Pressemitteilung Leistungsvergleich: Finanztip findet vier besonders gute Kran­ken­kas­sen

Berlin, 26.01.2021 – Zu Jahresbeginn stellen sich viele Kran­ken­kas­sen traditionell neu auf, sie verändern etwa das Leistungsspektrum oder die Höhe des Zusatzbeitrags. Viele Kassen erhöhten dieses Jahr ihre Beiträge, darunter auch die beiden mitgliederstärksten: die TK und die Barmer. Wer mit seiner Kasse unzufrieden ist, kann jetzt einfach wechseln. Der Geldratgeber Finanztip hat beim Vergleich vier besonders leistungsstarke Kran­ken­kas­sen gefunden.

Die meisten (etwa 90 Prozent der Bevölkerung) sind gesetzlich krankenversichert. Dabei sind die Basisleistungen der Kassen weitestgehend gleich. Unterschiede gibt es beim Service, den Zusatzleistungen und beim Beitrag. „Einige Kassen bieten zusätzliche Impfungen an, erstatten Sportkurse oder zahlen die professionelle Zahnreinigung“, erklärt Julia Rieder, Ver­si­che­rungsexpertin bei Finanztip. „Wem bestimmte Leistungen wichtig sind, der kann durch die Wahl der richtigen Kasse schnell 100 Euro und mehr sparen.“

IKK Classic, HEK, SBK und BKK24 liegen im Finanztip-Vergleich vorn

Im aktuellen Finanztip-Vergleich boten IKK Classic, HEK, SBK und BKK24 das beste Gesamtpaket unter 14 bundesweit tätigen Kran­ken­kas­sen. Sie haben in der Gesamtwertung aus allen 30 bewerteten Leistungsmerkmalen sehr stark abgeschnitten. Wem ein einzelner Bereich wie Service, Familie, Vorsorge, Alternativmedizin oder Transparenz besonders wichtig ist, sollte sich das Angebot an Ver­si­che­rungen genauer ansehen. „In einzelnen Bereichen haben andere Kassen ähnlich gut oder sogar besser abgeschnitten, weshalb sich ein gründlicher Vergleich lohnt“, sagt Rieder.

Regionale Kran­ken­kas­se kann eine Alternative sein  

Neben den bundesweiten Kran­ken­kas­sen gibt es auch Anbieter, die nur regional begrenzt aktiv sind, etwa die AOKs, BKKs oder IKKs. „Wer gesetzlich versichert ist, darf in jede Kasse eintreten, die in dem Bundesland aktiv ist, in dem derjenige entweder wohnt oder arbeitet“, erklärt Rieder. Unter diesen Kran­ken­kas­sen kann es Anbieter geben, die mit den Finanztip-Empfehlungen mithalten können. „Es kann sich also lohnen, auch die Leistungen der jeweiligen Kran­ken­kas­sen vor Ort zu prüfen.“

2021 ist der Kassenwechsel noch einfacher

Eine gesetzliche Kran­ken­kas­se darf niemanden ablehnen und der Wechsel ist seit diesem Jahr noch unkomplizierter: Die neue Kran­ken­kas­se übernimmt die Kündigung bei der alten und übermittelt auch die Mitgliedsbescheinigung an den Arbeitgeber. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer jetzt kündigt, kann somit am 1. April in der neuen Kasse sein. „Wer seine Kran­ken­kas­se wechselt, muss zudem nur noch zwölf Monate bei dieser Kasse bleiben und kann danach wieder wechseln“, erklärt Rieder. Ausnahme: Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Son­der­kün­di­gungs­recht.

Autor
Dorian Obst
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