Berlin, 6. Februar 2017 –  Wer seine Steuern elektronisch an das Finanzamt meldet, muss ab sofort keine Belege mehr einreichen und nicht mehr alle Daten händisch in die Steu­er­er­klä­rung eintragen. Das regelt unter anderem das neue Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip erklärt, was alles durch das Gesetz auf Steuerpflichtige zukommt.

11,5 Millionen Steuerpflichtige erhielten 2011 im Schnitt 875 Euro zu viel gezahlte Steuern zurück – das zeigen jüngste Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Eine Abgabe der Steu­er­er­klä­rung lohnt sich für Verbraucher daher meist. Mit dem Steuermodernisierungsgesetz soll dies noch einfacher werden.   

Vorausgefüllte Erklärung nutzen

Im digitalen Finanzamt Elster können Steuerpflichtige von einer vorausgefüllten Erklärung profitieren. Mit dem sogenannten Belegabruf können Arbeitnehmer Informationen wie Name, Adresse, Konfession, Steuernummer, die vom Arbeitsgeber einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungseinträge per Mausklick abrufen. „Die Registrierung ist zwar etwas mühselig, es lohnt sich aber langfristig trotzdem“, sagt Udo Reuß, Steuerexperte bei Finanztip. „Denn einmal erledigt, muss man nicht jedes Jahr wieder die elektronisch gemeldeten Daten eingeben.“ Sich blind auf den Belegabruf zu verlassen sei aber keine gute Idee: „Verbraucher sollten die Daten auf jeden Fall prüfen.“

Belegversand fällt weg

Ebenfalls neu ist, dass Belege nicht mehr postalisch eingereicht werden müssen. „Wer die Steu­er­er­klä­rung online macht, kann sich ab sofort die Portokosten für den Belegversand sparen“, erklärt Reuß. „Benötigt das Finanzamt bestimmte Nachweise, fordert es diese konkret ein. Deshalb sollte man die Belege bis mindestens ein Jahr nach dem Steuerbescheid aufbewahren.“ Dass das Finanzamt Belege anfordert, soll aber die Ausnahme werden.

Maschine prüft die Steu­er­er­klä­rung

Die meisten Steu­er­er­klä­rungen können seit diesem Jahr erstmals nur noch maschinell geprüft werden. Wer möchte, dass ein Sachbearbeiter über die Steu­er­er­klä­rung guckt, für den hat Reuß einen Tipp: „Einfach im Freitextfeld einen Hinweis eintragen - das lohnt sich zum Beispiel, wenn man anderer Auffassung als das Finanzamt ist oder die Daten nicht stimmen.“ Auch den Steuerbescheid kann man auf Wunsch digital abrufen oder sich zusenden lassen.

Wer zu spät abgibt, muss zahlen

Bis Ende Mai des Folgejahres müssen Steuerpflichtige die Erklärung in der Regel einreichen. Ab 2019 – also erstmals für die Steu­er­er­klä­rung 2018 – gelten spätere Abgabefristen. Und an diese sollte man sich tatsächlich halten, denn „wer seine Erklärung zu spät abgibt, muss künftig zahlen“, warnt Reuß. „Mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat gehen automatisch an den Staat.“ Wer mehr Zeit braucht, wendet sich an einen Lohnsteuerhilfeverein, einen Steuerberater oder stellt zum Beispiel wegen langer Krankheit einen begründeten Antrag beim Finanzamt.

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