Einspruch Steuerbescheid Mit unserem Musterschreiben Einspruch einlegen
Mit einem kostenlosen schriftlichen Einspruch kannst Du einen Steuerbescheid ändern lassen. Fast zwei Drittel aller Einsprüche sind erfolgreich. Nutze für Deinen Einspruch unser Musterschreiben.

Einsprüche sind kostenlos und oft erfolgreich
Falls das Finanzamt nicht alle Positionen in Deiner Steuererklärung berücksichtigt hat, kannst Du Dich dagegen wehren, indem Du Einspruch gegen Deinen Steuerbescheid einlegst. Auch vergessene Angaben und Unterlagen kannst Du nachliefern, sofern Du in der Regel innerhalb eines Monats handelst.
Statistik zeigt hohe Erfolgsquote
Ein Einspruch gegen den Bescheid ist kostenlos und lohnt sich in rund zwei Drittel aller Fälle. Laut Statistik des Bundesfinanzministeriums vom Juli 2022 gingen 2021 rund 3,05 Millionen Einsprüche bei den deutschen Finanzämtern ein. Hinzu kommen noch die Einsprüche beispielsweise in Kindergeldfragen, für die die Familienkassen zuständig sind. In 63,4 Prozent der Fälle waren die Steuerzahler erfolgreich. In der Statistik heißt das „Erledigung durch Abhilfe“. Gemeint ist damit, dass der Bescheid danach geändert wurde.
Erfasst werden unter „Abhilfe“ auch die Sachverhalte, in denen erst im Einspruchsverfahren Steuerpflichtige eine Steuererklärung abgeben oder Aufwendungen geltend machen. Insofern bedeutet das nicht, dass alle angefochtenen Bescheide fehlerhaft waren. Tatsächlich erfolglos sind nach der Statistik nur rund 16 Prozent der Einsprüche. In knapp 20 Prozent der Fälle hat der Steuerpflichtige seinen Einspruch zurückgenommen.
Im Jahr 2021 wurden zudem gegen die Finanzämter knapp 56.000 Klagen erhoben.
Übrigens: Bei einer elektronischen Steuererklärung mithilfe von „Mein Elster“ oder einer Steuersoftware kannst Du freiwillig den Bescheid auch digital abholen.
Tipp: Originalbelege kopieren
Du kannst Deinen Steuerbescheid natürlich nur detailliert prüfen, wenn Du Kopien Deiner Erklärungsformulare oder das Berechnungsergebnis Deiner Steuersoftware aufbewahrt hast.
Manchmal erwartet das Finanzamt Originalbelege. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Unterlagen vor dem Einreichen zu kopieren. Sonst kannst Du Deinen Steuerbescheid später nicht prüfen, ohne selbst beim Finanzamt vorbeizuschauen oder um die Rücksendung eines Teils Deiner Unterlagen zu bitten. Seit der Steuererklärung 2017 musst Du Deine Belege nur noch aufbewahren, aber nicht mehr direkt mitschicken – nur noch auf Aufforderung des Finanzamts. Aus der „Belegvorlagepflicht“ wurde die „Belegvorhaltepflicht“.
Musterschreiben: Einspruch Steuerbescheid
Wenn Du Einspruch einlegst, musst Du trotzdem die Steuerforderung bezahlen. Willst Du das nicht, musst Du zusätzlich eine „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen. Nutze am besten unser Musterschreiben, denn dort ist der Punkt bereits enthalten.
Was ist die Frist für einen Einspruch?
Ergibt die Prüfung Deines Steuerbescheids, dass das Finanzamt Dich benachteiligt hat, musst Du in der Regel innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Ein Grund für einen Einspruch kann aber auch sein, dass Du selbst etwas vergessen oder falsch gemacht hast. Dafür würde allerdings in vielen Fällen eine „schlichte Änderung“ statt eines Einspruchs genügen (Paragraf 347 Abgabenordnung).
Wie wird die Frist berechnet?
Als Tag der Bekanntgabe Deines Steuerbescheids gilt der dritte Tag ab dem Datum auf dem Bescheid – auch wenn Du das Schreiben vielleicht schon früher erhalten hast. Danach, also am vierten Tag, beginnt die einmonatige Einspruchsfrist.
Beispiel 1: Auf Deinem Einkommensteuerbescheid für 2021 steht das Datum 4. Oktober 2022 (Dienstag). Steuerlich bekanntgegeben gilt der Bescheid daher am 7. Oktober 2022 (Freitag). Du hast bis 7. November 2022 (Montag), 23:59 Uhr, Zeit für Deinen Einspruch.
Die Einspruchsfrist kann sich wegen der sogenannten Sa-So-Fei-Regelung verlängern. Wenn das Ende der einmonatigen Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verlängert sie sich automatisch bis zum Ablauf des folgenden Werktags. Diese Regelung gilt auch für den Tag der Bekanntgabe.
Beispiel 2: Auf Deinem Steuerbescheid steht der 30. September 2022 (Freitag). Da darauf das Wochenende und am Montag ein Feiertag (3. Oktober) folgen, ist der Tag der Bekanntgabe erst der 6. Oktober 2022 (Donnerstag). Du hast damit eigentlich bist zum 6. November 2022 Zeit für den Einspruch. Da das wiederum ein Sonntag ist, reicht auch der 7. November 2022 (Montag).
In welchen Fällen verlängert sich die Frist?
Am Ende des Steuerbescheids steht die Rechtsbehelfsbelehrung. Manchmal macht das Finanzamt dort einen Fehler. So muss es unter anderem erwähnen, dass Du einen Einspruch elektronisch einlegen kannst (§ 357 Abs. 1 Satz 1 AO). Das geht über Steuersoftware, „Mein Elster“ oder per E-Mail. Letzteres kann gut funktionieren, wenn auf Deinem Steuerbescheid eine Mail-Adresse steht.
Hat es das Finanzamt versäumt, darauf hinzuweisen, dass Du einen Einspruch elektronisch einreichen kannst, handelt es sich um eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung. Konsequenz: Statt nur einen Monat hast Du dann sogar ein Jahr Zeit für einen Einspruch. Das hat der BFH in einem Urteil vom 28. April 2020 entschieden (Az. VI R 41/17). Wenn das Finanzamt einen Steuerbescheid erlässt, dem keine oder eine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist, verlängert sich die Einspruchsfrist automatisch auf ein Jahr.
Auch das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat einem Steuerpflichtigen eine auf ein Jahr verlängerte Einspruchsfrist gewährt. Dieser hatte zuvor in einer Kindergeldangelegenheit verspätet Einspruch eingelegt. Die Finanzrichter rügten, dass keine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung vorlag. In dieser fehlte nämlich der Hinweis, dass ein Einspruch elektronisch eingereicht werden könne (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 21. Juni 2017, Az. 5 K 7/16). Auf dem Briefbogen des angefochtenen Bescheids der Familienkasse stand zwar eine E-Mail-Adresse, doch dies genügte nicht für eine richtige Rechtsbehelfsbelehrung. Die Behörde hätte explizit darauf hinweisen müssen, dass ein Einspruch per E-Mail möglich sei.
Tipp: Prüfe Deinen Steuerbescheid, ob Dein Finanzamt geschlampt hat. Dann nutze mit Verweis auf dieses BFH-Urteil Deinen Anspruch auf die einjährige Einspruchsfrist. So kannst Du auch nach Ablauf der normalen einmonatigen Einspruchsfrist möglicherweise profitieren: Indem Du vergessene Belege nachreichst oder Dich auf ein jetzt erst bekannt gewordenes aktuelles Steuerurteil stützten kannst. Dann muss das Finanzamt Deinen Steuerbescheid zu Deinen Gunsten ändern.
Was ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?
Das Finanzamt muss Abweichungen von Deiner Steuererklärung grundsätzlich schriftlich im Steuerbescheid begründen. Manchmal vergisst die Behörde das aber. Vielleicht bemerkst Du deshalb erst später, dass Dein Bescheid falsch ist und dann ist die Einspruchsfrist schon abgelaufen. In einem solchen Fall kannst Du „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen – dann ist auch ein „verspäteter“ Einspruch noch möglich.
Schriftlicher Einspruch
Seit August 2013 gilt: „Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch oder zur Niederschrift zu erklären“ (§ 357 AO). Letzteres bedeutet, dass Du persönlich beim Finanzamt Deinen Einspruch einlegen kannst. Ansonsten musst Du dies schriftlich erledigen. Dies geht zum Beispiel altmodisch per Fax. Auch ein Einspruch per E-Mail – ohne qualifizierte elektronische Signatur – ist möglich, sofern Dein Finanzamt darüber erreichbar ist.
Auch unter Mein Elster im Elster-Portal kannst Du elektronisch einen Einspruch senden. Für die Begründung hast Du aber nur begrenzten Platz. Eine Klage kannst Du hingegen nicht über Elster einlegen. Du kannst einen Einspruch zunächst ohne Begründung erheben, solltest diesen aber baldmöglichst nachliefern.
Damit beim Finanzamt keine Auslegungsprobleme aufkommen, solltest Du den angefochtenen Steuerbescheid klar und unmissverständlich in Deinem Einspruchsschreiben nennen sowie Deinen Standpunkt ausführlich erläutern. Außerdem musst Du unbedingt Deine Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer angeben.
Wenn die Frist abgelaufen ist, wird es schwierig, noch erfolgreich Einspruch einzulegen. Du musst nämlich eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ erreichen. Das geht nur, wenn Du nachweisen kannst, dass Du unverschuldet – zum Beispiel durch einen längeren Krankenhausaufenthalt – verhindert warst, die Einspruchsfrist zu wahren.
Klage als letzte Möglichkeit
Falls das Finanzamt Deinen Einspruch ablehnt, wäre eine Klage der folgerichtige Schritt, damit Du zu Deinem Recht kommst. Du musst Deine Klage schriftlich und unterschrieben beim zuständigen Finanzgericht einreichen. Dafür gibt es eigene rechtliche Regeln.
Achtung: Eine Klage ist mit Kosten verbunden. Zunächst ist eine Vorauszahlung von knapp 300 Euro Pflicht. Du musst zwar keinen Steuerberater oder eine Fachanwältin für Steuerrecht hinzuziehen, doch in der Regel kannst und solltest Du nicht darauf verzichten. Das zieht weitere Kosten nach sich, auf die Du möglicherweise sitzen bleibst.
Die Aussetzung der Vollziehung beantragen
Der Einspruch an sich hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Das Finanzamt muss den angefochtenen Steuerbescheid vollziehen und die festgesetzte Steuer einfordern. Für Dich heißt das: Die Steuer ist fällig und Du musst sie zahlen. Nur wenn Du eine „Aussetzung der Vollziehung“ (AdV) beantragst, hemmst Du Deine sofortige Zahlungspflicht.
Wenn das Finanzamt die AdV gestattet, dann musst Du vorerst keine Steuern nachzahlen. Dies teilt Dir die Behörde per Bescheid schriftlich mit. Bedenke aber: Für den Fall, dass Deinem Einspruch nicht stattgegeben wird, musst Du nicht nur die Steuer, sondern möglicherweise auch hohe Zinsen ans Finanzamt zahlen – 0,15 Prozent für jeden vollen Monat, also 1,8 Prozent im Jahr. Bis zum Ende des Jahres 2018 waren es sogar 6 Prozent im Jahr. Diese Zinsen berechnet der Fiskus auf seine Forderungen allerdings erst ab dem 16. Monat der Fälligkeit. Seit den Zeiten der Corona-Pandemie rutscht das aber einige Monate nach hinten. Wie das im Einzelnen aussieht, kannst Du in der Tabelle im Ratgeber zur Frist der Steuererklärung nachlesen.
Bekommst Du im Nachhinein doch Recht, kannst Du umgekehrt Zinsen vom Finanzamt kassieren, die Du aber als Kapitalertrag versteuern musst.
Mit dem Finanzamt kannst Du Dich alternativ darauf einigen, das Verfahren ruhen zu lassen. Dann kann der Bescheid in diesem Punkt offen bleiben. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn bald eine Klärung der Streitfrage durch den BFH ansteht. Du musst aber trotzdem die zunächst festgesetzte Steuer zahlen. Das Ruhen des Verfahrens beantragst Du in Deinem Einspruchsschreiben.
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