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Berlin, 5. Dezember 2018 – 21.918 Flüge von und nach Deutschland wurden 2017 gestrichen. Diese Zahlen hat das Fluggastrechteportal EUclaim ermittelt. Wird ein Flug annulliert, hat er große Verspätung oder storniert der Reisende den Flug selbst, kann er häufig Geld von der Fluggesellschaft zurückbekommen. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip erklärt, wie Reisende an ihr Recht kommen.
Bis zu 600 Euro Entschädigung können bei einer Verspätung ab drei Stunden fällig werden. Einzige Ausnahme: „Liegen sogenannte außergewöhnliche Umstände vor, muss die Fluggesellschaft nicht zahlen“, sagt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Dazu gehört extremes Wetter, aber auch Sicherheitsrisiken wie politische Instabilität.“ Ab zwei Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft für Verpflegung sorgen. Wird der Flug sogar auf den nächsten Tag verschoben, haben Reisende ein Recht auf kostenlose Unterkunft und kostenlosen Transfer.
Fällt der Flug aus, bekommen Reisende die Kosten fürs Ticket erstattet
Wird der Flug komplett gestrichen, können Reisende sich anderweitig befördern lassen oder den Ticketpreis komplett erstattet bekommen. „Erfahren Sie weniger als 14 Tage vorher, dass der Flug nicht stattfindet, haben Sie möglicherweise zusätzlich Anspruch auf 125 bis 600 Euro Entschädigung“, sagt Schön. Bei außergewöhnlichen Umständen besteht aber auch hier kein Anrecht.
Storniert der Reisende selbst, gibt’s Steuern und Gebühren zurück
Auch wer den Flug selbst storniert, muss nicht auf den gesamten Kosten sitzen bleiben. „Für jeden nicht angetretenen oder verpassten Flug können Sie sämtliche Steuern und Gebühren zurückverlangen“, sagt Schön. „Da kann eine ganze Menge Geld zusammenkommen!“ Ein Beispiel: Bei einem Flug von München nach Tokio im Jahr 2017 belief sich der Basistarif auf rund 220 Euro, hinzu kamen rund 390 Euro für Steuern und Gebühren. Über 60 Prozent des Gesamtbetrages hätten Kunden also zurückbekommen können.
Wer nicht aktiv wird, geht leer aus
Doch Reisende müssen selbst aktiv werden: „Von allein wird Ihnen die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen“, sagt Schön. „Die müssen Sie einfordern!“ Finanztip stellt dafür auf seiner Website Musterschreiben zur Verfügung. Weigert sich die Airline zu zahlen oder reagiert sie zwei Monate nicht auf die Forderung, kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) kostenlos vermitteln.
Wer sich die Briefe sparen will und sich nicht selbst mit der Fluggesellschaft rumärgern möchte, kann einen Rechtsdienstleister nutzen. Konnte der Reisende nicht fliegen, weil er zum Beispiel krank wurde oder etwas dazwischengekommen ist, wendet er sich am besten an den Rechtsdienstleister geld-fuer-flug.de.
Bei Verspätungen und Annullierungen seitens der Fluggesellschaft helfen EUFlight, Fairplane, flug-verspätet.de, flug-erstattung.de oder EUClaim.
Tipp: Wer sein Geld sofort haben möchte, wählt EUFlight. Bei allen anderen Anbietern ist die Wartezeit etwas länger, im Erfolgsfall gibt es dafür aber einen größeren Anteil.
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