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Sammelklage gegen Amazon: Bekommst Du mehr als 80 € zurück?
Die Verbraucherzentrale hält die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video für rechtswidrig. Noch bis zum 9. Juni kannst Du Dich einer Sammelklage anschließen.

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Die Verbraucherzentrale hält die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video für rechtswidrig. Noch bis zum 9. Juni kannst Du Dich einer Sammelklage anschließen.


Schon im Mai 2024 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Sammelklage der Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen e. V. öffentlich bekannt gemacht. Am Dienstag startete der Prozess vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München.
Amazon hatte im Februar 2024 die Werbequote in seinem Streamingdienst Prime Video erhöht und einige Funktionen gestrichen – ohne eine ausdrückliche Zustimmung seiner Kundinnen und Kunden einzuholen.
Die Verbraucherschützer halten das für rechtswidrig. Es handelt sich um wesentliche Vertragsänderungen, die nur mit Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer möglich sind.
Stattdessen wurden sie vor vollendete Tatsachen gestellt: Wer wie gewohnt werbefrei streamen möchte, muss für 2,99 € eine Art Zusatz-Abo abschließen. Alle anderen müssen seitdem Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien in Kauf nehmen.
Zu viel gezahltes Geld zurückerstattet zu bekommen. Amazon soll den betroffenen Kundinnen und Kunden den Aufpreis für das werbefreie Abo erstatten. Fällt, wie aktuell angekündigt, am 17. Juli ein Urteil, könntest Du rund 87 € (29 Monate x 2,99 €) zurückbekommen.
Sollte das Oberste Bayerische Landesgericht die Klage abweisen, will die Verbraucherzentrale aber nicht aufgeben, sondern in Revision zum Bundesgerichtshof gehen, so ein Sprecher der VZ im BR-Interview.
Fast 245.000 Personen (Stand: 22. Mai 2026) haben sich bereits angemeldet. Noch bis zum 9. Juni kannst Du Dich anschließen. Wichtig ist, dass Du das Amazon-Prime-Abo schon vor dem 5. Februar 2024 hattest und dafür bezahlt hast. Unwichtig ist, ob Du das Zusatz-Abo für 2,99 € abgeschlossen hast oder nicht.
Die Teilnahme an der Klage ist für Dich kostenfrei. Bist Du betroffen, findest Du unter Punkt 8 "Formulare" das Anmeldeformular samt Ausfüllanleitung. Hier geht's zu den FAQs der Verbraucherzentrale.
Außerdem läuft noch eine weitere Sammelklage gegen Amazon. Warst Du 2022 von der Beitragserhöhung für die Prime-Mitgliedschaft betroffen, kannst Du Dich hier anmelden.
Du hast keine Lust auf Werbung, willst aber nicht mehr bezahlen? Den richtigen Streaminganbieter für Dich und kostenlose Optionen findest Du in unserem Ratgeber.
Übrigens: Preiserhöhungen oder Vertragsänderungen musst Du grundsätzlich nicht hinnehmen. Du hast in solchen Fällen immer ein Sonderkündigungsrecht und kommst aus dem Vertrag raus – auch unabhängig von einer Mindestlaufzeit.
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