Wie rettest Du die gesetzlichen Krankenkassen?

Die Krankenkassen müssen sparen. 2027 soll das Defizit 15,3 Milliarden Euro betragen. Damit das Minus gedeckt ist, soll es Reformen geben. Aber wie verändern diese Deinen Zusatzbeitrag? Finanztip zeigt Dir mit dem GKV-Reformrechner, wie viel sich wo einsparen lässt – und was das für Dich bedeutet. 

Nathanael Häfner
Nathanael Häfner
Experte Gesundheit, BU, Unfallversicherung
Aktualisiert am 28. April 2026
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Wenn Du nicht auf die Politik warten willst, solltest Du zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Damit sparst Du bis zu hunderten Euros pro Jahr. 

Welche Krankenkasse empfiehlt Finanztip?

Das bedeuten die Reformen

Zuckersteuer

Je mehr Zucker ein Softgetränk enthält, desto mehr Steuern sollten Hersteller demzufolge zahlen. Die Abgabe soll erst ab 2028 gelten. Mit einer derartigen Steuer lässt sich der Zuckergehalt in Getränken senken, beweisen Erfahrungen in Mexiko und Großbritannien. Orangenlimonade in Großbritannien enthält halb so viel Zucker wie in Deutschland, zeigt etwa eine Studie von Forschenden der britischen Oxford-Universität.  

Ehepartner nicht mehr kostenlos mitversichern

Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner soll entfallen. Das gilt laut Entwurf ab 2028. Allerdings mit Ausnahmen für Rentner sowie Ehepartner, die Angehörige pflegen und Kinder unter sieben Jahren haben. Künftig müssten sich Betroffene für 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des beschäftigten Partners mitversichern. An der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro gerechnet wären das 146 Euro brutto pro Monat. Bei 35.000 Euro Einkommen entsprechend 73 Euro monatliche brutto Mehrbelastung. Hast Du einen Arbeitgeber, ist Deine Belastung niedriger.

Homöopathie streichen

Die Kasse soll keine Homöopathie mehr zahlen, weil ihr Nutzen laut der Finanzkommission Gesundheit (FKG) nicht empirisch belegt sei. Die FKG betont, dass Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) finanziert werden sollten. 

Weniger Zahnspangen

Die Kieferorthopädie soll stärker gesteuert werden, um Überbehandlungen zu vermeiden. Laut FKG gibt es Hinweise drauf, dass Kieferorthopädinnen zu schnell zu viele Zahnspangen anordneten – eine Überversorgung.  

Zweitmeinung bei Operationen

Mandel-, Knie- oder Hüfteingriffe: Vor bestimmten OPs soll eine zweite ärztliche Meinung Pflicht werden. Das soll unnötige Eingriffe verhindern und die Versorgungsqualität verbessern.  

Kein Hautkrebs-Screening für alle

Das Screening soll ausgesetzt werden, weil der Nutzen nicht klar belegt ist. Die FKG sieht keine ausreichende Evidenz für eine Senkung von Sterblichkeit oder Krankheit. Für Risikogruppen wie Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter könnte es weiter Sinn ergeben.

Geringere Erstattung für Zahnersatz

Die Kasse soll einen kleineren Anteil an Zahnersatz zahlen. Er wurde 2020 angehoben, seitdem gilt (§ 55 SGB V):

  • 60 Prozent der Regelversorgung zahlt die Kasse  
  • 70 Prozent mit Bonusheft (fünf Jahre lückenlose Vorsorge)  
  • 75 Prozent mit Bonusheft (zehn Jahre lückenlose Vorsorge)  

Die FKG schlägt vor:

  • zurück auf 50 Prozent
  • mit Bonusheft wieder 60 Prozent bzw. 65 Prozent  

Die Härtefallregel soll unverändert bleiben. Wer wenig verdient, bekäme weiterhin bis zu 100 Prozent erstattet.

Höherer Arbeitgeberbeitrag bei Minijobs

Arbeitgeber sollen für Minijobber deutlich mehr in die GKV einzahlen. Konkret soll der Pauschalbeitrag von heute 13 Prozent auf das Niveau regulärer Beiträge, rund 14,6 Prozent plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag, angehoben werden. Das wären aktuell 17,5 Prozent.  

Höhere Beitragsbemessungsgrenze

Einmalig soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 um 300 Euro zusätzlich steigen. Bis zu dieser Schwelle Deines monatlichen Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig. Alles, was das Du darüber hinaus verdienst, ist nicht mehr versicherungspflichtig. Momentan beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 Euro monatlich bzw. 69.750 Euro pro Jahr. 

Mehr Zuzahlung bei Medikamenten

Patienten sollen sich deutlich stärker an verschriebenen Leistungen beteiligen. Und zwar 50 Prozent mehr als bisher. Mindestens 7,50 Euro statt aktuell fünf, maximal 15 statt wie aktuell zehn Euro sollen sie jeweils zuzahlen. Die Zuzahlungen sollen zudem dynamisiert werden und könnten so jedes Jahr weiter steigen. Zuzahlungen betreffen nicht nur Medikamente, sondern auch Kompressionsstrümpfe, Haushaltshilfen oder Fahrtkosten.

Mehr Herstellerrabatt bei Medikamenten 

Hersteller sollen vor allem patentgeschützte Medikamente stärker für die Krankenkassen rabattieren. Das soll dynamisch jedes Jahr danach berechnet werden, wie hoch Einnahmen und Ausgaben sind. Die Logik ist also: Der neue Abschlag soll vor allem dort greifen, wo die Ausgaben der GKV besonders stark wachsen.

Für 2027 soll dieser Rabatt im ersten Halbjahr sich um 3,5 Prozent erhöhen, und danach dynamisch. Die FKG hatte noch einen Pauschalerhöhung auf 14 Prozent vorgesehen, mit der die Ersparnisse mit knapp 2,3 Milliarden Euro doppelt so hoch gewesen wären.  

Laut Kabinettsentwurf ließen sich mit der nun vorgeschlagenen Regelung Kosten in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2027, rund 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2028, rund 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2029 und rund 5,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 sparen.  

Ausgaben für Ärzte, Kliniken, Apotheken an Einnahmen koppeln

Dahinter steckt eine einfache Idee: Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen künftig nur noch so stark steigen wie die beitragspflichtigen Einnahmen je Versicherten.

Das gilt für alle Leistungsbereiche – also etwa Vergütungen für Ärzte, Kliniken, Apotheken, aber auch andere Leistungen und Verwaltungskosten. Wenn die Kassen oder die Leistungserbringer höhere Honorare oder Preise verlangen, als die Beiträge pro Versicherten zulassen würden, muss entweder die Vergütung sinken oder sich die Leistung reduzieren. 

Bürgergeldversicherung aus Steuergeld bezahlen

Der Kabinettsentwurf sieht zudem vor, dass der Bund beginnt, sich an den versicherungsfremden Leistungen zu beteiligen. Damit ist die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern gemeint. Im Kern geht es darum, ob alle Versicherten wie bisher diese Kosten übernehmen oder alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. 

Im kommenden Jahr zahlt der Bund 250 Millionen Euro, ab 2028 pro Jahr 500 Millionen Jahr jährlich mehr. Ab 2031 sind es zwei Milliarden Euro. 

Die FKG hatte vorgeschlagen, dass der Bund mit 12 Milliarden Euro sämtliche Kosten übernimmt. Als einzelner Posten ist das die größte mögliche Ersparnis bei den Vorschlägen der FKG. Mit dem nun gefundenen Kompromiss müssen weiterhin Versicherte einen Großteil der versicherungsfremden Leistungen stemmen. 

Der GKV-Reform rechnet weiterhin mit den 12 Milliarden Euro, um das immense Sparpotenzial dieser Maßnahme zu verdeutlichen.

Häufige Fragen zur GKV-Reform

Wo lässt sich am meisten Geld in der gesetzlichen Krankenkasse sparen?

Der Gesetzentwurf sieht mit 11,3 Milliarden Euro die größte Einsparung bei den Leistungserbringern vor. Damit sind zum Beispiel Krankenhäuser, Ärzte, Apotheken und auch Pharmahersteller gemeint. Krankenhäuser stellen Operationen in Rechnung, Pharmahersteller etwa Rechnungen für Medikamente. Und auch bei Ärzten, die Behandlungen abrechnen, lässt sich viel sparen. 

Die FKG hatte bei Leistungserbringern mit 19 Milliarden Euro ein noch größeres Potenzial gesehen, davon ist allerdings nicht alles im Entwurf gelandet. Außerdem sind die sogenannten versicherungsfremden Leistungen mit 12,5 Milliarden Euro ein großer Posten, der in dieser Form nicht im Entwurf steht. Dabei geht es vor allem darum, dass der Bund Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende komplett übernimmt. Ab 1.7. heißt das Bürgergeld Grundsicherung.  

Die Patienten sind also nicht der wichtigste Hebel, um Geld zu sparen. Aber: „Uns ist wichtig, dass von der Solidargemeinschaft der Versicherten zukünftig nur noch Leistungen bezahlt werden, die Patientinnen und Patienten auch nachweislich helfen“, sagt Ferdinand Gerlach, Facharzt für Allgemeinmedizin und stellvertretender FKG-Vorsitzender. Deswegen schlägt die FKG etwa vor, dass die Krankenkassen zukünftig keine Homöopathie mehr bezahlen.  

Wie wirken sich die eingesparten Milliarden auf Deinen Zusatzbeitrag aus?

  1. Gibt es keine Reform, bleibt das Minus bei den Krankenkassen bestehen. Der Zusatzbeitrag steigt ohne Einsparmaßnahmen laut Kommission schon im nächsten Jahr auf 3,7 Prozent. In diesem Fall müsstest Du, je nach Einkommen, einen niedrigen dreistelligen Betrag pro Jahr mehr an Krankenkassenbeitrag zahlen.
  2. Wenn Du im Rechner 15,3 Milliarden Euro einsparst, bleibt der Zusatzbeitrag stabil bei 2,9 Prozent.  
  3. Würden alle Reformvorschläge der FKG umgesetzt, könnte der Zusatzbeitrag auf circa 2,1 Prozent sinken. Du hättest in diesem Fall 2027 mehr Nettogehalt. Der nun vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht allerdings nur noch Einsparungen in Höhe von rund 16 Milliarden Euro vor. Am durchschnittlichen Zusatzbeitrag wird daher wohl nichts ändern. 

 

Was ist der Zusatzbeitrag?

Seit 2015 gilt für Versicherte zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens ein Zusatzbeitrag (§ 242 SGB V). Er wurde nötig, weil das Gesundheitssystem jedes Jahr mehr Geld kostet. Insbesondere übersteigen die Ausgaben jedes Jahr die Einnahmen. Außerdem soll der Zusatzbeitrag den Wettbewerb zwischen den Kassen befördern. Du und Dein Arbeitgeber zahlen den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. 

Was ist die Finanzkommission Gesundheit und was schlägt sie vor?

Sie ist ein Expertengremium aus zehn Professorinnen und Professoren, das seit September 2025 66 Vorschläge erarbeitet hat. Damit ließen sich 42,3 Milliarden Euro 2027 einsparen lassen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die FKG eingesetzt. 

Wie geht es nun weiter mit der Krankenkassenreform?

Am 29. April hat das Kabinett über einen Gesetzentwurf abgestimmt. Der Bundestag tagt zuletzt Anfang Juli vor der Sommerpause. Der Gesetzgebungsprozess muss im Oktober abgeschlossen sein. Denn dann wird berechnet, wie hoch der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 ausfällt. Dafür braucht es das Gesetz als Grundlage.  

Ende des Jahres will die Finanzkommission Gesundheit einen zweiten Bericht vorlegen. Dann soll es um strukturelle Reformen gehen, etwa um die Anzahl der Krankenkassen in Deutschland. 

Wieso berücksichtigt Finanztip nicht alle Maßnahmen?

Der Finanztip-Rechner beschränkt sich auf 15 Maßnahmen der FKG, die knapp drei Viertel der vorgeschlagenen Kosten einsparen (31 Milliarden Euro). Erstens, weil Du alle 66 Vorschläge schlecht bedienen könntest. Zweitens betreffen diese 15 nach Finanztip-Einschätzung Verbraucher und Verbraucherinnen am meisten. Insgesamt geht die FKG davon aus, dass sich 42,3 Milliarden Euro mit allen Vorschlägen einsparen ließen.  

So haben wir gerechnet

Sparen die Krankenkassen rund zwei Milliarden Euro ein, entspricht das 0,1 Prozent Zusatzbeitrag laut Finanzkommission Gesundheit. Andere Schätzungen variieren leicht. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) nennt 1,9 Milliarden Euro für jede Einsparung von 0,1 Prozent Beitragssatz.  

Soll der Zusatzbeitrag 2027 stabil bei 2,9 Prozent bleiben, müssen die Kassen das Defizit von 15,3 Milliarden Euro decken. Wie viel ein einzelner Vorschlag einspart, bezieht sich auf den Gesetzentwurf. Zusätzlich berücksichtigt der Rechner Reformideen, die noch im FKG-Berichts enthalten waren, es aber nicht in den Entwurf geschafft haben. Wichtig: Präventive Maßnahmen wie Alkoholsteuer wirken sich mit jedem Jahr stärker aus. Das Einsparpotenzial wächst also bei Konsumsteuern mit jedem Jahr.  

Welche Vorschläge sind vorerst nicht Teil der Reform?

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Erstens bei Konsumsteuern. Die Finanzkommission Gesundheit hatte zwei höhere Steuern vorgeschlagen:

  • Tabaksteuer
  • Alkoholsteuer

Die Tabaksteuer erhöht sich noch 2026. Allerdings nicht als Teil der Gesundheitsreform. Die Einnahmen aus der höheren Tabaksteuer sollen die Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro refinanzieren, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auszahlen können.  

Auch eine Alkoholsteuer ist laut dem Bundesfinanzministerium geplant. Allerdings nicht primär - wie bei der Zuckersteuer - um zusätzliche Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung zu generieren. 

Eine Alkoholsteuer beträfe nur Spirituosen wie Wodka oder Liköre, Biere und Wein wären ausgenommen. Würde Hochprozentiges teurer, ergäben sich daraus nicht nur mehr Steuereinnahmen. Auch Folgeerkrankungen von Alkohol wie Leberschäden könnten sich reduzieren – und die Kosten für das Gesundheitssystem ließen sich verringern. 

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Außerdem sinkt das Krankengeld (§ 44 SGB V) nun erstmal nicht. Die FKG hatte vorgeschlagen, es um fünf Prozentpunkte reduzieren. Also mindestens 65 statt bisher 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 85 statt wie aktuell 90 Prozent des Nettoeinkommens. Das ist nun aber nicht Teil des Entwurfs. Stattdessen reduzieren sich weitere Leistungen beim Krankengeld. Wenn Du beispielsweise als Angestellter Krankengeld bezieht und dann ins Arbeitslosengeld rutscht, soll sich das Krankengeld auf Dein Arbeitslosengeld beziehen und nicht mehr auf Dein letztes Gehalt. Außerdem kannst Du analog wie in Schweden nur teil arbeitsunfähig sein, also zu 25, 50 oder 75 Prozent.