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Unzulässige Gebühren: Sammelklage gegen Debeka
Wenn Du in den letzten Jahren eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka gekündigt hast, steht Dir vermutlich Geld zu.

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Wenn Du in den letzten Jahren eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka gekündigt hast, steht Dir vermutlich Geld zu.


Hast Du 2022 oder später eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka gekündigt? Dann musstest Du vermutlich unzulässige Stornogebühren zahlen. Wie das Oberlandesgericht Koblenz entschieden hat (Az. 2 UKl 1/23), basieren die Debeka-Gebühren auf einer intransparenten Klausel und sind somit nicht rechtmäßig. Die Verbraucherzentrale (VZ) geht davon aus, dass es in vielen Fällen um vierstellige Summen geht.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, die VZ bereitet allerdings schon eine Sammelklage vor. So können Betroffene zu ihrem Recht kommen, ohne selbst zu klagen. Ebenfalls gut: Beteiligst Du Dich, verjähren Deine Ansprüche nicht. Eventuell wird es auch möglich sein, dass Du sogar vor 2022 gezahlte Gebühren erstattet bekommst. Mitmachen kannst Du voraussichtlich ab Anfang 2026. Wenn Du nichts verpassen willst, kannst Du Dich schon jetzt bei der VZ für einen News-Alert anmelden.
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