122 € im Monat mehr Rente pro Kind: So sicherst Du Dir den Zuschlag

Eltern können sich Kindererziehungszeiten anrechnen lassen und dadurch mehr Rente pro Monat rausholen. Wem diese Zuschläge zustehen und wie Du sie beantragst.

Jan Scharpenberg Rente
122 € im Monat mehr Rente pro Kind: So sicherst Du Dir den Zuschlag

Kindererziehung kostet Zeit und ist in den ersten Lebensjahren des Kindes oft mit Lohneinbußen eines Elternteils verbunden. Trotzdem kann sich die Erziehung von Nachwuchs positiv auf Deine Rente auswirken. Lässt Du Dir nämlich die sogenannten Kindererziehungszeiten für jedes Deiner Kinder anrechnen, kannst Du Dir einen ordentlichen Rentenzuschlag von bis zu 122 € im Monat sichern.

Wer hat Anspruch?

Anspruch hast Du, wenn Du ein sogenanntes Obhuts- und Erziehungsverhältnis zu Deinem Kind hast. Das bedeutet, dass Du für die Fürsorge, Betreuung und Erziehung verantwortlich bist. Dabei ist es egal, ob das Kind Dein leibliches, Pflege-, Stief- oder Adoptivkind ist.

Sogar Verwandte oder Großeltern können in bestimmten Fällen den Rentenaufschlag bekommen. Wichtig ist nur: Pro Kind darf sich immer nur eine Person die Kindererziehungszeiten anrechnen lassen.

So bekommst Du den Zuschlag

Den Zuschlag bekommst Du von der Rentenversicherung ausgezahlt. Sie überweist Dir aber nicht einfach Geld. Stattdessen bekommst Du Rentenpunkte (Entgeltpunkte) gutgeschrieben, die dann in die Berechnung Deiner Gesamtrente fließen.

Vereinfacht gesagt: Die Rentenversicherung tut so, als hättest Du in der Zeit, die Du mit Kindererziehung verbracht hast, so viel wie der durchschnittliche Beitragszahler verdient.

Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob Du während dieser Zeit trotzdem arbeitest oder nicht. Wichtig ist nur, dass Du bei Renteneintritt mindestens fünf Beitragsjahre nachweisen kannst.

Ein Rentenpunkt pro Erziehungsjahr

Wie viele Rentenpunkte Dir gutgeschrieben werden, hängt vom Geburtsjahr Deines Kindes ab:

  • Ist Dein Kind vor 1992 geboren, bekommst Du pro Kind zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet
  • Ist es später geboren, bekommst Du drei Jahre gutgeschrieben

Zum Beispiel: Für Dein im Jahr 1994 geborenes Kind erhältst Du also drei Rentenpunkte. Ein Rentenpunkt entspricht seit Juli 2025 einem Wert von 40,79 €. Insgesamt ergibt sich also ein monatliches Plus von 122,37 € pro Kind.

So beantragst Du die Zuschläge 

Die Rentenzuschläge durch Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch erfasst. Heißt: Damit Du das Geld später auch bekommst, musst Du Dich selbst darum kümmern und einen entsprechenden Antrag stellen. 

Das geht auch online über die Deutsche Rentenversicherung. Für Dein leibliches Kind ist das Antrag V0800. Bei nicht leiblichen Kindern musst Du zusätzlich den Antrag V0805 ausfüllen.

Abgesehen davon können die Kindererziehungszeiten auch zusammen mit der Kontenklärung beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung weist Dich meistens sowieso vor dem 43. Lebensjahr daraufhin, eine solche Kontenklärung zu machen.

Warum Du damit auch vor dem 45. Lebensjahr Dein Rentenkonto aufgeräumt haben solltest, erfährst Du schnell und einfach in unserem Ratgeber zur Kontenklärung.

Das musst Du beachten 

Im Regelfall bekommt nur die Person die Zuschläge, die das Kind überwiegend erzogen hat. Welche Frist für den Antrag gilt, hängt davon ab, wer sich die Rentenpunkte anrechnen lassen will:

Fall 1: Du hast Dein Kind überwiegend erzogen

Dann kannst Du Dir die Kindererziehungszeiten selbst gutschreiben lassen. Das ist auch rückwirkend möglich – notfalls sogar erst beim Rentenantrag zu Beginn des Ruhestands.

Fall 2: Der andere Elternteil soll die Rentenpunkte bekommen

Soll der andere Elternteil die Kindererziehungszeiten bekommen, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzogen hat, müsst Ihr eine gemeinsame Erklärung bei der Rentenversicherung abgeben.

Dafür gelten deutlich strengere Fristen: Die Erklärung gilt nur für die Zukunft, ist verbindlich und maximal zwei Monate rückwirkend möglich. Sie muss also spätestens innerhalb dieser zwei Monate abgegeben werden.

Wichtig: Eine einmal abgegebene gemeinsame Erklärung kann später nicht mehr geändert werden. Sprecht deshalb frühzeitig darüber, wem die Kindererziehungszeiten zugeordnet werden sollen. Mehr dazu liest Du auch in unserem Ratgeber zur Mütterrente.

Private Altersvorsorge bleibt wichtig

Auch wenn aufgrund der Kindererziehung monatlich 122 € mehr Rente für Dich drin ist, ist die private Altersvorsorge unerlässlich. Wie Du zusätzlich auf verschiedenen Wegen privat Deine gesetzliche Rente aufstocken kannst, liest Du in unserem Ratgeber zur privaten Altersvorsorge und in unserem E-Paper “Mit ETFs sicher fürs Alter vorsorgen” (PDF).

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