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Internetvertrag teuer geworden? So kannst Du früher wechseln

Warum Du früher aus Deinem Internetvertrag kommst, als Du vielleicht denkst – trotz Mindestlaufzeit.

Manuel Vonau
Manuel Vonau Digitales
Internetvertrag teuer geworden? So kannst Du früher wechseln

Neulich hat der BGH zu Glasfaser geurteilt, dass Deine Mindestvertragslaufzeit direkt mit Vertragsabschluss beginnt – nicht erst, wenn der Anschluss freigeschaltet ist. Wir haben das Urteil analysiert und herausgefunden, dass dieses Prinzip auch beim Anbieterwechsel gilt – egal ob Glasfaser, Kabel oder DSL. Diese Auslegung haben uns die Bundesnetzagentur und die klagende Verbraucherzentrale NRW bestätigt.

Hast Du einen Zwei-Jahres-Vertrag z. B. drei Monate vor dem tatsächlichen Umschalttermin abgeschlossen, endet er also zwei Jahre nach Abschluss, nicht erst nach Freischaltung.

Der Vorteil für Dich:

Solche Internetverträge werden in den letzten Monaten oft teurer. Das Urteil kann Dir also teure Endmonate sparen – im Schnitt 24 €/Monat, den Du früher wechseln kannst. Das zeigen Finanztip-Berechnungen für die aktuell besten Tarife bei Vergleichsportalen. Wir empfehlen preisvergleich.de, Check24 und Verivox.

Prüf also die Kündigungsfrist in Deinem Vertrag und nutz unser neues Musterschreiben (Word-Dokument), um das korrekte Kündigungsdatum einzufordern, falls nötig. 

Sonderfall Telekom-Neuvertrag

Auch die Telekom hat uns bestätigt, dass ihre Verträge betroffen sind. Für neue Verträge seit 4. Februar gelten aber andere AGB: Deine Mindestlaufzeit beginnt doch erst ab Freischaltung, nicht ab Abschluss. Dafür darfst Du aber zwischen Abschluss und Freischaltung jederzeit fristlos kündigen. Solange kannst Du also nochmal nach besseren Angeboten suchen und Dich umentscheiden.

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Von Dr. Britta Beate Schön, Amelie Junk , und Manuel Vonau
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