Tenhagens Podcast, Staffel 1 - Corona #52 Finanzamt zahlt für Homeoffice

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Gehörst Du auch zu den Millionen, die wegen Corona verstärkt im Homeoffice arbeiten (müssen)? Wir bei Finanztip haben für Dich zusammengestellt, wie Du möglichst viel von Deinen Kosten dafür vom Finanzamt zurückholen kannst. In dieser Folge erfährst Du u.a. welche Quittungen Du besser aufbewahrst und was Du von Deinem Arbeitgeber bescheinigen lassen solltest. Dafür habe ich heute unseren Steuerexperten Udo Reuß in die Sendung eingeladen.

Das Wichtigste im Überblick

  1. Wenn Du Arbeitsmittel für das Heimbüro kaufen musstet, kannst Du die Kosten dafür nächstes Jahr bei der Steuer als Werbungskosten absetzten. Das reicht vom neuen Laptop über den Bildschirm bis zum Schreibtischstuhl. Kostet das einzelne Stück höchstens unter 800 Euro plus Mehrwertsteuer kannst Du die Kosten komplett vom Einkommen abziehen. Ansonsten musst Du die Kosten über die Jahre der Nutzung verteilen. Im Detail kannst Du das in unseren Ratgebern zu Arbeitsmitteln, geringwertigen Wirtschaftsgütern und Werbungskosten nachlesen.
  2. Hast Du zu Hause ein abschließbares Arbeitszimmer, das Du nur zum Arbeiten benutzt, kannst Du Kosten dafür von der Steuer absetzen. Wenn Du hin und wieder darin arbeitest, kannst Du übers Jahr insgesamt 1.250 Euro ansetzen und vom Einkommen abziehen – etwa für anteilige Miete und Nebenkosten. Musst Du über einen längeren Zeitraum (drei Tage die Woche oder mehr) im Homeoffice arbeiten, kannst Du die gesamten Kosten des Arbeitszimmers für diesen Zeitraum bei der Steuer angeben. Jedenfalls legt das die bisherige Rechtsprechung zu dem Thema nahe. Urteile zur Corona-Situation gibt es aber noch keine. Alle Details zum Thema findest Du in unserem Arbeitszimmer-Ratgeber.
  3. Es hilft bei der Steu­er­er­klä­rung, wenn Dein Chef bestätigt, dass Du drei Tage oder mehr pro Woche zu Hause arbeiten musstest, weil beispielsweise im Großraumbüro Corona-Regeln für alle Mitarbeiter nicht eingehalten werden können.
  4. Wenn Du in diesem Jahr bereits viel Geld für Arbeitsmittel ausgeben hast, kannst Du die Kosten schon jetzt dem Finanzamt mitteilen und so ein erhöhtes Dezembergehalt herausholen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Du das Geld sofort brauchst. Oder wenn Du Dein Jahresnetto noch erhöhen willst, weil Du im nächsten Jahr Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit fürchtest – denn: Die Zahlungen von Ar­beits­lo­sen­geld und Kurz­arbeiter­geld orientieren sich am Nettogehalt von 2020. Detail dazu findest Du in unserem Ratgeber für höheres Nettogehalt.
  5. Ansonsten ist es taktisch sinnvoll, mit der Steu­er­er­klä­rung für 2020 im nächsten Jahr möglichst lange zu warten, damit eventuell erste neue Streitfälle schon von Politik, Behörden und Gerichten geklärt sind. Millionen von Arbeit­nehmern sind erstmals in Homeoffice und werden zu Recht ihre Kosten geltend machen. Du solltest Deinen eigenen Fall möglichst lange offenhalten, um von einer positiven Entscheidung profitieren zu können und nicht selbst klagen zu müssen.
  6. Was Du jetzt machen musst: unbedingt alle Rechnungen aufheben, die Bescheinigungen vom Chef einsammeln und Dein Homeoffice für Nachfragen vom Finanzamt dokumentieren – am besten mit Bildern.
  7. Vielleicht ergeben sich im Laufe des Jahres noch Möglichkeiten, Kosten für nicht abschließbare Arbeitsplätze im Homeoffice bei der Steuer geltend zu machen. Bislang geht das noch nicht.
  8. Einziger Corona-Wermutstropfen: Wenn Du von zu Hause arbeitest, kannst Du für diese Tage natürlich keine Pendlerpauschale geltend machen.

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