Wie rettest Du die gesetzlichen Krankenkassen?
Für Verbraucher: Fachlich fundiert und von Experten unabhängig entwickelt
Berechne mit dem GKV-Reformrechner, wie sich die geplanten GKV-Reformen auf Deinen Zusatzbeitrag auswirken könnten. Der Rechner zeigt, welche Einsparungen möglich sind und was das für Versicherte bedeutet.
Wenn Du nicht auf die Politik warten willst, solltest Du zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Damit sparst Du bis zu hunderten Euros pro Jahr.
Welche Krankenkasse empfiehlt Finanztip?
Das bedeuten die Reformen
Das gilt ab 2027
Am 10. Juli hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zugestimmt. Damit ist die GKV-Reform beschlossen. Was heißt das für Dich und Deinen Geldbeutel?
Zusatzbeiträge
Die Krankenkassen müssen Dich künftig nicht mehr informieren, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Du erhältst also anders als bisher keine E-Mail oder Brief, wenn Deine Krankenkasse teurer wird. Wenn Du also plötzlich weniger Nettogehalt hast, könnte das an einem höheren Zusatzbeitrag liegen. „Faktisch wird damit das Sonderkündigungsrecht ausgehöhlt“, sagt Ramona Pop vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Das Problem: Wer von seinem Recht Gebrauch machen will, muss überhaupt wissen, dass der Zusatzbeitrag gestiegen ist.
Zudem musst Du bald mehr für Medikamente, Hilfsmittel, stationäer Behandlung im Krankenhaus und Fahrkosten zuzahlen. Statt fünf bis zehn Euro sind es nun mindestens 7,50 bis höchstens 15 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 zusätzlich zur normalen Erhöhung um 300 Euro monatlich. Gutverdiener müssen also bald mehr zahlen, auch für Arbeitgeber wird es teurer, weil sie die Versicherung hälftig zahlen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) rechnet dabei maximal mit 26 Euro mehr monatlich für Betroffene.
Homöopathische Leistungen bezahlen die Krankenkassen zukünftig nicht mehr. Wenn Du darauf Wert legst, solltest Du da Geld privat beiseitelegen, am besten auf einem Tagesgeldkonto mit hohen Zinsen. Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) betont, dass Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) finanziert werden sollten.
Das anlasslose Hautkrebsscreening ohne höheres Risiko, etwa bei Bauarbeitern, soll überprüft werden. Bislang kann sich jeder gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre präventiv auf Hautkrebs untersuchen lassen.
Der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt auf 50 Prozent, zuvor waren es 60. Wer fünf Jahre regelmäßig bei der Zahnärztin war, erhält bald nur noch 60 statt 70 Prozent erstattet, bei zehn Jahren 65 statt wie vorher 75.
Je nach Befund kann das einige hundert Euro ausmachen, die Du künftig mehr zahlen muss. Allein deswegen eine Zahnzusatzversicherung abschließen brauchst Du allerdings nicht. da sind die kosten oftmals höher als Dein erhöhter Eigenanteil. Wenn Du dir allerdings mehr als nur die Regelversorgung wünschst oder weißt, dass bei Dir in den kommenden Jahren eine umfangreiche Behandlung anstehen könnte, könnte die Versicherung für Dich Sinn ergeben. Mehr erfährst Du in unserem Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung.
Ab 2027 soll eine Zuckersteuer kommen. Bei Getränken mit einem Zuckergehalt zwischen 5 und 8 Gramm je 100 Milliliter wird dann 26 Cent je Liter fällig, über 8 Gramm 31 Cent pro 100 Milliliter. Mit einer derartigen Steuer lässt sich der Zuckergehalt in Getränken senken, beweisen Erfahrungen in Mexiko und Großbritannien. Orangenlimonade in Großbritannien enthält halb so viel Zucker wie in Deutschland, zeigt etwa eine Studie von Forschenden der britischen Oxford-Universität.
Für psychisch kranke Menschen könnte es schwieriger werden, einen Therapieplatz zu erhalten. Das Problem: Psychotherapeuten erhalten künftig nur bis zu einer bestimmten Stundenanzahl Vergütung, analog zu anderen Fachärzten. Damit könnte sich die Versorgung verschlechtern, befürchtet etwa die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses sieht zwar Übergangsregelungen und Ausnahmen vor: Laufende Behandlungen sollen über Ende 2026 hinaus weitergeführt werden können, und für Kinder, Jugendliche, schwer psychisch Erkrankte und dringliche Fälle sind extrabudgetäre Vergütungen vorgesehen. Am Grundproblem ändert das aber wenig: Die Kassen sparen, indem sie die Vergütung deckeln und die Angemessenheitsprüfung streichen. Das könnte die wirtschaftlichen Grundlagen vieler Praxen belasten und den Zugang zur Therapie insgesamt erschweren.
Erhältst Du Krankengeld und wirst währenddessen arbeitslos, gibt es zukünftig weniger Krankengeld, nur noch in Höhe von 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Bei einem Kind im Haushalt beträgt es nur noch 67 Prozent. Bisher sind es mindestens 70 Prozent Deines letzten Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent Deines letzten Nettogehalts.
Und was ändert sich für Dich ab 2028?
Die Mitversicherung von Ehe- und eheähnlichen Lebenspartnern fällt für viele Menschen ab 2028 weg. Stattdessen werden dann 2,5 Prozent vom Einkommen des gesetzlich versicherten Partners fällig. Verdient der Partner etwa 4.000 € brutto im Monat, wären das rund 100 € zusätzlich. Ausgenommen bleiben Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren, pflegende Angehörige, Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit Behinderungn, Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 3 sowie Empfänger einer vollen Erwerbsminderungsrente.
Teilkrankengeld und Teilkrankschreibung kommen. Wer teilweise arbeitsunfähig ist und schrittweise in den Beruf zurückkehrt, soll künftig Teilkrankengeld erhalten. Diese Regelung soll erst ab Juli 2028 gelten.
Damit es weniger Eingriffe gibt, soll vor OPs wie etwa für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen. Welche Eingriffe betroffen sind, muss erst noch festgelegt werden.
Wie viel Geld soll die GKV-Reform einsparen?
Knapp 19 Milliarden Euro, und damit voraussichtlich so viel Geld, wie den Kassen ohne Reform 2027 fehlen würde. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bliebe damit stabil bei 2,9 Prozent. Deine Krankenkasse kann aber darunter oder darüber liegen und ihre Beiträge erhöhen, teils auch unterjährig. Prüfe daher mit unserem Krankenkassenvergleich, wie viele Deine Kasse kostet. Wenn Du zu einer günstigeren wechselst, sparst Du oft hunderte Euro pro Jahr.
Was ändert sich bei der Krankschreibung?
Viel. Krank schreiben ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll zukünftig nicht mehr gehen. Bisher ist das erst ab dem vierten Tag deiner Krankschreibung Pflicht. Demnächst musst Du dann ab Tag eins Deiner Krankheit zur Ärztin oder zum Arzt. Auch die telefonische Krankschreibung soll wegfallen. Gewerkschaften und Betriebe können aber andere Regelungen treffen.
Diese Reform hat die Große Koalition im Koalitionsausschuss beschlossen, und ist kein Teil der GKV-Reform.
Häufige Fragen zur GKV-Reform
Wie wirken sich die eingesparten Milliarden auf Deinen Zusatzbeitrag aus?
- Gibt es keine Reform, bleibt das Minus bei den Krankenkassen bestehen. Der Zusatzbeitrag steigt ohne Einsparmaßnahmen laut Kommission schon im nächsten Jahr auf 3,7 Prozent. In diesem Fall müsstest Du, je nach Einkommen, einen niedrigen dreistelligen Betrag pro Jahr mehr an Krankenkassenbeitrag zahlen.
- Wenn Du im Rechner 15,3 Milliarden Euro einsparst, bleibt der Zusatzbeitrag stabil bei 2,9 Prozent.
- Würden alle Reformvorschläge der FKG umgesetzt, könnte der Zusatzbeitrag auf circa 2,1 Prozent sinken. Du hättest in diesem Fall 2027 mehr Nettogehalt. Der nun vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht allerdings nur noch Einsparungen in Höhe von rund 16 Milliarden Euro vor. Am durchschnittlichen Zusatzbeitrag wird daher wohl nichts ändern.
Was ist der Zusatzbeitrag?
Seit 2015 gilt für Versicherte zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens ein Zusatzbeitrag (§ 242 SGB V). Er wurde nötig, weil das Gesundheitssystem jedes Jahr mehr Geld kostet. Insbesondere übersteigen die Ausgaben jedes Jahr die Einnahmen. Außerdem soll der Zusatzbeitrag den Wettbewerb zwischen den Kassen befördern. Du und Dein Arbeitgeber zahlen den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte.
So haben wir gerechnet
Sparen die Krankenkassen rund zwei Milliarden Euro ein, entspricht das 0,1 Prozent Zusatzbeitrag laut Finanzkommission Gesundheit. Andere Schätzungen variieren leicht. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) nennt 1,9 Milliarden Euro für jede Einsparung von 0,1 Prozent Beitragssatz.
Welche Vorschläge sind vorerst nicht Teil der Reform?
1
Erstens bei Konsumsteuern. Die Finanzkommission Gesundheit hatte zwei höhere Steuern vorgeschlagen:
- Tabaksteuer
- Alkoholsteuer
Die Tabaksteuer erhöht sich noch 2026. Allerdings nicht als Teil der Gesundheitsreform. Die Einnahmen aus der höheren Tabaksteuer sollen die Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro refinanzieren, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auszahlen können.
Auch eine Alkoholsteuer ist laut dem Bundesfinanzministerium geplant. Allerdings nicht primär - wie bei der Zuckersteuer - um zusätzliche Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung zu generieren.
Eine Alkoholsteuer beträfe nur Spirituosen wie Wodka oder Liköre, Biere und Wein wären ausgenommen. Würde Hochprozentiges teurer, ergäben sich daraus nicht nur mehr Steuereinnahmen. Auch Folgeerkrankungen von Alkohol wie Leberschäden könnten sich reduzieren – und die Kosten für das Gesundheitssystem ließen sich verringern.
2
Außerdem sinkt das Krankengeld (§ 44 SGB V) nun erstmal nicht. Die FKG hatte vorgeschlagen, es um fünf Prozentpunkte reduzieren. Also mindestens 65 statt bisher 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 85 statt wie aktuell 90 Prozent des Nettoeinkommens. Das ist nun aber nicht Teil des Entwurfs. Stattdessen reduzieren sich weitere Leistungen beim Krankengeld. Wenn Du beispielsweise als Angestellter Krankengeld bezieht und dann ins Arbeitslosengeld rutscht, soll sich das Krankengeld auf Dein Arbeitslosengeld beziehen und nicht mehr auf Dein letztes Gehalt. Außerdem kannst Du analog wie in Schweden nur teil arbeitsunfähig sein, also zu 25, 50 oder 75 Prozent.
Weitere Themen



