Berlin, 26. März 2015 – Am Freitag wird der Bundesrat voraussichtlich einem neuen Gesetz zustimmen, das Mieterhöhungen beschränkt und ungewünschte Maklerkosten verhindern soll. Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät Mietern daher, mit dem Umzug in eine neue Wohnung möglichst noch zu warten. Das Gesetz könnte bereits zum 1. Juni 2015 in Kraft treten und dann Mietern über tausend Euro Maklergebühren sparen. Dank Plattformen im Internet finden Wohnungssuchende und Vermieter auch ohne Makler zusammen.

Finanztip begrüßt vor allem das im Gesetz vorgesehene Bestellerprinzip für Immobilienmakler. „Bisher war der Markt völlig verzerrt und intransparent“, erklärt Finanztip-Juristin Britta Beate Schön. Wohnungssuchende, insbesondere in Ballungsräumen, waren in der Vergangenheit häufig gezwungen, für eine schöne Bleibe eine hohe Provision zu zahlen. „Dabei hat der Makler vielleicht gerade mal eine Anzeige geschaltet und eine Besichtigung mit 20 anderen Interessenten durchgeführt. Für diese Leistung dann mehr als tausend Euro zahlen zu müssen, ist nicht verhältnismäßig – vor allem, wenn man selbst gar nicht den Auftrag erteilt hat, sondern der Vermieter“, sagt Schön. Mit dem neuen Gesetz soll in Zukunft derjenige den Makler bezahlen, der ihn engagiert hat. Die Provision kann bis zu zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen.

Mieter und Vermieter finden sich über Immobilienportale

Finanztip-Expertin Schön geht davon aus, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes viele Vermieter auf einen Makler verzichten und die Suche nach einem Mieter selbst in die Hand nehmen werden. Über Immobilenportale im Internet finden die beiden Parteien leicht und günstig zueinander. Wer mit der Wohnungssuche nicht mehr bis zum Sommer warten möchte, der kann im Internet auch heute schon gezielt nach provisionsfreien Wohnungen suchen. Plattformen wie Wohnungsboerse.net oder Null-provision.de sind darauf spezialisiert, Marktführer Immobilienscout24 bietet zumindest eine entsprechende Filteroption an. „Vermieter werden aber nicht ständig nach neuen Mietern suchen wollen“, sagt Schön. „Die Frage nach einer Mindestmietdauer wird daher künftig wahrscheinlich umso wichtiger werden.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es möglich, im Mietvertrag das Kündigungsrecht für maximal vier Jahre auszuschließen.

Hintertürchen für die Provision

Mieter sollten laut Finanztip aufpassen, dass sie keine überhöhten Abstandszahlungen leisten müssen, zum Beispiel für den Boden oder die Küche. „Vermieter könnten versuchen, mit teuren Abstandszahlung die Maklerkosten wieder reinzuholen“, erklärt Schön. „Das ist aber nicht zulässig. Eine überhöhte Ablöse muss der Mieter nicht zahlen oder kann sie im Nachhinein zurückverlangen.“ Makler könnten ebenfalls versuchen, den Mieter zur Kasse zu bitten, indem sie sich vom Wohnungssuchenden beauftragen lassen. Sie bieten dann keine konkreten Wohnungen an, sondern werben mit ihrer besonderen Expertise in einem Stadtteil oder einer Region. „Der Mietinteressent muss den Makler dann in Textform um konkrete Wohnungsangebote bitten und wird damit zum Besteller, der eine Provision zahlen muss.“ Hier ist also auch nach Inkrafttreten des Gesetzes Vorsicht geboten. Außerdem schützt das neue Gesetz nicht vor den Maklerkosten, wenn jemand eine Wohnung oder ein Haus kauft. „Der Gesetzgeber sollte noch weiter gehen und das Bestellerprinzip auch für den Kauf von Immobilien einführen“, sagt Britta Beate Schön von Finanztip.

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