Berlin, 6. September 2018 – Wer rechtlich gegen VW vorgehen möchte, sollte sich sputen, denn drei Jahre nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals drohen die Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zu verjähren. Stichtag ist der 31. Dezember 2018. Einige Diesel-Besitzer können ihr Auto aber auch mit einem anderen Kniff zurückgeben, falls das Autohaus zur Finanzierung noch einen Kredit vermittelt hat. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip rät Diesel-Besitzern, den Widerrufsjoker prüfen zu lassen.
Mehr als 15 Millionen Diesel-Autos gibt es laut Kraftfahrt-Bundesamt auf deutschen Straßen. Nach einer Studie der GfK Finanzmarktforschung im Auftrag des Bankenfachverbands aus dem Jahr 2017 wurden 38 Prozent der PKW in Privatbesitz finanziert. Bei vielen Autokrediten ist die gesetzliche Widerrufsinformation falsch. Deshalb können Autokäufer noch nach Jahren den Kreditvertrag widerrufen und das Auto zurückgeben. „Alle Dieselfahrer, die ihren Wagen über die Bank des Autobauers finanziert haben oder die vom Verkäufer eine Finanzierung bei einer anderen Bank vermittelt bekommen haben, sollten den Widerrufsjoker überprüfen lassen“, rät Dr. Britta Beate Schön, Redakteurin und Rechtsanwältin bei Finanztip. „Nach dem Widerruf des Kreditvertrags wird auch der Kaufvertrag rückabgewickelt: Sie geben das Fahrzeug einfach an die Bank zurück, die Bank muss Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten.“ Das gilt nicht nur für Diesel-Pkw, sondern auch für Benziner.
Den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen
Möglich macht dieses Vorgehen das „ewige Widerrufsrecht“. Fehlen im Vertrag die erforderlichen Pflichtangaben, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. „Käufer können somit noch nach Jahren den Vertrag widerrufen und den Diesel auf diesem Wege einfach loswerden“, sagt Schön. „Am besten lassen Sie die Widerrufsbelehrung des Kredits von einem Anwalt prüfen.“ Verträge ab dem 11. Juni 2010 sind besonders Erfolg versprechend. Denn ab diesem Datum mussten die Banken neue gesetzliche Regelungen beachten. Es gibt bereits die ersten Urteile zugunsten der Kreditnehmer.
Hervorzuheben ist eine Entscheidung des Landgerichts Ravensburg gegen die VW Bank. Danach hat der Skoda-Fahrer die Anzahlung und alle Raten zurückbekommen, wobei er sich weder Wertersatz noch eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen musste für die gefahrenen rund 70.000 Kilometer (Urteil vom 7. August 2018, Az. 2 O 259/17 – nicht rechtskräftig).
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