Berlin, 16.02.2023 – Mehrere der größten Energieanbieter in Deutschland haben die erste Frist verpasst, um die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsschreiben für die Energiepreisbremsen zu verschicken. Am 15. Februar sollten Energiekunden in Deutschland wissen, wie viel Geld sie 2023 durch die Strom- und Gaspreisbremse sparen. Doch Millionen Deutsche werden das Schreiben erst kurz vor Beginn der Entlastung am 1. März per Post oder Online erhalten – und können es so kaum noch rechtzeitig kontrollieren. In Einzelfällen müssen sich Verbraucher sogar darauf einstellen, dass gar keine Information bis zur endgültigen Frist am 1. März erfolgt. Das hat eine aktuelle Umfrage des Geldratgebers Finanztip bei zehn der größten Energieanbieter und Stadtwerke des Landes ergeben. Am 1. März starten die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Und wer davon profitiert, muss vorher schriftlich über die Entlastung informiert werden.
Der Gas-Anbieter Montana wollte auf Anfrage kein konkretes Datum für den Versand nennen. Auch die N-Ergie aus Nürnberg hält den „Zeitplan für sehr ambitioniert“. Die Stadtwerke München konnten ebenfalls keinen Fahrplan vorlegen. E.ON wiederum erklärte, man habe Anfang Februar mit dem Versand begonnen. Der Konzern Vattenfall teilte mit, seine Kunden bereits informiert zu haben. RheinEnergie will vor dem Versand der Informationsschreiben separat über die Medien informieren, damit Kunden die Schreiben nicht mit Werbung verwechseln.
„Jetzt rächt sich die teils chaotische Politik rund um die Entlastungen und Preisbremsen in den vergangenen Monaten”, sagt Energie-Experte Benjamin Weigl von Finanztip. Das habe zur Folge, dass Anbieter unter Zeitdruck gekommen sind. Was wiederum negative Auswirkungen für die ohnehin verunsicherten Verbraucher habe. „Den Verbrauchern sollte genug Zeit zugestanden werden, zu prüfen, ob ihre Anbieter den Rabatt richtig berechnet haben“, sagt Weigl. Dies sei insbesondere angemessen, da viele Menschen noch gar nicht verstanden hätten, wie die Preisbremsen funktionieren.
Fehler bei Preisbremse kann Hunderte Euro ausmachen
In Einzelfällen könne es auch dazu kommen, dass Verbraucher bis März gar kein Informationsschreiben erhalten, sagt Weigl. Gegenüber Finanztip haben alle Energieanbieter versichert, dass auch in solchen Fällen die Preisbremse wirkt. „Dennoch sollten Betroffene beim Kundenservice des Anbieters nachhaken“, rät Weigl. Eine Prüfung des Rabatts sei in allen Fällen Pflicht, denn ein Fehler könne schnell ein Minus von Hunderten Euro bedeuten. „Verbraucher können zur Überprüfung der Preisbremsen einen Rechner nutzen, den es beispielsweise kostenlos von Finanztip gibt", sagt Weigl.
Der Rabatt berechnet sich jeweils anhand des bisherigen Jahresverbrauchs. Für Gas und Wärme ist das der letzte Jahresverbrauch, der vor September 2022 vollständig abgerechnet wurde. „Bei den meisten Verbrauchern kommt die Rechnung immer zum Jahresende”, erklärt Weigl. Für diese gilt daher der Verbrauch aus dem Jahr 2021.
„Für Strom wird für den Rabatt in aller Regel der Verbrauch aus dem Jahr 2022 herangezogen”, erklärt Weigl. Denn für Strom gelte der zuletzt vom Netzbetreiber erfasste Jahresverbrauch. Ein Stichtag für die Erfassung wie bei Gas und Wärme gibt es nicht. Ein Vorteil: Wird 2023 eine neue Wärmepumpe oder eine Wallbox für ein E-Auto installiert, wirkt der Preisbremsen-Rabatt sofort auch für deren Stromverbrauch. Nachteilig könnte es dagegen für die Verbraucher sein, die bereits 2022 viel Strom eingespart haben.
Im Infoschreiben auf Jahresverbrauch achten
Wer nun Post vom Energieanbieter bekommt, sollte genau auf den darin angegebenen Jahresverbrauch achten, rät Finanztip. Dieser sollte mit dem zuletzt abgerechneten Verbrauch übereinstimmen. Wird ein geringerer Jahresverbrauch angenommen, reduziert das den Rabatt durch die Preisbremse. Sie gilt schließlich für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Das errechnete Entlastungskontingent muss in den Schreiben, die nun verschickt werden, ebenfalls aufgeführt sein.
Berechtigt für die Preisbremse ist, wer für Strom über 40 Cent, für Gas über 12 Cent oder für Wärme über 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bezahlen muss. In diesen Fällen informieren die Energieanbieter entweder per Mail, per Brief oder durch eine Mitteilung im Online-Kundenportal. In den Schreiben muss aufgeführt sein, welcher monatliche Abschlag bisher fällig wurde, wie hoch der Rabatt durch die Preisbremse ausfällt und welcher neue, günstigere Abschlag sich daraus ergibt. Der März-Abschlag wird zusätzlich um die Entlastungen für den Januar und Februar reduziert, die rückwirkend abgerechnet werden.
Mehr Informationen
- Finanztip-Ratgeber / Rechner Energiepreisbremsen
EWPBG § 3 Absatz 3
EWPBG § 11 Absatz 4
StromPBG § 12 Absatz 2Finanztip hat folgende Energieanbieter gefragt:
o E.ON
o Vattenfall
o Montana
o N-Ergie
o Stadtwerke München (SWM)
o Mainova
o EWE
o Gasag
o EnBW
o RheinEnergie