Berlin, 26.01.2021 – Zu Jahresbeginn stellen sich viele Krankenkassen traditionell neu auf, sie verändern etwa das Leistungsspektrum oder die Höhe des Zusatzbeitrags. Viele Kassen erhöhten dieses Jahr ihre Beiträge, darunter auch die beiden mitgliederstärksten: die TK und die Barmer. Wer mit seiner Kasse unzufrieden ist, kann jetzt einfach wechseln. Der Geldratgeber Finanztip hat beim Vergleich vier besonders leistungsstarke Krankenkassen gefunden.
Die meisten (etwa 90 Prozent der Bevölkerung) sind gesetzlich krankenversichert. Dabei sind die Basisleistungen der Kassen weitestgehend gleich. Unterschiede gibt es beim Service, den Zusatzleistungen und beim Beitrag. „Einige Kassen bieten zusätzliche Impfungen an, erstatten Sportkurse oder zahlen die professionelle Zahnreinigung“, erklärt Julia Rieder, Versicherungsexpertin bei Finanztip. „Wem bestimmte Leistungen wichtig sind, der kann durch die Wahl der richtigen Kasse schnell 100 Euro und mehr sparen.“
IKK Classic, HEK, SBK und BKK24 liegen im Finanztip-Vergleich vorn
Im aktuellen Finanztip-Vergleich boten IKK Classic, HEK, SBK und BKK24 das beste Gesamtpaket unter 14 bundesweit tätigen Krankenkassen. Sie haben in der Gesamtwertung aus allen 30 bewerteten Leistungsmerkmalen sehr stark abgeschnitten. Wem ein einzelner Bereich wie Service, Familie, Vorsorge, Alternativmedizin oder Transparenz besonders wichtig ist, sollte sich das Angebot an Versicherungen genauer ansehen. „In einzelnen Bereichen haben andere Kassen ähnlich gut oder sogar besser abgeschnitten, weshalb sich ein gründlicher Vergleich lohnt“, sagt Rieder.
Regionale Krankenkasse kann eine Alternative sein
Neben den bundesweiten Krankenkassen gibt es auch Anbieter, die nur regional begrenzt aktiv sind, etwa die AOKs, BKKs oder IKKs. „Wer gesetzlich versichert ist, darf in jede Kasse eintreten, die in dem Bundesland aktiv ist, in dem derjenige entweder wohnt oder arbeitet“, erklärt Rieder. Unter diesen Krankenkassen kann es Anbieter geben, die mit den Finanztip-Empfehlungen mithalten können. „Es kann sich also lohnen, auch die Leistungen der jeweiligen Krankenkassen vor Ort zu prüfen.“
2021 ist der Kassenwechsel noch einfacher
Eine gesetzliche Krankenkasse darf niemanden ablehnen und der Wechsel ist seit diesem Jahr noch unkomplizierter: Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung bei der alten und übermittelt auch die Mitgliedsbescheinigung an den Arbeitgeber. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer jetzt kündigt, kann somit am 1. April in der neuen Kasse sein. „Wer seine Krankenkasse wechselt, muss zudem nur noch zwölf Monate bei dieser Kasse bleiben und kann danach wieder wechseln“, erklärt Rieder. Ausnahme: Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
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