Pressemitteilung Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Schwere Corona-Infektion verhindert Ver­si­che­rungs­schutz

Berlin, 27.04.2021 – Für Menschen, die eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließen wollen, kann eine Erkrankung mit Covid-19 darüber entscheiden, ob sie Ihre Arbeitskraft absichern können oder nicht. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Geldratgebers Finanztip unter den 20 nach Marktkapitalisierung größten Lebensversicherern. Das ernüchternde Ergebnis: Ein schwerer Corona-Verlauf kann in vielen Fällen den erhofften Ver­si­che­rungs­schutz verhindern.  
      
Mehr als drei Millionen Menschen haben sich in Deutschland laut Robert-Koch-Institut nachweislich mit Sars-CoV-2 infiziert. Die Erkrankung kann darüber entscheiden, ob Menschen Ihre Arbeitskraft absichern lassen können oder nicht. Denn wer eine Be­rufs­un­fä­hig­keits-Versicherung abschließen will, muss Fragen zur eigenen Gesundheit beantworten. "Der Gesundheitszustand ist der wichtigste Faktor dafür, ob ich überhaupt einen Vertrag bekomme – und zu welchem Preis", sagt Martin Klotz, Ver­si­che­rungs-Experte bei Finanztip. "Das beinhaltet auch Angaben zum Verlauf einer etwaigen Erkrankung mit Covid-19." In ihrer Risiko-Einschätzung im Hinblick auf Corona liegen die Versicherer in Deutschland weit auseinander, entscheidend ist jedoch bei allen der Verlauf der Erkrankung.

Der Verlauf der Krankheit ist entscheidend

"Verläuft die Krankheit leicht, bieten mehr als die Hälfte der Versicherer nach einer vierwöchigen Wartezeit eine Absicherung ohne Beitragszuschlag oder zusätzliche Ausschlussklauseln an", sagt Klotz. Anders verhält es sich jedoch bei ausgeprägten Symptomen oder gar einem schweren Verlauf mit Krankenhausaufenthalt. "In diesen Fällen prüfen die Versicherer den Antrag erst gar nicht, sondern stellen den Vorgang zurück", so Klotz. "Mit drei bis zwölf Monaten ist zu rechnen, viele Versicherer wollen sich aber nicht auf einen konkreten Zeitraum festlegen. In dieser Zeit können sich Betroffene nicht versichern.“ Ganz schlechte Karten haben Betroffene, die nach einer Covid19-Infektion dauerhaft beeinträchtigt sind. „Bei Long-Covid ist alles möglich: von langfristiger Zurückstellung bis hin zur direkten Ablehnung“, sagt Klotz.

Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist wichtig für alle Arbeitnehmer

"Die Be­rufs­un­fä­hig­keitsabsicherung eine der wichtigsten Absicherungen für alle, die von ihrem Arbeitseinkommen leben", sagt Klotz. "Weil aber die Anträge komplex  und die Tarife sehr unterschiedlich sind, sollte die Ver­si­che­rung nicht ohne Hilfe abgeschlossen werden." Honorarberater oder Ver­si­che­rungsmakler können über anonyme Voranfragen ermitteln, welcher Versicherer individuell die besten Konditionen in Bezug auf Preis und Leistung bietet. „Wer aufgrund von Vorerkrankungen keine BU abschließen kann, für den gibt es Alternativen: Deutlich einfacher zu haben sind etwa eine Erwerbsunfähigkeits- Ver­si­che­rung, eine Grundfähigkeitsabsicherung oder eine Dread-Disease-Versicherung. Allerdings ist der Schutz bei diesen Ver­si­che­rungen auch nicht so umfangreich.“

Zur aktuellen Umfrage

Finanztip hat im März und April 2021 bei 20 (nach Marktkapitalisierung) großen Lebensversicherern nachgefragt, welche Folgen eine Infektion mit Covid19 für den Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hat. 19 Versicherer haben auf die Fragen geantwortet. Die detaillierten Ergebnisse der Befragung senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

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