Förderung mit KfW 261 und BEG

So sparst Du Energie und Tausende Euro bei der Haussanierung

Sandra Duy, Redakteurin für den Bereich Energetische Sanierung
Sandra Duy
Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der staatlichen Förderbank KfW kannst Du zinsgünstige Kredite für die umfassende energetische Sanierung Deiner Immobilie bekommen. Für einzelne Maßnahmen kannst Du die Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen.
  • Seit dem 28. Juli 2022 kann nur noch das Programm 261 bei der KfW beantragt werden. Die Förderprogramme für die energetische Sanierung KfW 430 und KfW 151, 152, KfW 262 (Wohngebäude Kredit) und KfW 461 (Wohngebäude Zuschuss für Einzelmaßnahmen) sind abgeschafft worden.
  • Die Förderung für Einzelmaßnahmen wurde komplett an die BEG übertragen. Seit dem 01. Januar 2023 werden hier außerdem viele neue Einzelmaßnahmen gefördert.

So gehst Du vor

  • Prüfe frühzeitig vor einem Umbau, ob sich die Programme der KfW oder BEG für Dich lohnen. Es ist wichtig, dass Du den Antrag für die Förderung stellst, bevor Du die Baumaßnahme in Auftrag gibst.
  • KfW-Kredite für KfW 261 kannst Du bei Banken, Sparkassen und Baukredit-Vermittlern beantragen. Wir empfehlen Dr. Klein, Interhyp und Planethome.
  • Einen Investitionszuschuss für eine Einzelmaßnahme zur energetischen Sanierung beantragst Du dagegen im Rahmen der BEG direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
  • Prüfe auch, ob Du weitere Förderprogramme der KfW nutzen kannst, etwa weil Du altersgerecht umbaust oder den Einbruchschutz verbesserst.

Aktuelle Informationen zu diesem Thema:

Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden umsortiert

Zum 28. Juli 2022 wurden die Förderprogramme KfW 262 (Kredit für Einzelmaßnahmen) und 461 (Zuschuss für Einzelmaßnahmen) eingestellt. Die Programme KfW 151, 152 und KfW 430 gibt es schon seit dem 01. Juli 2021 nicht mehr.

Einzelmaßnahmen werden jetzt nur noch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Zuschuss gefördert. Einen Kredit für die umfassende Sanierung Deines Wohnhauses kannst Du aber weiterhin über das Förderprogramm KfW 261 beantragen.

Zum 28. Februar wird allerdings das Teilprogramm aus der Neubauförderung aus der KfW-Förderung 261 gestrichen. Du kannst über dies Programm aber weiterhin Dein Wohnhaus energieeffizienz sanieren. Wenn Du aber mit dem Gedanken spielst, ein neues Haus zu bauen, dann gibt es ab dem 1 März 2023 das neue KfW-Förderpogramm 197 / 197: Klimafreundlicher Neubau. 

Beachte: Den Antrag bei der KfW oder für die BEG musst Du nach wie vor stellen, bevor Du einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreibst.

Eine energetische Sanierung eines Hauses kostet Geld. Bei der Finanzierung der Kosten helfen Kredite und Zuschüsse der staatlichen Förderbank KfW. Da die Zuschüsse ein staatliches Geldgeschenk für den Klimaschutz sind und die Kredite zinsgünstig, empfehlen wir Dir bei jedem Umbau einen Blick auf die Programme der KfW.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 will die Bundesregierung klimaschädliche CO2-Emissionen in Deutschland stark reduzieren. Dabei legt sie ihren Schwerpunkt auch auf den Energieverbrauch von Gebäuden. Im Jahr 2021 änderte sich schrittweise die Fördersystematik.

Am 1. Januar 2021 ist Stufe 1 des neuen Systems gestartet: die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM). Mit diesem Programm gibt es Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Wänden oder den Austausch von Fenstern (bisher Programm KfW 430) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Ebenfalls im BEG EM enthalten sind die Zuschüsse für den Umstieg aufs Heizen mit erneuerbaren Energien.

Am 1. Juli 2021 startete Stufe 2: Die Kreditvariante der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen löst das Programm KfW 152 ab. Damit geht auch der Ergänzungskredit für eine umweltfreundliche Heizung (Programm 167) im neuen System auf. Die Kreditvergabe läuft weiterhin über die KfW.

Wegen der angespannten politischen Lage in Europa wurde die Stufe 3 des neuen Systems teilweise bereits in den Sommer und Herbst 2022 vorgezogen. Seitdem laufen alle Zuschüsse über das Bafa und bestimmte Förderungen wie etwa für den Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung wurden gestrichen.

Am 1. Januar 2023 ist die Stufe 3 komplett in Kraft getreten. Seitdem gibt es neue Fördermöglichkeiten und neue Fördersätze für Einzelmaßnahmen über die BEG.

Das sind die wichtigsten Änderungen

Der bisher niedrigste Sanierungsstandard für das KfW-Effizienzhaus 115 fällt in der BEG weg. Seit dem 28. Juli 2022 wird auch die Sanierung zum Effizienzhaus 100 nicht mehr gefördert. Dafür gibt es mit der Bezeichnung Effizienzhaus 40 einen neuen Höchststandard (vorher 55). Außerdem erhältst Du einen Bonus von 5 Prozent, wenn Du mit der Sanierung eines Gebäudes eine sogenannte EE-Klasse erreichst. Vorrausetzung dafür ist, dass erneuerbare Energien mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung erbringen.

Gehört Dein Haus zu den Worst Performing Buildings (WPB), das heißt, also zu den im Vergleich 25 Prozent am schlechtesten sanierten Gebäuden, dann erhältst Du für die energetische Sanierung einen weiteren Bonus von 10 Prozent, wenn es nach den Maßnahmen die Kriterien für ein Effizienzhaus 70 erfüllt.

Weitere 15 Prozent Bonus kannst Du erhalten, wenn eine serielle Sanierung Deines Hauses möglich ist. Bei einer seriellen Sanierung werden vorgefertigte Elemente für die Außenwand- und Dachsanierung Deines Hauses genutzt. Das senkt darüber hinaus auch die Arbeitsstunden der Baufirmen, da die Installation schneller vonstatten geht. Das Bundesland Baden-Württemberg fördert die serielle Sanierung auch noch einmal separat, Du kannst zudem beide Förderungen zusammen beanspruchen.

Der Bonus von 5 Prozent für die Umsetzung der Maßnahmen nach dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wurde stattdessen gestrichen.

Eine weitere Änderung betrifft die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung. Die Förderung erhöht sich in der BEG etwas. Für einzelne Maßnahmen fördert das neue Programm etwa 50 Prozent von maximal 5.000 Euro. Hat das Gebäude drei oder mehr Wohneinheiten, gibt es 50 Prozent von bis zu 2.000 Euro pro Wohnung, insgesamt aber nicht mehr als 20.000 Euro. Für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus ist jeweils die doppelte Summe zu 50 Prozent förderfähig.

Den Einbau von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und anderen Anlagen zur Stromversorgung kannst Du seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr durch die KfW fördern lassen, vorbereitende Maßnahmen beispielsweise am Dach hingegen schon.

Was den Kreis der Anspruchsberechtigten betrifft, so können in Zukunft auch Unternehmen und andere juristische Personen alle Fördervarianten der BEG beantragen.

Wichtig: Als Vorhabenbeginn gilt in der BEG der Abschluss der Verträge mit den ausführenden Unternehmen – nicht mehr der Baubeginn.

Zuletzt sind im Rahmen der BEG auch Sanierungen von deutlich jüngeren Gebäuden als bisher förderfähig. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss nur noch fünf Jahre vor der Antragsstellung für die Förderung erfolgt sein. In den auslaufenden Programmen hat die KfW nur Maßnahmen an Gebäuden gefördert, bei denen der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde.

Wie fördern die KfW und die BEG energetische Sanierungen?

Möchtest Du für die energetische Sanierung keinen Kredit aufnehmen, kannst Du im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Sinnvoll kann das etwa sein, wenn Du selbst genug Geld auf dem Konto hast, trotzdem aber die staatliche Förderung nutzen willst. Das Geld musst Du nicht zurückzahlen, der Zuschuss verringert also Deine Investitionskosten nachträglich.

Die Förderung KfW 461, mit der die Komplettsanierung zum Effizienzhaus mit bis zu 75.000 Euro Zuschuss unterstützt wurde, ist inzwischen eingestellt worden.

Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung – Wenn Du Dein Haus mit einzelnen Maßnahmen sanieren willst, dann kannst Du dafür seit Januar 2021 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst werden. Seit dem 1. Januar 2023 sind noch einige weitere förderfähige Maßnahmen hinzugekommen, während andere Maßnahmen im Verlauf des Jahres 2022 gestrichen wurden.

Du kannst dabei von einem Energieberater prüfen lassen, welche Maßnahmen für Dein Haus sinnvoll sind und Dir einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser Fahrplan kann Dir eine Übersicht über eine Komplettsanierung bieten oder eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für einzelne Maßnahmen. Diese Energieberatung wird ebenfalls vom Bafa mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Kosten gefördert.

Wenn Du eine Übersicht über die notwendigen Einzelmaßnahmen hast, solltest Du prüfen, für welche Maßnahmen wieviel Zuschuss bereitgestellt wird.

Wichtig: Du musst den Antrag auf Förderung beim Bafa stellen, bevor Du eine Baufirma mit den Arbeiten beauftragst.

Kreditprogramm KfW 261 - Willst oder kannst Du die energetische Sanierung nicht mit eigenem Geld finanzieren, kannst Du dafür im Programmen KfW 261 einen Kredit beantragen. Beim Programm KfW 261 muss Dein Gebäude mit der Sanierung den umfassenden energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses erreichen. Je Wohneinheit kannst Du dann bis zu 150.000 Euro als Kredit beantragen.

In dem Kreditprogrammen KfW 261 gibt es zusätzlich zu günstigen Zinsen noch ein Geldgeschenk in Form eines Tilgungszuschusses. Du musst also weniger Geld zurückzahlen als Du bekommen hast. Wie hoch der Tilgungszuschuss ausfällt, hängt davon ab, welchen Energiestandard Du mit der Sanierung erreichst. Je weniger Energie das Gebäude nach der Sanierung verbraucht, umso höher fällt der Zuschuss aus und kann dann bis zu 45 Prozent betragen.

Seit 1. Januar 2023 werden auch die Materialkosten mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent gefördert, wenn Du die energetische Sanierung Deines Hauses selbstständig durchführst. Deine Arbeiten müssen aber von Deinem Energieberater oder einem Fachunternehmen geprüft und abgenommen werden, damit Du den Zuschuss erhältst.

Voraussetzung für die Förderung der energetischen Sanierung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeit­punkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt und dass die Maßnahme mindestens zu einer Energieeffizienzhaus-Stufe 85 führt.

Welche Maßnahmen fördern die BEG und die KfW?

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (also zum Beispiel die Dämmung Deiner Fassade oder der Austausch von Fenstern und Türen)
  • Anlagentechnik außerhalb der Heizung (also zum Beispiel der Einbau von Lüftungsanlagen oder Smart-Home-Lösungen wie unter anderem Regelungstechnik für Heizungs-, Beleuchtungs- oder Lüftungstechnik und elektronischen Heizkörperthermostaten)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (also zum Beispiel Solarthermie-, Biomasse- und Brennstoffzellenheizungen und Wärmepumpen)
  • die Heizungsoptimierung in Gebäuden, die älter als zwei Jahre sind und deren Heizungen nicht älter als 20 Jahre sind
  • die Materialkosten einzelner Maßnahmen in Eigenleistung
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch Energie-Effizienz-Experten

Nicht gefördert werden Heizungen, die mit Öl, Kohle oder Gas betrieben werden. Auch Gas-Hybrid-Heizungen sind aus dem Programm gestrichen worden. Mehr zum Thema Umstieg auf erneuerbare Energien erfährst Du in unserem Ratgeber Bafa-Förderung für Heizungen.

Auch Anlagen, die nur der Stromerzeugung dienen – wie etwa Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen oder Stromspeicher –, werden über dieses Programm nicht weiter gefördert. Anlagen, die aber zum Beispiel zum Teil des Daches gehören, wie Solarziegel oder Indach-PV, werden weiterhin gefördert.

Im Programm KfW 261 vergibt die KfW Kredite für Sanierungen, die zum KfW-Effizienzhausstandard führen.

Der Effizienzhausstandard besagt, dass ein neues oder saniertes Gebäude nur noch einen Teil des Energiebedarfs eines vergleichbaren Gebäudes – eines sogenanntes Referenzgebäudes – haben darf. Wie hoch dieser Energiebedarf ist, hängt von Nutzfläche, Geometrie und Ausrichtung des jeweiligen Hauses ab. Es gibt daher keine einheitlichen Werte pro Quadratmeter Wohnfläche. Ein Effizienzhaus 40 soll etwa noch höchstens 40 Prozent der Energie für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung des Referenzgebäudes benötigen.

Die KfW fördert über die reinen Material- und Handwerkerkosten hinaus auch Kosten für Beratung, Planung, Messungen und vorbereitende Maßnahmen.

Die Einzelheiten des Kredit-Programms KfW 261 findest Du in den Infoblättern der KfW. Dort erfährst Du auch die Einzelheiten zur Antragstellung und zu den technischen Mindestanforderungen. Die Infoblätter sind auf den Programmseiten der KfW unter „Formulare und Downloads“ (für KfW 261) bereitgestellt.

Wie fördert die BEG energetische Fenster?

Egal ob Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder einzelne Maßnahmen – ein wichtiger Schritt, um Energie einzusparen, ist die Sanierung der Fenster. Denn allein durch Deine Fenster können bis zu 20 Prozent der Zimmerwärme verloren gehen. Wer also gut gedämmte Fenster hat, kann langfristig viel Energie und damit Geld sparen

Neue Fenster kannst Du im Zuge einer Komplettsanierung des Hauses erhalten oder auch einzeln erneuern. Du kannst hierfür bei einer Komplettsanierung den Kredit der KfW nutzen oder die Förderung der Einzelmaßnahme im Rahmen der BEG beim Bafa betragen. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen die neuen Fenster technische Mindestanforderungen erfüllen, um als energetisch und damit förderfähig zu gelten. Wie gut die Wärmedämmung ist, hängt vom Wärmedurchgangskoeffizienten U ab. Je niedriger dieser Wert ist, desto weniger Wärme geht verloren. Bei einfach verglasten Fenstern liegt der Wert zwischen 5 und 6, bei Zweifachverglasung bei 1,3 oder besser. Dreifach verglaste Fenster erreichen einen U-Wert von unter 1,1. 

Damit Du Geld von der KfW erhältst, darf der U-Wert eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Wo diese genau liegt, hängt vom Fenster und dem Gebäude ab:

  • Fenster mit Mehrfachscheibenisolierung dürfen maximal einen Wert von 0,95 W/(m2 K) haben.
  • Bei Dachfenstern liegt der Höchstwert bei 1 W/(m2 K).
  • Barrierearme und einbruchssichere Fenster haben eine Grenze von 1,1 W/(m2 K).
  • Wenn lediglich die Scheiben ausgewechselt werden in einem bestehenden Fensterrahmen (Ertüchtigung der Fenster), darf der U-Wert bei 1,3 W/(m2 K) liegen.
  • Bei denkmalgeschützten Häusern und Fenstern beträgt die Höchstgrenze 1,6 W/(m2 K).

Beachte aber, dass es verschiedene U-Werte bei einem Fenster gibt: der U-Wert für das gesamte Fenster (Uw), den für die Glasfläche (Ug) und für den Rahmen (Uf). Die Vorgaben der KfW beziehen sich auf den Wert für das gesamte Fenster. Denn nicht nur die Dämmung der Scheiben ist wichtig. Immerhin hängt die Wärmedämmung eines Fensters bis zu 30 Prozent vom Rahmen ab, dementsprechend wichtig ist auch dessen U-Wert.

Die Fensterhersteller sind gesetzlich verpflichtet, den Gesamtwert anzugeben. Aber wenn Du Dir Angebote für den Fenstereinbau einholst, kann es sein, dass da nur der U-Wert des Glases vermerkt ist. Achte darauf, dass Du die richtigen Kennzahlen vergleichst.

Damit Du Förderung bekommst, muss außerdem der Dämmwert der Fassade und des Daches niedriger sein als der der neuen Fenster. Dies soll dabei helfen, Schäden zu vermeiden. Denn ist die Dämmung der Außenhülle des Hauses schlechter als die der Fenster, droht Kondenswasserbildung an den Wänden, die zu Schimmel führen kann. Wer eine Komplettsanierung mit Fördermitteln durchführt, hat damit keine Probleme, denn der für die Zuschüsse geforderte U-Wert für die Fassade und Dachflächen ist niedriger als für die Fenster.

Planst Du, nur Deine Fenster zu sanieren, musst Du vorher klären, ob die Anforderung an die Außendämmung erfüllt ist. Wenn nicht, solltest Du überlegen, ob es sinnvoll ist, auch diese zu sanieren. Wenn Du Dich entscheidest, mehr als nur die Fenster zu sanieren, prüfe, ob eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus infrage kommt und Du die entsprechenden Zuschüsse beantragen kannst.

Wer neue Fenster einbaut, muss dazu ein Lüftungskonzept erstellen, um Schäden am Gebäude zu verhindern. Dieses muss mit dem Antrag auf Förderung abgegeben werden. Dabei unterstützt Dich ein Energieberater, den Du ebenfalls einbinden musst, wenn Du Förderung erhalten möchtest.

Wie hoch sind die Zuschüsse im Programm der BEG?

Die Höhe des Zuschusses zu den förderfähigen Kosten ist abhängig von der Art der Maßnahme. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Du Dir einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energieberater hast erstellen lassen.

BEG: Maximaler Sanierungszuschuss pro Maßnahme

 Zuschuss zu förderfähigen Kosten in %Bonus für iSFP in Prozentmaximal möglicher Zuschuss in Prozent
Außenhülle15520
Anlagentechnik
(außer Heizung)
15520
Heizungsanlage10 – 301-20 – 402
Heizungsoptimierung15520

Die Höhe des Zuschusses bei Heizungsanlagen ist abhängig von der Art der Heizung. Für eine Biomasseheizung erhältst Du zum Beispiel einen Zuschuss von 10 %, bei einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieheizung bekommst Du 25 - 30 % Zuschuss zu den förderfähigen Kosten. 
Wenn Du eine bestehende Gas- oder Ölheizung austauschst, bekommst Du auch noch einmal 10 % Bonusförderung. Dafür entfällt bei Heizungsanlagen die Bonusförderung für den iSFP.
Quelle: Bafa (Stand: 04. Januar 2023)

Den Zuschuss gibt es direkt beim Bafa

Anders als bei den Kreditprogrammen, die Du bei Banken oder Vermittlern von Baukrediten bekommst, beantragst Du den Investitionszuschuss direkt beim Bafa. Geld erhältst Du allerdings erst, wenn die Bauarbeiten bereits abgeschlossen sind. Erst dann kannst Du nachweisen, dass Du die Vorgaben des Programms eingehalten hast, und dem Bafa zeigen, welche Kosten entstanden sind. Wenn das Bafa diese Unterlagen geprüft hat, zahlt es den Zuschuss aus.

Für Dich als Bauherren bedeutet das: Zwischen Einreichung der letzten Unterlagen und der Auszahlung können einige Wochen vergehen. Du kannst also nicht davon ausgehen, dass Du mit dem Zuschuss des Bafa die Handwerkerrechnungen bezahlen kannst. Möchtest Du unangenehme Gespräche mit den Handwerkern vermeiden, solltest Du lange Zahlungsfristen vereinbaren und im Zweifelsfall die Rechnungen zunächst mit eigenem Geld begleichen.

Wie viel Förderung gibt es im Programm KfW 261?

Willst oder kannst Du eine energetische Sanierung nicht aus eigener Tasche zahlen, kannst Du dafür einen zinsgünstigen Kredit von der KfW erhalten.

Das Programm KfW 261 verringert die finanzielle Belastung für energetische Sanierungen gleich auf zwei Wegen: Der Zinssatz liegt für die ersten zehn Jahre (der Zeit der Zinsbindung) unter dem Marktzins für normale Baukredite. Darüber hinaus erlässt die KfW einen Teil des Kreditbetrags, wenn der Bauherr die Maßnahmen wie geplant umgesetzt hat. Niedriger Kreditzins und Tilgungszuschuss ergeben rechnerisch sogar einen negativen Gesamtzins. Umgesetzt wird dies allerdings so, dass die KfW den Tilgungszuschuss dem Darlehenskonto gutschreibt - allerdings erst, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist.

Den Kredit kannst Du übrigens auch als endfälliges Darlehen beantragen. Dann zahlst Du während der Laufzeit nur die Zinsen. Am Ende musst Du den Kredit in einer Summe zurückzahlen. Diese Variante kommt etwa infrage, wenn Du zum Ende der Laufzeit den entsprechenden Geldbetrag aus anderen Quellen erhältst, etwa aus dem Verkauf einer Immobilie.

KfW 261: Konditionen KfW-Kredite Energieeffizient Sanieren

Laufzeit
in Jahren
tilgungsfreie
Anlaufzeit
in Jahren
Zinsbindung
in Jahren
Sollzins
pro Jahr in %
Effektivzins
pro Jahr in %
4 bis 101 bis 2100,010,01
11 bis 201 bis 3100,640,64
21 bis 301 bis 5100,900,90
4 bis 10endfälligwie Laufzeit1,021,02

Quelle: KfW (Stand: 20. März 2023)

Zweiter Bestandteil der Förderung ist der Tilgungszuschuss. Die KfW erlässt Dir dabei einen Teil der Restschuld. Je höher der erreichte energetische Standard nach der Sanierung ist, desto höher ist der Tilgungszuschuss.

KfW 261: Tilgungszuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

nachgewiesener
KfW-Standard
Höhe des Tilgungszuschusses
KfW-Effizienzhaus 4020 % der Darlehenssumme,
bis zu 24.000 € für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 5515 % der Darlehenssumme,
bis zu 18.000 € für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 7010 % der Darlehenssumme,
bis zu 12.000 € für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 855 % der Darlehenssumme,
bis zu 6.000 € für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus Denkmal10 % der Darlehenssumme,
bis zu 15.000 € für jede Wohneinheit

Quelle: KfW (Stand: 26. Juni 2021)

Zu den Effizienzhaus-Klassen gibt es jeweils noch sogenannte Erneuerbare-Energien-Varianten, bei denen der Prozentsatz um jeweils 5 Prozent steigt, und der maximale Kreditbetrag von 120.000 Euro auf 150.000 Euro, also etwa beim Effizienzhaus 85 von 5 Prozent auf 10 Prozent. In diesem Fall steigt die insgesamt mögliche Förderung von 6.000 Euro in der „normalen“ Variante auf 15.000 Euro beim Effizienzhaus 85 mit Erneuerbare-Energien-Klasse.

Eine wichtige Neuerung beim Tilgungszuschuss ist der Extra-Tilgungszuschuss von 10 Prozent für die Sanierung von Worst-Performing Buildings und 15 Prozent für die serielle Sanierung. Den Zuschuss in Höhe von 10 Prozent erhältst Du, wenn Dein Haus im Rahmen der Energieeffizienzklasse oder dem Alter zu den 25 Prozent der am schlechtesten sanierten Gebäuden (Worst Performing Buildings) gehört und Du nach der Sanierung mindestens eine Effizienzhausstufe von 70 erreichst. Bei der seriellen Sanierung werden vorgefertigte Bauteile für die Fassade und das Dach verwendet, was bei der Installation auch Kosten sparen kann, da es weniger zeitaufwändig ist als die herkömmliche Installation von Dämmstoffen. Wenn Du durch die serielle Sanierung mindestens eine Effizienzhausstufe 55 erreichst, bekommst Du einen weiteren Tilgungszuschuss von 15 Prozent. Der Extra-Zuschuss für die Nutzung eines individuellen Sanierungsfahrplans wurde dagegen gestrichen.

KfW fördert auch die Baubegleitung

Eine energetische Sanierung nach den Vorgaben der KfW ist ein anspruchsvolles Projekt. Um eine Unterstützung für die notwendige und geforderte Baubegleitung zu schaffen, vergibt die KfW für diese Leistung zusätzliche Kreditbeträge und Tilgungszuschüsse. Sie liegen bei 50 Prozent der Kosten und maximal 4.000 Euro beim Tilgungszuschuss.

Besonderheiten bei Laufzeit, Zinsbindung und Sondertilgung

Die Laufzeiten kannst Du selbst festlegen. Wie die Tabelle zeigt, kannst Du Dich für Laufzeiten zwischen vier und 30 Jahren entscheiden. Je länger die gewählte Laufzeit, umso niedriger fallen natürlich die einzelnen Raten aus.

Eine Besonderheit der KfW-Kredite ist die tilgungsfreie Anlaufzeit am Anfang des Kredits. Während der Tilgungsfreijahre berechnet die KfW nur die Zinsen, verlangt aber noch keine Rückzahlung des Darlehens. Dadurch bist Du in den ersten Jahren des Kredits etwas flexibler. Gleichzeitig zahlst Du aber etwas mehr an Zinsen als bei einer Rate mit Tilgung, denn die Zinsen werden immer auf der Basis der Restschuld berechnet.

Bei KfW 261 liegt die Zinsbindung immer bei maximal zehn Jahren. Die Zinssätze sind also für maximal zehn Jahre festgeschrieben. Danach musst Du eine neue Zinsvereinbarung mit der Bank schließen. Allerdings solltest Du auch bei dieser Zinsbindung die An­schluss­fi­nan­zie­rung im Blick behalten: Selbst wenn der Marktzins nicht steigt, wird das KfW-Darlehen nach Ende der Zinsbindungsfrist teurer, denn das Folgeangebot, das die KfW dann vorlegt, wird nicht mehr verbilligt. Wenn Du kannst, solltest Du das Darlehen also möglichst bis zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist zurückzahlen.

Anträge über Vermittler stellen

Du kannst den Kredit für energieeffizientes Sanieren nicht direkt bei der KfW stellen, sondern musst Dich an einen Finanzierungspartner der Kreditanstalt wenden. Das kann eine Bank oder Sparkasse oder auch ein Vermittler von Baukrediten sein. Die Vermittler sind auch eine gute Anlaufstelle, wenn Du nach der ersten Zinsbindungsphase eine passende An­schluss­fi­nan­zie­rung suchst.

Autoren
Dirk Eilinghoff
Nicolas Heronymus
Sandra Duy

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