Tipps & Tricks

Baby ist da? Diese 5 Dinge regelt ihr zuerst

Geburtsurkunde, Krankenversicherung oder Elterngeld: Nach der Geburt gibt es einiges zu erledigen. Diese Übersicht zeigt Euch die fünf wichtigsten Punkte – damit Ihr nichts vergesst.

Redakteurin Anna Karolina Stock
Anna Karolina Stock Private Finanzen
Baby ist da? Diese 5 Dinge regelt ihr zuerst

Nach der Geburt geht vieles durcheinander – auch organisatorisch. Zwischen Arztterminen, wenig Schlaf und Kennenlernen bleiben wichtige Formalitäten schnell liegen. Diese Übersicht hilft Euch dabei, Schritt für Schritt den Überblick zu behalten.

1. Geburtsurkunde fürs Kind beantragen

  • Wer? Beide Elternteile
  • Wann? Spätestens sieben Tage nach der Geburt
  • Wo? Beim Standesamt
  • Warum? Sie ist eines der wichtigsten Dokumente für Euer Kind – zum Beispiel für Krankenversicherung, Kindergeld und Elterngeld
  • Wie? Was Ihr braucht, hängt von Familienstand und Nationalität ab. Informiert Euch dazu vorher online

2. Kind krankenversichern

  • Wer? Ein Elternteil
  • Wann? Sofort nach der Geburt
  • Wo? Bei Eurer Krankenkasse
  • Warum? Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht – egal ob gesetzlich oder privat versichert
  • Wie? Den Antrag auf Familienversicherung mit der Geburtsurkunde des Kindes an Eure gesetzliche Krankenkasse schicken. Bei privat Versicherten gelten andere Regeln – informiert Euch dazu direkt bei Eurer Versicherung

3. Kindergeld sichern

  • Wer? Mutter oder Vater
  • Wann? Innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt
  • Wo? Bei der Familienkasse (sie gehört zur Agentur für Arbeit)
  • Warum? Es unterstützt Euch finanziell und wird unabhängig von Eurem Lohn bezahlt
  • Wie? Antrag samt Geburtsurkunde zur Familienkasse schicken. Dafür braucht Ihr auch die Steuer-ID des Kindes, die bekommt Ihr ca. zwei Wochen nach der Geburt zugeschickt

4. Vaterschaft anerkennen

  • Wer? Beide Elternteile
  • Wann? Vor oder nach der Geburt
  • Wo? Beim Standes- oder Jugendamt, Amtsgericht oder Notar
  • Warum? Das ist wichtig bei Sorgerechts- und Erbangelegenheiten – und betrifft Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
  • Wie? Ihr braucht dafür Ausweis, die Geburtsurkunden der Eltern und den Mutterpass oder – falls das Kind schon geboren ist – die Geburtsurkunde des Kindes

5. Elterngeld planen und beantragen

  • Wer? Mutter und/oder Vater
  • Wann? Möglichst innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt (Hintergrund: Elterngeld wird rückwirkend höchstens für die ersten drei Lebensmonate gezahlt)
  • Wo? Bei der Elterngeldstelle
  • Warum? Es soll finanziell ausgleichen, dass Ihr wegen des Kindes weniger oder gar nicht arbeiten könnt
  • Wie? Ihr müsst ein paar Dokumente an die Elterngeldstelle schicken. Welche das sind, erklären wir Euch ausführlich in unserem Elterngeld-Ratgeber

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