Nach der Geburt geht vieles durcheinander – auch organisatorisch. Zwischen Arztterminen, wenig Schlaf und Kennenlernen bleiben wichtige Formalitäten schnell liegen. Diese Übersicht hilft Euch dabei, Schritt für Schritt den Überblick zu behalten.
1. Geburtsurkunde fürs Kind beantragen
- Wer? Beide Elternteile
- Wann? Spätestens sieben Tage nach der Geburt
- Wo? Beim Standesamt
- Warum? Sie ist eines der wichtigsten Dokumente für Euer Kind – zum Beispiel für Krankenversicherung, Kindergeld und Elterngeld
- Wie? Was Ihr braucht, hängt von Familienstand und Nationalität ab. Informiert Euch dazu vorher online
2. Kind krankenversichern
- Wer? Ein Elternteil
- Wann? Sofort nach der Geburt
- Wo? Bei Eurer Krankenkasse
- Warum? Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht – egal ob gesetzlich oder privat versichert
- Wie? Den Antrag auf Familienversicherung mit der Geburtsurkunde des Kindes an Eure gesetzliche Krankenkasse schicken. Bei privat Versicherten gelten andere Regeln – informiert Euch dazu direkt bei Eurer Versicherung
3. Kindergeld sichern
- Wer? Mutter oder Vater
- Wann? Innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt
- Wo? Bei der Familienkasse (sie gehört zur Agentur für Arbeit)
- Warum? Es unterstützt Euch finanziell und wird unabhängig von Eurem Lohn bezahlt
- Wie? Antrag samt Geburtsurkunde zur Familienkasse schicken. Dafür braucht Ihr auch die Steuer-ID des Kindes, die bekommt Ihr ca. zwei Wochen nach der Geburt zugeschickt
4. Vaterschaft anerkennen
- Wer? Beide Elternteile
- Wann? Vor oder nach der Geburt
- Wo? Beim Standes- oder Jugendamt, Amtsgericht oder Notar
- Warum? Das ist wichtig bei Sorgerechts- und Erbangelegenheiten – und betrifft Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
- Wie? Ihr braucht dafür Ausweis, die Geburtsurkunden der Eltern und den Mutterpass oder – falls das Kind schon geboren ist – die Geburtsurkunde des Kindes
5. Elterngeld planen und beantragen
- Wer? Mutter und/oder Vater
- Wann? Möglichst innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt (Hintergrund: Elterngeld wird rückwirkend höchstens für die ersten drei Lebensmonate gezahlt)
- Wo? Bei der Elterngeldstelle
- Warum? Es soll finanziell ausgleichen, dass Ihr wegen des Kindes weniger oder gar nicht arbeiten könnt
- Wie? Ihr müsst ein paar Dokumente an die Elterngeldstelle schicken. Welche das sind, erklären wir Euch ausführlich in unserem Elterngeld-Ratgeber