Problem: Fehlende Angabe blockiert Einspeisevergütung
Folge: Du verlierst mehrere Hundert Euro im Jahr
Tipp: Veräußerungsform sofort nachmelden
Hast Du seit dem Start des Solarpakets im Mai 2024 eine neue PV-Anlage installiert? Dann solltest Du unbedingt prüfen, ob Du beim Netzbetreiber die richtige „Veräußerungsform“ angegeben hast. Denn ohne diese Angabe zahlen einige Netzbetreiber aktuell keinen Cent Einspeisevergütung – auch nicht rückwirkend.
Wie viel das ausmacht, haben wir für Dich berechnet: Ein Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh), einer Anlage mit 10 Kilowatt-Peak (kWp) Solarleistung und einem 5-kWh-Stromspeicher bekommt im Jahr rund 580 € Einspeisevergütung. Fällt sie weg, verzichtest Du Jahr für Jahr auf bares Geld.
Warum so viele Haushalte betroffen sind
Uns liegen mehrere Hinweise von Leserinnen und Lesern vor, dass ihre Netzbetreiber keine Vergütung auszahlen, obwohl ihre PV-Anlage korrekt im Marktstammdatenregister gemeldet ist.
Der Grund: Die separate Meldung der Veräußerungsform „Einspeisevergütung“ fehlt. Dann kann der Netzbetreiber den eingespeisten Strom als unentgeltliche Abnahme verbuchen und die Einspeisevergütung behalten.
Unserer Auswertung zufolge könnten rund 700.000 PV-Anlagen davon betroffen sein. So viele sind seit Mai 2024, als das Solarpaket in Kraft getreten ist, in Betrieb genommen wurden – und verpflichtet, die Veräußerungsform für ihren eingespeisten Strom zu wählen.
Wie kann das passieren?
Viele Netzbetreiber bieten zwar Anmeldeformulare für PV-Anlagen an, aber manchmal fehlt genau das Formular, mit dem Du die Einspeisevergütung auswählen kannst.
Eine Pflicht zur Aufklärung haben die Netzbetreiber nicht – umso wichtiger, dass Du selbst darauf achtest.
So meldest Du Deine PV-Anlage richtig an
Bevor eine neue Solaranlage ans Netz geht, muss sie beim Netzbetreiber angemeldet werden – meist übernimmt das der Installationsbetrieb. Wichtig ist, dass dabei ausdrücklich die Einspeisevergütung als Veräußerungsform ausgewählt wird. Nur dann bekommst Du von Anfang an Geld für Deinen eingespeisten Strom.
Gibt es dafür kein spezielles Formular, reicht auch eine formlose Mail an den Netzbetreiber mit dem Hinweis, dass Du gemäß § 21b Abs. 1 EEG 2023 als Veräußerungsform die Einspeisevergütung wählst.
Zusätzlich musst Du Deine PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen – entweder noch vor Inbetriebnahme oder bis spätestens einen Monat danach. Die Bestätigung daraus und das Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs brauchst Du später als Nachweis, damit der Netzbetreiber die Einspeisevergütung auszahlt. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber PV-Anlage anmelden.
Du planst gerade erst eine PV-Anlage?
Wenn Du Dich für eine PV-Anlage interessierst, hol Dir auf jeden Fall mehrere Angebote ein. Wir empfehlen Dir, mit dem Vergleichsportal selfmade-energy.com zu starten. Ergänzend kannst Du dann die Angebotsvermittler photovoltaik-angebotsvergleich.de und solaranlagen-portal.com nutzen.
Was Du sonst noch beachten musst, wenn Du Dir eine PV-Anlage zulegen möchtest, erfährst Du in unserem Ratgeber zur PV-Anlage.