Du daher nicht automatisch einen Kredit über 150.000 Euro.
Die frühere Grenze von 120.000 Euro gibt es nicht mehr. Diese galt, wenn Du im Rahmen der Sanierung keine Heizung mit erneuerbaren Energien eingebaut hast. Seit dem 21. Juli 2026 muss aber jedes geförderte Effizienzhaus mindestens 65 Prozent seines Wärme- und Kälteenergiebedarfs über erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme, Wärmerückgewinnung oder ein Wärmenetz decken.
Welche Effizienzhaus-Stufen werden gefördert?
Gefördert werden die Effizienzhaus-Stufen 85, 70, 55 und 40 sowie Effizienzhaus Denkmal. In jeder Stufe muss die Wärmeversorgung die neue 65-Prozent-Anforderung erfüllen.
Das bedeutet nicht zwingend, dass eine einzige Heizung 65 Prozent erneuerbare Energien liefern muss. Möglich sind auch Kombinationen, etwa aus Wärmepumpe, Solarthermie, Wärmerückgewinnung oder einem Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz.
Ausgaben für den Einbau oder die Optimierung einer Öl- oder Gasheizung sind nicht förderfähig. Welche Heizlösung für Dein Haus zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist, solltest Du mit Deinem Energieeffizienz-Experten, der die Sanierung begleiten muss, klären.
Warum lohnt sich das KfW-Programm 261 finanziell?
Das Programm KfW 261 verringert die finanzielle Belastung für energetische Sanierungen gleich auf zwei Wegen: Der Zinssatz liegt für die ersten zehn Jahre, also der Zeit der Zinsbindung, unter dem Marktzins für normale Baukredite. Diese liegen aktuell zwischen 3,5 und 4,5 Prozent (Stand: Juni 2026), während die KfW-Zinsen um bis zu einen Prozentpunkt niedriger sind.
Darüber hinaus erlässt die KfW einen Teil des Kreditbetrags, wenn Du eine bestimmte Effizienzhausstufe erreichst. Niedriger Kreditzins und Tilgungszuschuss können rechnerisch sogar einen negativen Gesamtzins ergeben.
Wie viel Tilgungszuschuss erhältst Du?
| Erreichter Effizienzhausstandard | Tilgungszuschuss | Maximaler Betrag bei 150.000 Euro Kredit |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 | 10 Prozent | 15.000 Euro |
| Effizienzhaus 55 | 5 Prozent | 7.500 Euro |
| Effizienzhaus 70 | 0 Prozent | 0 Euro |
| Effizienzhaus 85 | 0 Prozent | 0 Euro |
| Effizienzhaus Denkmal | 5 Prozent | 7.500 Euro |
Quelle: BEG-WG-Förderrichtlinie (Stand: August 2026)
Der reguläre Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhaus-Stufe zwischen null und zehn Prozent des geförderten Kreditbetrags.
Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss der Sanierung mit Deinem Kredit verrechnet. Du musst dadurch weniger zurückzahlen. Eine Auszahlung auf Dein Konto ist nicht möglich.
Auch bei Effizienzhaus 70 und 85 kann ein Tilgungszuschuss entstehen, wenn Du zusätzliche Fördervoraussetzungen erfüllst. Dazu gehören die NH-Klasse oder beim Effizienzhaus 70 der WPB-Bonus.
Welche zusätzlichen Boni kannst Du bekommen?
Du kannst den regulären Tilgungszuschuss durch mehrere Boni erhöhen: die Nachhaltigkeitsklasse, den Bonus für ein Worst Performing Building und den Bonus für eine serielle Sanierung.
Für die Nachhaltigkeitsklasse, kurz NH-Klasse, kommen fünf Prozentpunkte hinzu. Dafür brauchst Du derzeit eine Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“, kurz QNG-PLUS. Die Zertifizierung betrachtet neben der Energieeffizienz weitere Anforderungen an die Nachhaltigkeit des Gebäudes. Künftig soll die NH-Klasse stärker anhand der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes nachgewiesen werden. Ab wann diese neue Regel gilt, muss die KfW noch bekanntgeben. Bis dahin bleibt das QNG-PLUS-Zertifikat maßgeblich.
Gilt Dein Haus als Worst Performing Building, kurz WPB, erhöht sich der Tilgungszuschuss um zehn Prozentpunkte. Der Bonus ist möglich, wenn Du das Gebäude auf Effizienzhaus 70, 55 oder 40 sanierst.
Damit sind bis zu 25 Prozent Tilgungszuschuss möglich. Beim Effizienzhaus 40 mit WPB-Bonus und NH-Klasse sind das bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit.
Welche Häuser sind Worst Performing Buildings?
Als Worst Performing Building gilt ein Gebäude, wenn es sich entweder über einen gültigen Energieausweis oder über Baujahr und Sanierungszustand qualifiziert. Bei Wohngebäuden gilt dafür die Effizienzklasse H im Energieausweis. Alternativ gilt ein Gebäude mit Baujahr 1957 oder früher als WPB, wenn mindestens 75 Prozent der Außenwand energetisch unsaniert sind. Als saniert zählt eine nach 1983 aufgebrachte Wärmedämmung; neuer Putz oder Wärmedämmputz allein reichen nicht aus.
Wer kann den Kredit für die energieeffiziente Sanierung beantragen?
Den Kredit können neben Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften auch Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften nutzen.
Gefördert wird dabei nur die Sanierung von Wohnhäusern, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Somit kannst Du auch ein weniger altes Wohnhaus mithilfe dieses Kredits noch energieeffizienter machen.
Beispiel: Maximaler Tilgungszuschuss beim Einfamilienhaus
Du sanierst Dein Einfamilienhaus auf Effizienzhaus 40. Es gilt vor der Sanierung als Worst Performing Building und erreicht zusätzlich die NH-Klasse.
- regulärer Tilgungszuschuss: 10 Prozent
- WPB-Bonus: 10 Prozentpunkte
- NH-Klasse: 5 Prozentpunkte
- insgesamt: 25 Prozent
Bei einem Kredit über 150.000 Euro werden Dir damit 37.500 Euro erlassen.
Was ist der Bonus für serielle Sanierung?
Bei einer seriellen Sanierung werden große Bauteile wie Fassaden- oder Dachelemente weitgehend vorgefertigt und anschließend am Gebäude montiert. Dadurch soll sich der handwerkliche Aufwand auf der Baustelle deutlich verringern.
Dafür erhöht sich der Tilgungszuschuss um
- 15 Prozentpunkte bei Effizienzhaus 40 EE oder 55 EE und
- 5 Prozentpunkte bei Effizienzhaus 70 EE.
Der Bonus lässt sich mit dem WPB-Bonus und der NH-Klasse kombinieren. Serielle Sanierungen kommen vor allem bei größeren, ähnlich aufgebauten Mehrfamilienhäusern infrage. Für Einfamilienhäuser spielen sie bislang eine geringere Rolle.
Wie wird die Fachplanung gefördert?
Für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater kannst Du bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bis zu 10.000 Euro zusätzliche förderfähige Kosten ansetzen. Die KfW erlässt Dir davon 50 Prozent, also bis zu 5.000 Euro.
Dazu gehören zum Beispiel die energetische Planung, Berechnungen für das Effizienzhaus und die Kontrolle der Bauausführung.
Strebst Du die NH-Klasse an, kannst Du zusätzlich die Nachhaltigkeitszertifizierung und die damit verbundenen Beratungs- und Planungsleistungen fördern lassen. Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus kannst Du dafür bis zu 10.000 Euro förderfähige Kosten ansetzen. Der Tilgungszuschuss beträgt 50 Prozent, also bis zu 5.000 Euro.
Sind Materialkosten bei Eigenleistungen förderfähig?
Auch bei Eigenleistungen kannst Du die unmittelbar mit der Sanierung verbundenen Materialkosten fördern lassen. Deine eigene Arbeitszeit ist dagegen nicht förderfähig.
Dein Energieeffizienz-Experte muss bestätigen, dass Du die Arbeiten fachgerecht ausgeführt und die Materialkosten korrekt angegeben hast. Rechnungen und Zahlungen musst Du vollständig nachweisen.
Was sind die Konditionen und Bedingungen des Kredits?
Du kannst den Kredit KfW 261 mit einer Laufzeit zwischen vier und 30 Jahren beantragen. Die Zinsbindung beträgt dabei maximal zehn Jahre. Wie die folgende Tabelle zeigt, gilt: Je länger die Laufzeit, desto höher der Zinssatz.
Welche Zinsen und Laufzeiten gelten?
| Laufzeit in Jahren | tilgungsfreie Anlaufzeit in Jahren | Zinsbindung in Jahren | Sollzins pro Jahr in % | Effektivzins pro Jahr in % |
|---|---|---|---|---|
| 4 bis 10 | 1 bis 2 | 10 | 2,03 | 2,05 |
| 11 bis 20 | 1 bis 3 | 10 | 2,72 | 2,75 |
| 21 bis 30 | 1 bis 5 | 10 | 2,89 | 2,93 |
| 4 bis 10 | endfällig | wie Laufzeit | 2,97 | 3,01 |
Quelle: KfW (Stand: 24. August 2026)
Die KfW kann ihre Zinssätze jederzeit an die Kapitalmarktentwicklung anpassen. Entscheidend sind deshalb die Konditionen, die bei Deinem Antrag gelten.
Wichtig: Ab dem 13. Monat nach der Kreditzusage läuft eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat auf noch nicht abgerufene Kreditteile. Plane Deine Sanierung also so, dass Du das Geld zügig abrufst.
Zu Beginn des Kredits kannst Du eine tilgungsfreie Anlaufzeit vereinbaren. In dieser Zeit zahlst Du nur Zinsen, aber noch keine Tilgung. Das gibt Dir während der Bauphase mehr finanziellen Spielraum.
Beachte dabei: Je länger die tilgungsfreie Anlaufzeit, desto höher fallen die Zinsen insgesamt aus, weil die Zinsen immer auf Basis der noch offenen Restschuld berechnet werden.
Was passiert nach Ende der Zinsbindung?
Nach zehn Jahren endet bei längeren Laufzeiten die Zinsbindung und Du musst Dich um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Die KfW macht Dir dann zwar ein neues Angebot, aber zu marktüblichen Konditionen ohne Förderung. Dein Kredit wird dadurch teurer.
Tipp: Wenn Du die Möglichkeit hast, zahle den Kredit innerhalb der ersten zehn Jahre vollständig zurück. Falls das nicht möglich ist: Du musst nach Ende der Zinsbindung nicht bei der KfW bleiben. Prüfe, ob sich eine Umschuldung zu einem anderen Kreditinstitut lohnt. Ein Finanzierungsvermittler kann Dir dabei helfen, die Angebote verschiedener Banken zu vergleichen.
Kannst Du den Kredit auch als endfälliges Darlehen beantragen?
Ja. Beim endfälligen Darlehen zahlst Du während der Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den gesamten Kreditbetrag auf einmal zurück. Das kann sich lohnen, wenn Du zu einem bestimmten Zeitpunkt einen größeren Geldbetrag aus anderen Quellen erwartest – etwa aus dem Verkauf einer Immobilie, einer auslaufenden Festgeldanlage oder der Auszahlung einer Lebensversicherung.
Kannst Du den Kredit vorzeitig zurückzahlen?
Vorzeitige Teilrückzahlungen, so genannte Sondertilgungen, sind beim KfW 261 nicht möglich. Du kannst aber den gesamten noch offenen Kreditbetrag vorzeitig zurückzahlen.
Die KfW berechnet dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Prüfe daher vorher, ob sich eine vorzeitige Rückzahlung für Dich rechnet.
Zum Ende der Zinsbindung kannst Du den Kredit kostenfrei teilweise oder vollständig zurückzahlen.
Welche Bedingungen musst Du erfüllen?
Für den KfW 261 gelten drei Grundvoraussetzungen: Dein Haus muss nach der Sanierung mindestens den Effizienzstandard 85 erreichen – mit Ausnahme von denkmalgeschützten Gebäuden – und größtenteils mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Der Bauantrag muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegen. Und Du musst für die gesamte Dauer des Projekts einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten einbinden. Das sind Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur (Dena) verzeichnet sind.
Im folgenden Kapitel erklären wir Dir, was es mit dem Effizienzhausstandard auf sich hat.
Wann darfst Du Verträge mit Handwerksfirmen abschließen?
Grundsätzlich solltest Du den Förderantrag stellen, bevor Du einen Liefer- oder Leistungsvertrag für die Sanierung abschließt.
Es gibt beim KfW-Kredit 261 aber eine Ausnahme: Führst Du zuerst ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem KfW-Finanzierungspartner oder einem Finanzvermittler, darfst Du danach bereits Verträge abschließen. Den Kreditantrag musst Du spätestens vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort stellen.
Das Beratungsgespräch muss vor dem Vertragsabschluss stattfinden und die Förderbedingungen, die mögliche Förderhöhe und die Finanzierung behandeln. Ohne diesen Nachweis gilt weiterhin: Schließt Du den Vertrag vor dem Förderantrag ab, verlierst Du die Förderung.
Planungs- und Beratungsleistungen darfst Du unabhängig davon bereits vor dem Antrag beauftragen.
Was bedeutet der Effizienzhausstandard?
Der Effizienzhausstandard sagt aus, wie viel Energie Dein Haus im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude verbraucht. Ein Effizienzhaus 70 verbraucht zum Beispiel nur 70 Prozent der Energie dieses Referenzgebäudes. Je niedriger die Zahl, desto effizienter das Haus – und desto höher der Tilgungszuschuss.
Für den KfW 261 kommen die Stufen Effizienzhaus 85, 70, 55 und 40 sowie Effizienzhaus Denkmal infrage. Mindestvoraussetzung ist der Standard 85.
Wonach richtet sich der Effizienzhausstandard genau?
Für die Einstufung zählen zwei Kriterien: der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust. Der Primärenergiebedarf umfasst die gesamte Energie für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung – inklusive der Verluste bei Erzeugung und Transport. Der Transmissionswärmeverlust beschreibt, wie viel Wärme über Wände, Fenster, Dach und Boden nach außen entweicht. Beide Werte muss Dein Haus nach der Sanierung unterhalb bestimmter Grenzen halten.
Jedes geförderte Effizienzhaus muss mindestens 65 Prozent seines berechneten Wärme- und Kälteenergiebedarfs klimafreundlich decken.
Möglich ist das mit folgenden Heizsystemen allein oder in Kombination:
Du kannst diese Optionen auch mit Deinem bestehenden Heizsystem kombinieren. Dein Energieeffizienz-Experte berechnet, ob Dein Versorgungskonzept die Grenze von 65 Prozent erreicht.
Welche konkreten Grenzwerte gelten je Stufe?
| Effizienzhausstufe | max. Primärenergiebedarf | max. Transmissionswärmeverlust |
|---|---|---|
| EH 40 | 40 % des Referenzgebäudes | 55 % des Referenzgebäudes |
| EH 55 | 55 % | 70 % |
| EH 70 | 70 % | 85 % |
| EH 85 | 85 % | 100 % |
| EH Denkmal | 160 % | 175 % |
Welche zusätzlichen technischen Anforderungen gelten?
Mit Ausnahme von Effizienzhaus Denkmal muss Dein Haus nach der Sanierung „Niedertemperatur-ready“ sein. Das heißt, dass die Heizkreis-Vorlauftemperatur höchstens 55 Grad Celsius betragen darf.
Das kann bedeuten, dass Du neben dem Wärmeerzeuger auch Heizkörper oder andere Teile des Heizsystems anpassen musst. Große Heizflächen kommen mit niedrigeren Temperaturen besser aus als kleine, alte Heizkörper.
Außerdem ist bei einer wassergeführten Heizung ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben. Dabei wird das Heizsystem so eingestellt, dass alle Räume bedarfsgerecht mit Wärme versorgt werden.
Für jede Effizienzhaus-Sanierung muss zudem ein Lüftungskonzept erstellt werden. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist aber nur beim Effizienzhaus 40 EE und bei einer Sanierung mit NH-Klasse zwingend vorgeschrieben.
Welche Effizienzhausstufe lohnt sich für Dich?
Die wirtschaftlich sinnvollste Effizienzhaus-Stufe hängt vom Zustand Deines Hauses und den Mehrkosten der einzelnen Sanierungsvarianten ab.
Eine niedrigere Effizienzhaus-Zahl bringt eine größere Energieeinsparung und kann einen höheren Tilgungszuschuss ermöglichen. Dafür sind meist umfangreichere Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Haustechnik nötig.
Wichtig ist auch die neue Förderstruktur: Für das Effizienzhaus 85 und 70 gibt es keinen regulären Tilgungszuschuss mehr. Beim Effizienzhaus 55 beträgt er fünf Prozent und beim Effizienzhaus 40 zehn Prozent. Zusätzliche Boni können diese Rechnung verändern.
Lass Dir deshalb mehrere Varianten berechnen. Vergleiche jeweils:
- die Sanierungskosten,
- den Tilgungszuschuss und mögliche Boni,
- die voraussichtliche Energieeinsparung und
- die langfristigen Betriebskosten.
Wie kannst Du den Wohngebäudekredit beantragen?
Der Antrag läuft in fünf Schritten und er muss zwingend abgeschlossen sein, bevor Du Handwerker beauftragst oder mit der Sanierung beginnst. Wer das umdreht, verliert die Förderung. Die folgende Übersicht zeigt Dir den gesamten Prozess auf einen Blick.
Übersicht: So kommst Du zum KfW-Kredit 261

Quelle: KfW, Finanztip-Darstellung (Stand: Juli 2026)
Schritt 1: Plane die Sanierung und beauftrage einen Energieberater
Wenn Du Dein Wohngebäude zu einem Effizienzhaus sanieren möchtest, führt kein Weg an einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin oder einem -Experten vorbei. Diese Fachleute begleiten Dich durch den gesamten Förderprozess. Du findest sie auf der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur Dena.
Für die Antragstellung ist zwingend eine Bestätigung zum Antrag (BzA) nötig. Sie bestätigt, dass Deine geplante Sanierung die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Die BzA wird von Deiner Energieeffizienz-Expertin oder Deinem Experten ausgefüllt und damit eine BzA-Identifikationsnummer generiert.
Die Planung und Baubegleitung kannst Du auch von Deinem Experten oder Deiner Expertin durchführen lassen und dafür eine höhere Kreditsumme und ebenfalls einen Tilgungszuschuss erhalten.
Tipp: Hol Dir frühzeitig mehrere Angebote von Fachfirmen ein. Sie helfen nicht nur bei der Kostenplanung, sondern sind auch Voraussetzung für die BzA.
Schritt 2: Finde einen Finanzierungspartner
Die KfW vergibt den Kredit nicht direkt an Dich, sondern ausschließlich über sogenannte durchleitende Finanzierungspartner, also Banken oder Sparkassen.
Wende Dich dafür am besten an einen Finanzierungsvermittler, der mit Dir die Angebote der unterschiedlichen Kreditinstitute durchgehen kann.
Wichtig: Die Finanzierung muss vor Maßnahmenbeginn stehen. Das heißt, Du darfst noch keine Handwerksaufträge vergeben oder mit den Bauarbeiten starten, bevor der Kreditantrag eingereicht wurde. Ausnahme: Beratungs- und Planungsleistungen mit Energieberatern oder Fachfirmen dürfen schon vorab stattfinden.
Kannst Du trotzdem einen Handwerkervertrag abschließen
Am sichersten ist es, den Handwerkervertrag erst nach dem Förderantrag abzuschließen.
Möchtest Du Dir vorher einen Handwerksbetrieb oder einen festen Preis sichern, hast Du zwei Möglichkeiten:
Vertrag mit Fördervorbehalt: Du vereinbarst eine sogenannte aufschiebende oder auflösende Bedingung. Der Vertrag wird damit nur wirksam, wenn Du die Förderung von der KfW bekommst; oder fällt wieder weg, wenn Du die KfW-Förderung nicht bekommst. Diese Formulierung schützt Dich rechtlich und sichert Dir trotzdem frühzeitig einen Handwerkertermin.
Dokumentiertes Beratungsgespräch: Du führst vor dem Vertragsabschluss ein dokumentiertes Gespräch mit einem KfW-Finanzierungspartner oder Finanzvermittler. Danach darfst Du den Vertrag abschließen. Der Förderantrag muss aber eingehen, bevor die Bauarbeiten vor Ort beginnen.
Ohne Förderantrag, Fördervorbehalt oder vorheriges dokumentiertes Beratungsgespräch kann ein bereits unterschriebener Vertrag die Förderung ausschließen.
Planungs- und Beratungsleistungen darfst Du bereits vorher beauftragen.
Schritt 3: Lass den KfW-Kredit beantragen
Sobald Dir die BzA vorliegt und Du mit Deinem Finanzierungspartner alles besprochen hast, kann der eigentliche Antrag auf den Kredit 261 gestellt werden. Den Antrag stellst Du gemeinsam mit Deinem Finanzierungspartner bei der KfW.
Nach erfolgreicher Prüfung erhält Dein Finanzierungspartner eine Kreditzusage durch die KfW.
Plane genügend Zeit für die Antragstellung ein. Es können mehrere Wochen bis zur Zusage vergehen.
Achtung Budgetlimit: Für die BEG Wohngebäude, zu der der KfW-Kredit 261 gehört, sind im Bundeshaushalt 2026 rund zwei Milliarden Euro vorgesehen. Das sind etwa 58 Prozent weniger als 2025. Ob das Budget im Jahresverlauf reicht, hängt von der Nachfrage ab. Einen Anspruch auf die Förderung gibt es nicht; die KfW entscheidet nur im Rahmen der verfügbaren Mittel. Bereits zugesagte Kredite bleiben in der Regel bestehen. Wenn Du eine Effizienzhaus-Sanierung planst, solltest Du den Antrag deshalb nicht unnötig aufschieben.
Schritt 4: Schließ den Kreditvertrag ab und starte die Sanierung
Sobald Du die Zusage hast, kannst Du den Kreditvertrag bei Deiner Bank unterschreiben. Danach darfst Du mit der Sanierung beginnen und Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben.
Halte engen Kontakt mit Deiner Energieeffizienz-Expertin oder Deinem Experten. Sie begleiten die Umsetzung und dokumentieren, dass die Sanierung wie geplant erfolgt.
Achtung: Bewahre alle Rechnungen gut auf und achte darauf, dass die Leistungen wie vorgesehen durchgeführt werden. Nur dann bekommst Du den vollen Tilgungszuschuss.
Schritt 5: Schließ die Sanierung ab und sichere Dir die Tilgungszuschüsse
Nach Abschluss der Sanierung erstellt die Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise der -Experte die sogenannte Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie wird über das KfW-Online-Portal hochgeladen und dient als Nachweis, dass die Maßnahmen wie geplant umgesetzt wurden.
Achte darauf, dass die eingereichten Rechnungen vollständig sind. Sie müssen Deinen Namen, die geförderten Maßnahmen, die Arbeitsleistung, den Durchführungszeitraum sowie die Adresse des Gebäudes enthalten und auf Deutsch ausgestellt sein. Teilweise verlangt der Finanzierungspartner auch Fotos oder weitere Nachweise.
Erst mit erfolgreicher Prüfung durch die KfW wird der eventuelle Tilgungszuschuss gewährt. Der Zuschuss wird direkt vom noch offenen Kreditbetrag abgezogen – Du musst also entsprechend weniger zurückzahlen.
Welche anderen Förderprogramme kannst Du mit dem Wohngebäudekredit kombinieren?
Das Grundprinzip lautet: Dieselbe Maßnahme am selben Bauteil darf nur einmal aus Bundesmitteln gefördert werden. Du kannst den KfW 261 aber sehr wohl mit anderen Programmen kombinieren – solange es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt.
Häufig kannst Du außerdem regionale Förderprogramme mit den Bundesförderungen kombinieren. Es lohnt sich immer zu prüfen, ob Dein Bundesland, Deine Region oder Deine Stadt entsprechende Förderprogramme haben, die zu Deinem Vorhaben passen.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Quelle: Finanztip-Darstellung (Stand: Juli 2026)
Lohnt sich ein Blick auf regionale Förderprogramme?
Ja, fast immer. Viele Bundesländer haben zusätzliche Förderprogramme, die sich teils mit der BEG kombinieren lassen. Dazu kommen kommunale Förderprogramme vieler Städte. In der Regel sind diese mit den Bundesprogrammen kombinierbar – prüfe aber immer direkt beim jeweiligen Anbieter, bevor Du mehrere Förderungen beantragst.
Wir haben Dir hier eine kleine Auswahl an Programmen zusammengestellt, um Dir ein Beispiel zu geben:
Das Land Brandenburg vergibt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ebenfalls einen Kredit für Maßnahmen der energetischen Sanierung und den altersgerechten Umbau. Dabei gelten folgende Konditionen:
- Du musst das Haus selbst nutzen, es darf also nicht vermietet sein.
- Dein Haus wurde vor dem 2. Oktober 2009 errichtet.
- Dein Einkommen übersteigt gewisse Grenzen nicht.
- Die Kosten betragen mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
- Du bekommst ein zinsfreies Darlehen von bis zu 230.000 Euro für 20 Jahre und einen Zuschuss von 10.000 Euro in der Grundförderung. Je nach Familiensituation können Darlehen und Zuschüsse auch höher ausfallen.
Wenn Du in Hamburg wohnst, kannst Du Dir Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen wie die Dachdämmung sichern. Im Zuschuss-Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand sind bis zu 50.000 Euro an Zuschüssen drin. Diese Konditionen gelten:
- Das Haus muss mindestens 20 Jahre alt sein.
- Du musst einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen.
- Für drei oder mehr Maßnahmen gibt es einen Bonus oben drauf.
- Pro Quadratmeter Dämmung bekommst Du einen gewissen Zuschuss zu den Kosten. Beispiel: Du bekommst 42,10 Euro pro Quadratmeter Fassadendämmung.
Auch Berlin stellt seinen Bewohnern mit dem Programm Wohnraum modernisieren der Investitionsbank Berlin (IBB) einen zinsgünstigen Kredit für die Verbesserung der Energieeffizienz zur Verfügung:
- Kreditbetrag ist bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit möglich.
- Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 Euro ist die Eintragung einer Grundschuld nicht nötig.
- Antragstellung ohne Einbindung eines Energieeffizienz-Experten möglich.
In der Regel sind regionale und Landesprogramme mit den Bundesprogrammen kombinierbar. Informiere Dich am besten trotzdem vorher immer noch einmal bei den jeweiligen Anbietern der Förderprogramme, wenn Du mehrere Förderungen nutzen möchtest.
Bei allen Förderprogrammen ist es wie bei der KfW auch: Du musst die Anträge stellen, bevor Du einen Vertrag mit Baufirmen abschließt.
Wenn Du statt eines Kredits und einer umfassenden Sanierung eher Zuschüsse für einzelne Maßnahmen suchst, solltest Du Dir einmal die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen anschauen.
Wenn Du ein neues Haus baust oder kaufen möchtest, kannst Du hier ebenfalls gefördert werden: Die KfW bietet den Kredit Klimafreundlicher Neubau an. Möchtest Du stattdessen ein Bestandsgebäude kaufen und anschließend sanieren, ist der KfW-Kredit Jung kauft Alt womöglich der richtige für Dich.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
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Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
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