Pressemitteilung 22 Kran­ken­kas­sen erhöhen mitten im Jahr den Beitrag

Berlin, 20.09.2024 – Seit Mai 2024 haben 22 Kran­ken­kas­sen mitten im Jahr den Beitrag erhöht, 17 von ihnen hatten schon zum Jahreswechsel mehr Geld verlangt. Eigentlich sind mögliche Beitragsanpassungen zum jeweiligen Jahresbeginn vorgesehen. 7,6 Millionen Versicherte sind betroffen, das zeigen aktuelle Abfragen von Finanztip bei den gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rungen. Nach Musterrechnungen des Geld-Ratgebers spart ein Durchschnittsverdiener durch einen Wechsel zu einer günstigen Kran­ken­kas­se oft mehr als 300 Euro im Jahr.

Für viele Versicherte steigen die Beiträge für ihre gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) im Jahr 2024 weiter. Allein 22 Kran­ken­kas­sen haben den Zusatzbeitrag während des Jahres angehoben (siehe Tabelle im Anhang). Bereits zum Jahreswechsel hatte knapp die Hälfte der allgemein zugänglichen Kran­ken­kas­sen die Beiträge erhöht. „Die gesetzlichen Kassen brauchen Geld, sie haben in diesem Jahr ein millionenschweres Defizit aufgehäuft“, erklärt Barbara Weber, Kran­ken­ver­si­che­rungsexpertin bei Finanztip, zu den Gründen.

GKV-Wechsel spart mehrere Hundert Euro

„Weil viele Ver­si­che­rungen dieses Jahr ihren Zusatzbeitrag angehoben haben, manche sogar zum zweiten Mal, können betroffene Versicherte aktuell besonders von einem Wechsel zu einer günstigen Kran­ken­kas­se profitieren“, rät Weber. Wie sehr sich ein solcher Wechsel lohnt, hängt vom Einkommen ab und davon, wie viel günstiger die neue Kasse ist.

Nach Finanztip-Berechnungen kann ein Angestellter mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat und Steuerklasse I (keine Kinder, keine Kirchensteuer) mit einem Wechsel von der Kran­ken­kas­se KKH (3,28 % Zusatzbeitrag seit 01.08.2024) zu einer der günstigsten bundesweit geöffneten Kran­ken­kas­sen (0,9 % Zusatzbeitrag) im Monat 25,70 Euro netto sparen. So viel bleiben von 35,70 Euro Beitragsersparnis nach Steuern übrig. Im Jahr macht das 308,40 Euro Ersparnis bei der Kran­ken­ver­si­che­rung. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro steigt die Netto-Ersparnis auf 32,68 Euro monatlich oder 392,16 Euro jährlich. Und ein Angestellter mit 5.000 Euro Bruttobehalt spart durch diesen Wechsel 38,75 Euro pro Monat oder 465 Euro auf ein Jahr gerechnet.

Wie groß die individuelle Ersparnis beim Zusatzbeitrag ist, können Arbeitnehmer online mit einem Rechner von Finanztip prüfen. Der kostenfreie Verbraucherservice zeigt die Ersparnis bei einem Wechsel von der aktuellen Kasse zur günstigsten bundesweit tätigen Kran­ken­kas­se.

Wann ist ein Wechsel der GKV möglich

„Der Wechsel der Kran­ken­kas­se ist einfach”, sagt Weber: „Versicherte melden sich einfach beim neuen Versicherer an, der erledigt dann den Rest.“ Normalerweise sind Verbraucher nach einem vorausgegangenen Wechsel zunächst zwölf Monate an ihren neuen Versicherer gebunden. Diese Bindungsfrist entfällt aber, sobald die Kran­ken­kas­se den Zusatzbeitrag erhöht. Betroffene haben in diesem Fall ein Son­der­kün­di­gungs­recht und können ihre Kran­ken­kas­se mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. „Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats beim Versicherer eingehen, in dem der erhöhte Beitrag erstmals fällig wird“, erklärt Weber. Die Kündigung greift dann zum Ende des übernächsten Monats. Wenn Versicherte länger als zwölf Monate bei ihrer Kasse sind, können sie jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.

Lohnt sich jetzt eine private Kran­ken­ver­si­che­rung?

Wer angesichts steigender Zusatzbeiträge mit einem Wechsel zu einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) liebäugelt, sollte prüfen, ob er sich die steigenden Beiträge langfristig leisten kann. Ein PKV-Tarif mit umfassenden Leistungen kostet auch entsprechend viel. Finanztip empfiehlt in den meisten Fällen, sich lieber gesetzlich zu versichern und den Ver­si­che­rungs­schutz auf Wunsch durch Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rungen zu ergänzen.

Finanztip untersucht regelmäßig die bundesweit zugänglichen Kran­ken­kas­sen und empfiehlt die mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Versicherte sollten ein gutes Gesamtpaket aus Service, freiwilligen Zusatzleistungen sowie niedrigem Beitrag wählen. Neben dem allgemeinen Beitrag wird ein Zusatzbeitrag von den Kran­ken­kas­sen verlangt, der in seiner Höhe variiert. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist ein Richtwert des Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­ums und liegt 2024 bei 1,7 Prozent. Da viele Kran­ken­kas­sen ihre Beiträge erhöht haben, beträgt der aktuelle Durchschnittswert sogar 1,78 Prozent. Im diesjährigen Kran­ken­kas­senvergleich von Finanztip haben HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund am besten abgeschnitten. Keine von ihnen hat den Zusatzbeitrag im Sommer erhöht.

Mehr Informationen

1 Kran­ken­kas­se mit unterjähriger Beitragserhöhung 2024Zusatzbeitrag 2023Erhöhung Anfang 2024Weitere Erhöhung 2024
BKK Diakonie1,60 %1,8 %2,69 %1
BKK Dürkoppadler1,29 %1,55 %2,55 %2
BKK Euregio0,84 %1,25 %1,79 %3
BKK241,79 %1,89 %2,55 %1
BKK Gildemeister Seidensticker0,90 %1,50 %1,99 %4
BKK mkk - meine krankenkasse1,8 %-2,5 %5
BKK MTU1,6 %-1,9 %3
BKK Pfalz1,55 %1,98 %2,38 %1
BKK Pfaff0,80 %1,40 %1,8 %1
BKK Rieker Ricosta Weisser2,0 %-2,9 %5
BKK Textilgruppe Hof0,90 %1,30 %2,8 %1
BKK Verbundplus1,35 %-1,55 %5
BKK Wirtschaft & Finanzen1,69 %1,99 %2,99 %2
BKK ZF & Partner1,45 %1,69 %2,1 %3
Continentale BKK1,40 %1,60 %2,2 %1
IKK - die Innovationskasse1,60 %1,70 %2,3 %1
IKK classic1,60 %1,70 %2,19 %5
Knappschaft1,60 %2,2 %2,7 %5
KKH1,50 %1,98 %3,28 %5
Pronova BKK1,70 %1,80 %2,4 %5
Viactiv1,60 %-1,99 %6
Vivida BKK1,40 %1,70 %2,49 %1

1) gilt seit 1. Juli 2024
2) gilt seit 1. September 2024
3) gilt seit 1. Juni 2024
4) gilt seit 1. Mai 2024
5) gilt seit 1. August 2024
6) gilt seit 1. April 2024
Quelle: Finanztip-Recherche (17. September 2024)