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Vodafone-Preiserhöhung – Dieses Urteil macht Hoffnung

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Anbieter laufende Internetverträge nicht einfach ändern dürfen. Noch kannst Du bei einer Sammelklage mitmachen.

Manuel Vonau
Von Manuel Vonau, Dr. Britta Beate Schön, Anna Karolina Stock und Larissa Glas
Sammelklage gegen Vodafone findet großen Zuspruch – jetzt anschließen
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Der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone haben sich bereits mehr als 116.000 Menschen angeschlossen (Stand: September 2026). Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte sich auf die noch offene Entscheidung auswirken.

  • Grund für die Klage: Nach Auffassung der Verbraucherschützer hat Vodafone Preise für laufende Festnetz-Internetverträge im Frühjahr 2023 unzulässigerweise um 5 €/Monat erhöht.
  • Ziel der Klage: Zu viel gezahltes Geld zurückerstattet zu bekommen. Vodafone soll den betroffenen Kundinnen und Kunden die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Preis seit der Preiserhöhung erstatten, das wären also bis zu 60 € pro Jahr (5 € x 12 Monate). Außerdem fordert der vzbv Zinsen auf zu viel gezahlte Beträge.
  • Aktueller Stand: Die mündliche Verhandlung war für Dezember 2025 angesetzt, hat bisher aber nicht stattgefunden. Nach einem Urteil des EuGH (Az. C-669/24) im September 2026 blickt der vzbv optimistisch auf die Sammelklage. Denn der EuGH hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter ihre Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern dürfen.

Das Urteil bezieht sich zwar nicht direkt auf die Sammelklage. Bei der Entscheidung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm muss es aber berücksichtigt werden.

Wer kann sich der Sammelklage anschließen?

Ob Du zu den betroffenen Vodafone-Kundinnen und -Kunden zählst und am Verfahren teilnehmen kannst, findest Du über die Infoseite des vzbv heraus. Dort kannst Du einen Klage-Check durchführen. 

Bist Du betroffen, kannst Du Dich beim Bundesamt für Justiz kostenfrei für die Klage anmelden – auch wenn Dein Vertrag schon nicht mehr besteht. Hier findest Du das Anmeldeformular samt Ausfüllanleitung. Ausfüllhinweise und Mustertexte gibt es auch auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Weitere Bedingungen und Infos zur Vodafone-Sammelklage findest Du in den FAQs der Verbraucherzentrale. 

Verbraucherschutz bei Telekommunikationsverträgen

Solche Preiserhöhungen musst Du nicht hinnehmen. Du hast ein Sonderkündigungsrecht und kommst trotz Mindestlaufzeit aus dem Vertrag raus. Auch in bei der Vodafone-Preiserhöhung gab es die Möglichkeit, dieses zu nutzen.

Du solltest regelmäßig checken, ob Du zu einem günstigeren Internetanbieter wechseln kannst. Für den Vergleich empfehlen wir Dir Preisvergleich.de, Verivox und Check24. Was einen guten Internettarif ausmacht, liest Du im Ratgeber Kabel- und DSL-Vergleich. 

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