Förderung mit KfW 261 Mit der KfW energieeffizient sanieren und sparen

Expertin Energetische Sanierung
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Das Haus oder die Eigentumswohnung energieeffizient zu sanieren, kann teuer werden. Damit die Investitionen in ein Effizienzhaus nicht am Geld scheitern, vergibt die staatliche Förderbank KfW zinsgünstige Kredite. In diesem Ratgeber erfährst Du, wie der Kredit funktioniert, welche Bedingungen gelten und wie Du ihn richtig beantragst.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 will die Bundesregierung klimaschädliche CO2-Emissionen in Deutschland stark reduzieren. Dabei legt sie ihren Schwerpunkt auch auf den Energieverbrauch von Gebäuden. Aus diesem Grund wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ins Leben gerufen. Sie besteht aus zwei Teilen: einem zinsgünstigen Förderkredit für die umfassende Sanierung eines Hauses und einer Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen.
Der zinsgünstige Kredit, der unter der Programmnummer 261 läuft, hat dabei einige alte Kreditprogramme für energetische Sanierung abgelöst, die Förderkredite KfW 152 und KfW 167 wurden eingestellt.
Mit dem Wohngebäude-Kredit KfW 261 kannst Du einen zinsgünstigen Kredit für die energetische Sanierung Deines Wohnhauses bekommen. Dafür musst Du Dein Haus so energieeffizient sanieren, dass es eine gewisse KfW-Effizienzhausstufe erreicht.
In dem Programm wirst Du auf zwei Arten gefördert: Neben dem günstigen Zins kannst Du auch Tilgungszuschüsse in unterschiedlicher Höhe erhalten, die die Kreditsumme, die Du zurückzahlen musst, reduzieren.
Planst Du eine umfassende Sanierung, ist der KfW-Kredit 261 fast immer sinnvoll. Vor allem dann, wenn Du Dein Haus in ein Effizienzhaus verwandeln willst. Denn:
Voraussetzung ist, dass Deine geplanten Maßnahmen den technischen Anforderungen der KfW für die energieeffiziente Sanierung entsprechen.
Union und SPD haben im gemeinsamen Koalitionsvertrag festgehalten, dass die unterschiedlichen KfW-Programme für den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden vereinfacht und zusammengefasst werden sollen. Zukünftig soll es nur noch jeweils ein Programm geben. Wann es zu dieser Änderung kommt, ist aktuell noch unklar.
Wenn ein Programm verändert oder eingestellt wird, für das Du bereits eine Zusage erhalten hast, ändert sich für Dich nichts. Du kannst es weiter zu den vereinbarten Konditionen nutzen. Möchtest Du lieber ein neues oder geändertes Programm nutzen, kannst Du von Deinem Antrag zurücktreten, solange die KfW noch kein Geld ausgezahlt hat.
Beachte aber, dass Du nach dem Verzicht eine Sperrfrist von sechs Monaten hast, bevor Du einen neuen Antrag stellen kannst. Stellst Du einen Antrag für ein neues oder verändertes Bauvorhaben, hast Du aber keine Sperrfrist.
Neue Heizung, Dämmung oder Fenster: In unserem Ratgeber-Buch findest Du alle Grundlagen zur energetischen Sanierung. Mit hilfreichen Checklisten und den besten Tipps der Experten.
Beim Wohngebäude-Kredit der KfW kannst Du eine Kreditsumme von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit aufnehmen. Diesen Höchstbetrag erhältst Du allerdings nur, wenn Dein Haus nach der Sanierung die Erneuerbare-Energien-Klasse oder die Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt.
Die Erneuerbare-Energien-Klasse erreichst Du, sofern Du anschließend erstmalig mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien heizt. Für die Nachhaltigkeits-Klasse hingegen muss Dein Haus das Nachhaltigkeitszertifikat „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen erhalten. Kriterien dafür sind die Art der Baumaterialien oder auch die Barrierefreiheit des Hauses. Alle Anforderungen findest Du im Informationsportal QNG.
Das schließt reine Öl- oder Gasheizungen aus. Heizt Du aktuell noch mit Heizöl oder Erdgas, musst Du während der Sanierung eine klimafreundliche Heizung wie beispielsweise eine Wärmepumpe oder Pelletheizung einbauen.
Wenn Du Dich gegen das Heizen mit erneuerbaren Energien entscheidest, beträgt die maximale Kreditsumme 120.000 Euro je Wohneinheit.
Falls Dein Gebäude zu den Baudenkmälern zählt und die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus daher nicht möglich ist, weil Du die Denkmalschutzauflagen beachten musst, gibt es für Dich die Klasse „Effizienzhaus Denkmal“, bei der vereinfachte Förderbedingungen gelten. So kannst Du auch mit einem Baudenkmal von dem Kredit profitieren. Die Bedingungen sind deswegen vereinfacht, weil der Wärmeverlust nach der Sanierung höher sein darf als bei den anderen Effizienzhausstandards. Das bedeutet für Dich: weniger Dämmung.
Effizienzhausstandard | Förderhöhe je Wohneinheit |
---|---|
KfW Effizienzhaus 40 - 85 | bis zu 120.000 Euro |
KfW Effizienzhaus 40 – 85 mit Erneuerbare Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse | bis zu 150.000 Euro |
KfW Effizienzhaus Denkmal | bis zu 120.000 Euro |
KfW Effizienzhaus Denkmal mit Erneuerbare Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse | bis zu 150.000 Euro |
Quelle: KfW (Stand: Mai 2025)
Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten eines Gebäudes. Für ein Einfamilienhaus gelten daher die 120.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro. Wenn Du ein Zweifamilienhaus besitzt, kannst Du schon die doppelte Kredithöhe bekommen.
Wenn Du eine Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater in Anspruch nimmst, wird das mitgefördert. Du kannst dann mit bis zu 10.000 Euro mehr Kreditsumme rechnen. Bei Wohnhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten können es sogar bis zu 40.000 Euro mehr sein.
Auch die Materialkosten sind seit 2023 förderfähig, wenn Du die energetische Sanierung Deines Hauses selbstständig durchführst. Deine Arbeiten müssen aber von Deinem Energieberater oder einem Fachunternehmen geprüft und abgenommen werden, damit Du den Tilgungszuschuss erhältst. Deine Arbeitsstunden kannst Du allerdings nicht aufrechnen.
Das Programm KfW 261 verringert die finanzielle Belastung für energetische Sanierungen gleich auf zwei Wegen: Der Zinssatz liegt für die ersten zehn Jahre, also der Zeit der Zinsbindung, unter dem Marktzins für normale Baukredite. Diese liegen aktuell zwischen drei und vier Prozent (Stand: Mai 2025), während die KfW-Zinsen um bis zu einem Prozentpunkt niedriger sind.
Darüber hinaus erlässt die KfW einen Teil des Kreditbetrags, wenn Du die Maßnahmen wie geplant umgesetzt hast. Niedriger Kreditzins und Tilgungszuschuss ergeben rechnerisch sogar einen negativen Gesamtzins.
Die Tilgungszuschüsse im Programm KfW 261 kommen Dir direkt zugute. Denn das heißt, dass Du weniger von Deinem Kredit zurückzahlen musst. Der Tilgungszuschuss ist allerdings gestaffelt: Je besser die Energieeffizienz Deines Hauses nach der Sanierung ist, desto höher fällt der Zuschuss aus.
So kannst Du beim Effizienzhaus Denkmal ohne Heizung mit erneuerbaren Energien fünf Prozent Zuschuss erhalten, bei einem KfW 40 Haus, der besten Stufe, hingegen 20 Prozent. Noch mehr Zuschuss gibt es, wenn Du zusätzlich die EE-Klasse (für erneuerbare Energien) oder die NH-Klasse (für Nachhaltigkeit) erreichst: Dann sind bis zu 25 Prozent Tilgungszuschuss drin – also bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit.
nachgewiesener KfW-Standard | Höhe des Tilgungszuschusses 1 |
---|---|
KfW-Effizienzhaus 40 | 20 % der Darlehenssumme, bis zu 24.000 € für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 55 | 15 % der Darlehenssumme, bis zu 18.000 € für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 70 | 10 % der Darlehenssumme, bis zu 12.000 € für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 85 | 5 % der Darlehenssumme, bis zu 6.000 € für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 10 % der Darlehenssumme, bis zu 15.000 € für jede Wohneinheit |
¹ Wenn Du erneuerbare Energien zum Heizen nutzt und damit die EE-Klasse erreichst, gibt es fünf Prozent zusätzlich. Den gleichen Zuschlag bekommst Du auch, wenn Dein Haus die Nachhaltigkeitsklasse erfüllt – also die sogenannte NH-Klasse.
Quelle: KfW (Stand: Mai 2025)
Gehört Dein Haus zu den Worst Performing Buildings (WPB), das heißt, zu den im Vergleich 25 Prozent am schlechtesten sanierten Gebäuden, dann erhältst Du für die energetische Sanierung einen weiteren Bonus von zehn Prozent, wenn es nach den Maßnahmen die Kriterien für ein Effizienzhaus 70 erfüllt.
Weitere 15 Prozent Bonus kannst Du erhalten, wenn eine serielle Sanierung Deines Hauses möglich ist. Bei einer seriellen Sanierung werden vorgefertigte Elemente für die Außenwand- und Dachsanierung Deines Hauses genutzt. Das senkt darüber hinaus auch die Arbeitsstunden der Baufirmen, da die Installation schneller vonstattengeht.
Auch die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten für Ein- und Zweifamilienhäusern wird mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert.
Der Kreis der Menschen, die den Kredit nutzen können, wurde gegenüber früheren Programmen ausgeweitet. Neben Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften können unter anderem auch Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften den Kredit nutzen.
Es wird dabei nur die Sanierung von Wohnhäusern gefördert, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Somit kannst Du auch ein weniger altes Wohnhaus mithilfe dieses Kredits noch energieeffizienter machen.
Der Kredit soll besonders zinsgünstig angeboten werden, und Du kannst aus unterschiedlich langen Laufzeiten wählen: Bis zu 30 Jahre sind möglich. Die Zinsbindung beträgt dabei maximal zehn Jahre.
Nach zehn Jahren endet die Zinsbindung und Du musst Dich um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Die KfW unterbreitet zwar ein neues Angebot, aber zu marktüblichen Konditionen ohne Förderung. Das bedeutet: Dein Kredit wird teurer.
Wenn möglich, solltest Du den Kredit bis dahin vollständig zurückzahlen. Wenn das nicht möglich ist, hast Du aber trotzdem Optionen: Du musst nach Ende der Zinsbindung nicht bei der KfW bleiben. Prüfe, ob Du den Kredit bei einem anderen Kreditinstitut weiterführen kannst, ihn also umschuldest. Wende Dich dafür zum Beispiel an einen Finanzierungsvermittler, der die Angebote vieler Banken und Sparkassen mit Dir prüfen kann.
Den Kredit kannst Du übrigens auch als endfälliges Darlehen beantragen. Dann zahlst Du während der Laufzeit nur die Zinsen. Am Ende musst Du den Kredit in einer Summe zurückzahlen. Diese Variante kommt etwa infrage, wenn Du zum Ende der Laufzeit den entsprechenden Geldbetrag aus anderen Quellen erhältst, etwa aus dem Verkauf einer Immobilie, einer auslaufenden Festgeldanlage oder der Auszahlung einer Lebensversicherung.
Laufzeit in Jahren | tilgungsfreie Anlaufzeit in Jahren | Zinsbindung in Jahren | Sollzins pro Jahr in % | Effektivzins pro Jahr in % |
---|---|---|---|---|
4 bis 10 | 1 bis 2 | 10 | 2,19 | 2,21 |
11 bis 20 | 1 bis 3 | 10 | 2,73 | 2,77 |
21 bis 30 | 1 bis 5 | 10 | 2,87 | 2,91 |
4 bis 10 | endfällig | wie Laufzeit | 2,93 | 2,97 |
Quelle: KfW (Stand: 07. Juli 2025)
Die Laufzeiten kannst Du selbst festlegen. Wie die Tabelle zeigt, kannst Du Dich für Laufzeiten zwischen vier und 30 Jahren entscheiden. Je länger die gewählte Laufzeit, umso niedriger fallen natürlich die einzelnen Tilgungsraten aus.
Eine Besonderheit der KfW-Kredite ist die tilgungsfreie Anlaufzeit am Anfang des Kredits. Während der Tilgungsfreijahre berechnet die KfW nur die Zinsen, verlangt aber noch keine Rückzahlung des Darlehens. Dadurch bist Du in den ersten Jahren des Kredits etwas flexibler. Gleichzeitig zahlst Du aber etwas mehr an Zinsen als bei einer Rate mit Tilgung, denn die Zinsen werden immer auf der Basis der Restschuld berechnet.
Wenn Du den zinsgünstigen Kredit der KfW zur energetischen Sanierung Deines Wohnhauses nutzen möchtest, musst Du auch die Anforderungen beachten.
Für die Beantragung des Kredits und die Begleitung Deines Bauvorhabens musst Du einen Energieeffizienz-Experten oder eine -Expertin einbinden. Das sind Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur (Dena) verzeichnet sind.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung der energetischen Sanierung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt und dass Dein Haus zu einem Effizienzhaus saniert wird. Es muss mindestens den Effizienzstandard 85 erreichen. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten aber gesonderte Regeln.
Im folgenden Kapitel erklären wir Dir, was es mit dem Effizienzhausstandard auf sich hat.
Der Effizienzhausstandard sagt aus, wie energieeffizient ein Haus im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei bedeutet die angegebene Zahl, wie viel Energie im Vergleich eingespart wird. Ein Effizienzhaus 85 soll dementsprechend nur noch höchsten 85 Prozent der Energie eines Referenzhauses verbrauchen.
Gleichzeitig spielt es auch eine Rolle, wie viel Wärme bei Deinem Haus verloren geht. Das ist der sogenannte Transmissionswärmeverlust. Auch dieser muss sich innerhalb bestimmter Rahmenwerte befinden, um den gewünschten Effizienzhausstandard zu erreichen.
Die für diesen Kredit erlaubten Stufen sind Effizienzhaus 85, 70, 55, 40 und Denkmal. Je niedriger die Zahl ist, desto effizienter ist Dein Haus. Und je effizienter Dein Haus nach der Sanierung ist, desto höher fällt Deine Förderung in Form des Tilgungszuschusses aus.
Wenn Du einen besonders niedrigen Standard erreichen möchtest, geht das in der Regel mit besserer und dickerer Dämmung, besseren Fenstern und einer neuen Heizung einher. Das bedeutet auch höhere Kosten. Daher ist es wichtig, Dich vorher gut mit Deinem Energieeffizienz-Experten abzustimmen, was Du Dir leisten kannst und welchen Standard Du erreichen kannst und möchtest.
Der Weg zum Antrag des KfW-Programms 261 erfordert mehrere Schritte. Zwei der Wichtigsten: Du musst einen Energieeffizienz-Experten beauftragen und einen Finanzierungspartner finden. Im folgenden Schaubild geben wir Dir eine Übersicht über den Antragsprozess bei der KfW. Anschließend erklären wir Dir die einzelnen Schritte im Detail.
Quelle: KfW, Finanztip-Darstellung (Stand: Mai 2025)
Wenn Du Dein Wohngebäude zu einem Effizienzhaus sanieren möchtest, führt kein Weg an einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin oder einem -Experten vorbei. Diese Fachleute begleiten Dich durch den gesamten Förderprozess. Du findest sie auf der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur Dena.
Für die Antragstellung ist zwingend eine Bestätigung zum Antrag (BzA) nötig. Sie bestätigt, dass Deine geplante Sanierung die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Die BzA wird von Deiner Energieeffizienz-Expertin oder Deinem Experten ausgefüllt und damit eine BzA-Identifikationsnummer generiert.
Die Planung und Baubegleitung kannst Du auch von Deinem Experten oder Deiner Expertin durchführen lassen und dafür eine höhere Kreditsumme und ebenfalls einen Tilgungszuschuss erhalten.
Tipp: Hol Dir frühzeitig mehrere Angebote von Fachfirmen ein. Sie helfen nicht nur bei der Kostenplanung, sondern sind auch Voraussetzung für die BzA.
Die KfW vergibt den Kredit nicht direkt an Dich, sondern ausschließlich über sogenannte durchleitende Finanzierungspartner, also Banken oder Sparkassen.
Wie Du am besten an einen Finanzierungspartner kommst:
Wichtig: Die Finanzierung muss vor Maßnahmenbeginn stehen. Das heißt, Du darfst noch keine Handwerksaufträge vergeben oder mit den Bauarbeiten starten, bevor der Kreditantrag eingereicht wurde. Ausnahme: Beratungs- und Planungsleistungen mit Energieberatern oder Fachfirmen dürfen schon vorab stattfinden.
Sobald Dir die BzA vorliegt und Du mit Deinem Finanzierungspartner alles besprochen hast, kann der eigentliche Antrag auf den Kredit 261 gestellt werden. Den Antrag stellst Du gemeinsam mit Deinem Finanzierungspartner bei der KfW.
Nach erfolgreicher Prüfung erhält Dein Finanzierungspartner eine Kreditzusage durch die KfW.
Achtung: Plane genügend Zeit für die Antragstellung ein. Es können mehrere Wochen bis zur Zusage vergehen.
Sobald Du die Zusage hast, kannst Du den Kreditvertrag bei Deiner Bank unterschreiben. Danach darfst Du mit der Sanierung beginnen und Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben.
Halte engen Kontakt mit Deiner Energieeffizienz-Expertin oder Deinem Experten. Sie begleiten die Umsetzung und dokumentieren, dass die Sanierung wie geplant erfolgt.
Achtung: Bewahre alle Rechnungen gut auf und achte darauf, dass die Leistungen wie im Sanierungsfahrplan vorgesehen durchgeführt werden. Nur dann bekommst Du den vollen Tilgungszuschuss.
Nach Abschluss der Sanierung erstellt die Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise der -Experte die sogenannte Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie wird über das KfW-Online-Portal hochgeladen und dient als Nachweis, dass die Maßnahmen wie geplant umgesetzt wurden.
Zusätzlich reichst Du die vollständigen Rechnungen ein, teilweise verlangt der Finanzierungspartner auch Fotos oder weitere Nachweise.
Erst mit erfolgreicher Prüfung durch die KfW wird der Tilgungszuschuss gewährt. Je nach erreichten Effizienzhausstandard sind fünf bis 45 Prozent der Kreditsumme möglich.
Der Zuschuss wird direkt vom noch offenen Kreditbetrag abgezogen – Du musst also entsprechend weniger zurückzahlen.
Häufig kannst Du regionale Förderprogramme mit den Bundesförderungen kombinieren. Es lohnt sich immer zu prüfen, ob Dein Bundesland, Deine Region oder Deine Stadt entsprechende Förderprogramme haben, die zu Deinem Vorhaben passen.
Verschiedene Bundesförderung kannst Du allerdings für das gleiche Vorhaben nicht miteinander kombinieren.
Quelle: Finanztip-Darstellung (Stand: Mai 2025)
Wir haben Dir hier eine kleine Auswahl an Programmen zusammengestellt, um Dir ein Beispiel zu geben:
Das Land Brandenburg vergibt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ebenfalls einen Kredit für Maßnahmen der energetischen Sanierung und den altersgerechten Umbau. Dabei gelten folgende Konditionen:
Wenn Du in Hamburg wohnst, kannst Du Dir Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen wie die Dachdämmung sichern. Im Zuschuss-Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand sind bis zu 50.000 Euro an Zuschüssen drin. Diese Konditionen gelten:
Auch Berlin stellt seinen Bewohnern mit dem Programm Wohnraum modernisieren der Investitionsbank Berlin (IBB) einen zinsgünstigen Kredit für die Verbesserung der Energieeffizienz zur Verfügung:
In der Regel sind regionale und Landesprogramme mit den Bundesprogrammen kombinierbar. Informiere Dich am besten trotzdem vorher immer noch einmal bei den jeweiligen Anbietern der Förderprogramme, wenn Du mehrere Förderungen nutzen möchtest.
Bei allen Förderprogrammen ist es wie bei der KfW auch: Du musst die Anträge stellen, bevor Du einen Vertrag mit Baufirmen abschließt.
Wenn Du statt eines Kredits und einer umfassenden Sanierung eher Zuschüsse für einzelne Maßnahmen suchst, solltest Du Dir einmal die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen anschauen.
Wenn Du ein neues Haus baust oder kaufen möchtest, kannst Du hier ebenfalls gefördert werden: Die KfW bietet den Kredit Klimafreundlicher Neubau an. Möchtest Du stattdessen ein Bestandsgebäude kaufen und anschließend sanieren, ist der KfW-Kredit Jung kauft Alt womöglich der richtige für Dich.
Wenn Du Deine Immobilie umfassend energetisch sanieren möchtest und dabei finanzielle Mittel brauchst, kann der Kredit der KfW eine gute Option für Dich sein. Bis zu 150.000 Euro kannst Du dabei pro Wohneinheit als Kredit aufnehmen und bis zu 37.500 Euro können Dir als Tilgungszuschuss erlassen werden. Mehr Infos, für wen sich der Kredit lohnt, findest Du hier >>
Der Kredit soll besonders zinsgünstig angeboten werden und mit Tilgungszuschüssen kannst Du Deine Kreditsumme reduzieren. Beides kombiniert ergibt rein rechnerisch sogar einen negativen Kreditzins – Du sparst also bares Geld. Mehr zu Zinsen und Tilgungszuschüssen >>
Deine Immobilie muss nach der Sanierung mindestens den Effizienzhausstandard KfW 85 oder KfW Denkmal erreichen. Außerdem muss der Bauantrag Deines Hauses oder Deiner Wohnung mindestens fünf Jahre zurückliegen und Du musst für die Antragstellungen einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Mehr Infos zu den Förderbedingungen findest Du hier >>
* Was der Stern bedeutet:
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