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BAföG-Reform kommt verspätet: Das ist geplant

Welche Änderungen es ab dem Sommersemester 2027 bei BAföG geben soll.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Von Dr. Britta Beate Schön und Amelie Junk
Abschlusskappe und Geld

Der Entwurf für die neue BAföG-Reform (PDF) liegt jetzt vor. Die Bundesregierung war sich aber lange nicht einig, wie sie das finanzieren kann. Deshalb sollen u. a. folgende Änderungen doch noch nicht zum kommenden Wintersemester (WS), sondern erst zum Sommersemester (SS) 2027 kommen:

  • Der Wohnzuschlag wird von 380 auf 440 €/Monat angehoben
  • Im WS 2027/28 und SS 2029 wird die BAföG-Grundpauschale von aktuell 475 € in zwei Schritten auf 563 € erhöht (analog zur Grundsicherung)
  • Die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung steigen
  • Nach dem fünften Fachsemester musst Du keinen Leistungsnachweis mehr vorlegen
  • Ab dem WS 2028/29 werden Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich angehoben
  • Ab 2030 wird alle zwei Jahre überprüft, wie hoch die BAföG-Sätze sein sollten

Bisher handelt es sich wie gesagt erstmal um einen Entwurf. Wir halten Dich auf dem Laufenden, wie es weitergeht. Allgemeine Infos zum Thema findest Du in unserem BAföG-Ratgeber.

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