Tipps & Tricks

Neuer Solarplan: Wird Deine Einspeisevergütung doch noch gerettet?

Geld für Deinen ins Netz eingespeisten Solarstrom? Damit soll es für neue PV-Anlagen ab 2027 vorbei sein. Nach großer Kritik passiert das jetzt immerhin etwas langsamer. Worauf Du trotzdem achten solltest.

Benjamin_Weigl
Von Benjamin Weigl und Jonas Fehling
Solaranlage und Münzen

Einspeisevergütung für PV-Strom: Aus rückt näher
Neue Übergangsregel: 5,2 ct/kWh für drei Jahre
Trotzdem: Hoher Eigenverbrauch wichtiger denn je

Kein Geld mehr vom Staat, wenn Du Deinen selbst erzeugten Solarstrom ins Netz einspeist? Das soll durch eine Reform für ab 2027 installierte Photovoltaik-Anlagen gelten. Nach großer Kritik wurde der Entwurf fürs neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) jetzt aber angepasst.

Dadurch dürfte es für wenige Jahre immerhin noch bei einer abgespeckten Einspeisevergütung bleiben. Wir zeigen Dir, was genau geplant ist, wie viel das bringt und bei welchem Plan Du trotzdem bleiben solltest.

Bestandsschutz für noch 2026 gebaute Anlagen

Erst nochmal ganz deutlich: Für alle PV-Anlagen, die noch 2026 in Betrieb gehen ändert sich nichts. Du behältst Deine auf 20 Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung. Bringst Du Deine Anlage also noch dieses Jahr ans Netz, gilt für Dich:

Was ist für neue Anlagen ab 2027 geplant?

Dann soll es so laufen: Die Förderung vom Staat aus der Tabelle gibt’s nicht mehr. Stattdessen musst Du Deinen Strom über einen privaten Anbieter selbst an der Strombörse verkaufen – die sogenannte Direktvermarktung.

Bisher gibt’s für PV-Anlagen auf Hausdächern aber nur wenige dieser Anbieter. Und wenn, dann verlangen sie oft hohe Gebühren: In einer Finanztip-Beispielrechnung für eine Anlage mit acht Kilowattpeak (kWp) und Speicher liegt der Nachteil mit Direktvermarktung im Vergleich zur Einspeisevergütung über 20 Jahre bei rund 4.000 €.

Neue Übergangsregelung geplant

Deshalb enthält der überarbeitete EEG-Entwurf jetzt eine Übergangsregelung: Für eine Anfang 2027 neu installierte Anlage bekommst Du für drei Jahre doch noch eine kleine staatliche Zahlung von einheitlich 5,2 ct/kWh – egal wie groß Deine Anlage ist. Holst Du die Anlage später, sinkt dieser Wert minimal.

Die dreijährige Übergangszahlung gilt aber nur befristet, je nach Deiner Anlagenleistung und wann Du sie in Betrieb nimmst:

  • < 25 kWp Leistung: Anlage muss bis 31.12.28 in Betrieb gehen
  • < 7 kWp Leistung: Anlage muss bis 31.12.29 in Betrieb gehen
  • Balkonkraftwerke (Steckersolar bis 2 kWp): nicht berechtigt

Nach den drei Jahren Übergangszahlung müssten Anlagen < 25 kWp aber in die komplizierte Direktvermarktung wechseln. Die Regierung will in den nächsten Jahren helfen, dass es bis dahin genug massentaugliche Angebote dafür gibt. 2027 wäre das laut Branchenverbänden noch nicht der Fall. Stockt der Ausbau der Direktvermarktung noch länger, dürfte die Bundesnetzagentur die Übergangszahlungen max. bis Ende 2032 verlängern.

Bonus für die Direktvermarktung

Damit sich die Direktvermarktung für Dich mehr lohnt, soll es für neue PV-Anlagen anfangs einen Bonus zu Deinen Erlösen geben: Vier Jahre lang 1,5 ct/kWh, wenn Deine Anlage < 25 kWp leistet und solange der Börsenpreis nicht negativ ist.

Für Anlagen ab 25 kWp wird es eine lukrativere, weil geförderte Direktvermarktung geben. Allerdings brauchst Du für eine so große Anlage mindestens 125 m² Dachfläche.

Batteriespeicher jetzt ein No-Brainer

Auch wichtig: Die Einspeiseleistung wird generell auf 50 % der installierten PV-Leistung gekappt. Wenn die Anlage mittags besonders viel PV-Strom erzeugt, sollte das also am besten in einen Speicher fließen. Sonst verschenkst Du Energie. Eine neue PV-Anlage wird also praktisch nur noch zusammen mit einem Batteriespeicher Sinn ergeben.

Das ist aus unserer Sicht aber kein Problem: Speicher sind zuletzt immer günstiger geworden und können sich gerade bei höherem Strombedarf sowieso lohnen.

Wie Du jetzt planen solltest

Auch wenn der neue Entwurf die Einspeisevergütung abgespeckt noch etwas länger am Leben halten soll: Neue PV-Anlagen mit dem Hauptzweck, Vergütung zu kassieren, werden sich ab 2027 kaum lohnen. Also sich nur selten in max. 20 Jahren rechnen, wie wir es empfehlen.

Oder sie werden es nur, wenn Du Deine Direktvermarktung optimierst. Also z. B. Strom mittags erzeugst, zwischenspeicherst und dann erst am Abend zu höheren Börsenpreisen verkaufst. Es gibt aber noch sehr viele Fragezeichen, wie lukrativ eine Direktvermarktung sein kann – und ab wann das möglich ist.

Mehr denn je gilt bei PV: Hoher Eigenverbrauch ist King

Wir rechnen erstmal weiter damit, dass sich PV ab 2027 für deutlich weniger Haushalte lohnt: Nämlich nur noch, wenn Du einen hohen Stromverbrauch hast, z. B. durch ein E-Auto und/oder eine Wärmepumpe. Damit ist das Sparpotential schon heute am größten.

Generell solltest Du Dich aber am besten noch dieses Jahr um eine Anlage kümmern, wenn Du das Geld und ein passendes Dach dafür hast. So sicherst Du Dir 20 Jahre lang das heute noch gültige Modell mit höherer, fixer Einspeisevergütung. Und falls die Direktvermarktung künftig lukrativer wird, könntest Du sogar in dieses Modell wechseln.

Unser Tipp dafür

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