Auf Geldreise – Podcast #143 Workation – Home Office im Ausland (#143)
Finanztip-Expertin für Female Finance
Während der Mittagspause an der Mittelmeer-Küste entlang schlendern, nach Feierabend in einem süßen kleinen Pariser Café un café crème genießen oder nach einer arbeitsintensiven Woche für einen Kurztrip in den Yellowstone-Nationalpark aufbrechen: Der neue Arbeitstrend Workation macht’s möglich.
In dieser Folge erfährst Du, wie Du Deine Chefin vom Home Office im Ausland überzeugst und steuer-, sozialversicherungs- oder arbeitsrechtliche Fallen gekonnt umgehst.
Immer mehr Angestellte begeistern sich dafür, Arbeit und Urlaub miteinander zu kombinieren. Das geht aus der ADAC-Tourismus-Studie 2023 hervor. Danach interessieren sich zwei Drittel der Befragten sehr für das flexible Arbeitsmodell. Knapp jeder und jede Zehnte hat schon mal eine Workation gemacht oder sie von der Chefin zugesagt bekommen.
Auch immer mehr Unternehmen bieten Workation als Benefit an. Sie sehen darin die Möglichkeit, die Zufriedenheit und Motivation ihrer Mitarbeitenden zu stärken, sie besser an sich zu binden und können sich als attraktive Arbeitgeber-Marke positionieren.
Da kein rechtlicher Anspruch auf eine Workation besteht, kannst Du nicht einfach mit Arbeitslaptop im Gepäck in den nächstbesten Flieger steigen. Du brauchst zwingend die Erlaubnis Deiner Arbeitgeberin. Informiere Dich gut und sammle fleißig Argumente, bevor Du das Gespräch suchst.
Je konkreter der Plan, desto schwerer wird es für Deine Vorgesetzte, Deinen Wunsch abzulehnen.
Bevor Du auf Deine Arbeitgeberin zugehst, solltest Du ausgiebig recherchieren. Wo stellst Du den Antrag auf Workation? Brauchst Du ein Visum in Deinem Wunschland? Ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll? Spielt der Vermieter mit, wenn Du Deine Wohnung während der Workation untervermietest? Flüge und Unterkunft raussuchen. Und wie sieht es mit Reiseimpfungen aus?
Das Workationziel mag schnell gefunden sein und ein Flug unkompliziert gebucht. Mit Deinem Versicherungsschutz solltest Du Dich jedoch ausführlich befassen. Informationen findest Du unter anderem auf der Seite des Dachverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung, genauer bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA). Oft können auch Deine Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung weiterhelfen.
Bei der DVKA stellst Du übrigens gemeinsam mit Deiner Arbeitgeberin einen Antrag auf „Entsendung“. Denn nur wenn Du auch offiziell zum Arbeiten ins Ausland entsandt wurdest, bist Du weiterhin über das Heimatland sozial- und rentenversichert. Als Nachweis darüber gilt die sogenannte A1-Bescheinigung. Die beantragt Deine Chefin für Dich.
Als nächstes solltest Du Dich um ein Visum kümmern. Ob Du in Deinem jeweiligen Wunsch-Workation-Land eines benötigst, kannst Du der Liste des Auswärtigen Amts entnehmen.
Vergiss Deinen Krankenversicherungsschutz nicht. In der Theorie reicht Deine normale Krankenversicherung im EU-Raum aus, sofern Du entsandt wurdest. Trotzdem kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Deine Arbeitgeberin geht nämlich in Vorkasse, bezahlt die anfallenden Krankheitskosten und holt sich das Geld anschließend von Deiner Krankenkasse zurück. Unter Umständen kann es jedoch passieren, dass Deine Chefin auf den Kosten sitzen bleibt, etwa wenn eine Therapieform in Deutschland nicht anerkannt ist.
Eine Auslandskrankenversicherung schafft da Abhilfe. Sie gilt meist für nur 50 – 60 Tage. Planst Du eine längere Workation, brauchst Du einen speziellen Tarif, der Dich darüber hinaus entsprechend versichert im jeweiligen Land. So ein Tarif kostet Dich etwa 250 Euro im Jahr. Die Kosten variieren je nach Anbieter.
Neben einer Auslandskrankenversicherung solltest Du Dir auch noch eine private Haftpflichtversicherung zulegen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern Du noch keine hast. Beide gehören zu den Pflichtversicherungen, die Du zwingend haben solltest, und gelten weltweit.
Deutschland hat mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen, nach dem Du nicht doppelt besteuert wirst, auch wenn Du in zwei Ländern arbeitest. Solltest Du Dich jedoch 183 Tage oder länger im Ausland aufhalten, wirst Du auch im Workation-Land steuerpflichtig. Übrigens werden auch alle Wochenenden, Feiertage und der Urlaub, den Du nach Deiner Workation vor Ort dranhängst, mitgezählt.
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