Frist läuft ab: Immer mehr ziehen den Widerrufsjoker

Berlin, 6. Juni 2016 – Noch bis zum 21. Juni 2016 können Kunden Baukredite bei Banken widerrufen und sich so Tausende Euro zurückholen. Die nahende Deadline für Alt-Verträge macht sich beim gemeinnützigen Online-Verbraucherportal Finanztip bemerkbar – die Seite verzeichnete allein in der letzten Maiwoche mehr als 55.000 Seitenaufrufe zu dem Thema. Für den Endspurt stellt das Portal nun auch ein Musterformular zur Verfügung.

Rund 80 Prozent der Baufinanzierungen ab dem 1. November 2002 enthielten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Verbraucher mit einem solchen Fehler im Vertrag können widerrufen und die Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Dadurch können sie die Restschuld ihres Kredits in der Regel um 10 bis 20 Prozent reduzieren. Zusätzlich profitieren sie von den mittlerweile viel niedrigeren Zinsen. Wer eine Vor­fälligkeits­entschädigung gezahlt hat, kann diese zurückverlangen, auch wenn der Kreditvertrag längst beendet ist. Finanztip berichtet von Fällen, in denen Banken 20.000 Euro zurückzahlen mussten.

Seitenaufrufe haben sich nahezu verdreifacht

„Viele ergreifen nun die Chance und widerrufen ihren Baukredit. Das sehen wir an den Zugriffen auf unserer Seite sehr deutlich“, sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Seit Anfang des Jahres haben sich die Seitenaufrufe zum Thema nahezu verdreifacht. Insgesamt informierten sich bislang mehr als 500.000 Nutzer auf den Seiten von Finanztip zum Widerrufsjoker.

Widerruf per Einschreiben

Doch schnelles Handeln ist gefragt, denn der Widerruf von Verträgen zwischen dem 1. November 2002 und dem 10. Juni 2010 muss bis zum 21. Juni um 23.59 Uhr und 59 Sekunden bei der Bank eingehen – am besten per Einwurf-Einschreiben. „Wer noch im letzten Moment widerrufen möchte, kann auch ein Fax senden, sollte dann allerdings das Originalschreiben und die Sendebestätigung mit der Post per Einwurf-Einschreiben direkt hinterher senden“, rät Expertin Schön. Es kann jedoch sein, dass die Fax-Leitungen einzelner Banken überlastet sind. Verbraucher sollten deshalb nicht bis zur letzten Sekunde warten.

Den Anwalt zur Hilfe nehmen

Am einfachsten geht der Widerruf mit Hilfe eines spezialisierten Anwaltes. An die Kanzlei sollte man sich spätestens bis zum 19. Juni wenden. Die Anwälte benötigen eine handschriftliche Vollmacht. Liegt diese nicht vor, kann die Bank den Widerruf aus formellen Gründen zurückweisen. „Einige Kanzleien stoßen derzeit bereits an Kapazitätsgrenzen. Wir haben deshalb eine Liste mit spezialisierten Anwälten recherchiert, wo vermerkt ist, bis wann diese noch Mandate bei Alt-Fällen übernehmen“, sagt Britta Schön.

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