Flug storniert oder verspätet? In vielen Fällen gibt‘s Geld zurück!

Berlin, 5. Dezember 2018 – 21.918 Flüge von und nach Deutschland wurden 2017 gestrichen. Diese Zahlen hat das Fluggastrechteportal EUclaim ermittelt. Wird ein Flug annulliert, hat er große Verspätung oder storniert der Reisende den Flug selbst, kann er häufig Geld von der Fluggesellschaft zurückbekommen. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip erklärt, wie Reisende an ihr Recht kommen.

Bis zu 600 Euro Entschädigung können bei einer Verspätung ab drei Stunden fällig werden. Einzige Ausnahme: „Liegen sogenannte außergewöhnliche Umstände vor, muss die Fluggesellschaft nicht zahlen“, sagt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Dazu gehört extremes Wetter, aber auch Sicherheitsrisiken wie politische Instabilität.“ Ab zwei Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft für Verpflegung sorgen. Wird der Flug sogar auf den nächsten Tag verschoben, haben Reisende ein Recht auf kostenlose Unterkunft und kostenlosen Transfer.

Fällt der Flug aus, bekommen Reisende die Kosten fürs Ticket erstattet

Wird der Flug komplett gestrichen, können Reisende sich anderweitig befördern lassen oder den Ticketpreis komplett erstattet bekommen. „Erfahren Sie weniger als 14 Tage vorher, dass der Flug nicht stattfindet, haben Sie möglicherweise zusätzlich Anspruch auf 125 bis 600 Euro Entschädigung“, sagt Schön. Bei außergewöhnlichen Umständen besteht aber auch hier kein Anrecht.

Storniert der Reisende selbst, gibt’s Steuern und Gebühren zurück

Auch wer den Flug selbst storniert, muss nicht auf den gesamten Kosten sitzen bleiben. „Für jeden nicht angetretenen oder verpassten Flug können Sie sämtliche Steuern und Gebühren zurückverlangen“, sagt Schön. „Da kann eine ganze Menge Geld zusammenkommen!“ Ein Beispiel: Bei einem Flug von München nach Tokio im Jahr 2017 belief sich der Basistarif auf rund 220 Euro, hinzu kamen rund 390 Euro für Steuern und Gebühren. Über 60 Prozent des Gesamtbetrages hätten Kunden also zurückbekommen können.

Wer nicht aktiv wird, geht leer aus

Doch Reisende müssen selbst aktiv werden: „Von allein wird Ihnen die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen“, sagt Schön. „Die müssen Sie einfordern!“ Finanztip stellt dafür auf seiner Website Mus­ter­schrei­ben zur Verfügung. Weigert sich die Airline zu zahlen oder reagiert sie zwei Monate nicht auf die Forderung, kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) kostenlos vermitteln.

Wer sich die Briefe sparen will und sich nicht selbst mit der Fluggesellschaft rumärgern möchte, kann einen Rechtsdienstleister nutzen. Konnte der Reisende nicht fliegen, weil er zum Beispiel krank wurde oder etwas dazwischengekommen ist, wendet er sich am besten an den Rechtsdienstleister geld-fuer-flug.de.
Bei Verspätungen und Annullierungen seitens der Fluggesellschaft helfen EUFlight, Fairplane, flug-verspätet.de, flug-erstattung.de oder EUClaim.

Tipp: Wer sein Geld sofort haben möchte, wählt EUFlight. Bei allen anderen Anbietern ist die Wartezeit etwas länger, im Erfolgsfall gibt es dafür aber einen größeren Anteil.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Werde Finanztip Unterstützer

  • Unabhängige RechercheWir können weiterhin unabhängig Recherche betreiben
  • Finanztip Academy Erhalte exklusiven Zugang zur Finanztip Academy
  • Weitere exklusive InhalteZusatzinhalte für Unterstützer werden stetig erweitert
Unterstützer werden für 5€/Monat