Tipps & Tricks
Vodafone-Preiserhöhung – Dieses Urteil macht Hoffnung
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Anbieter laufende Internetverträge nicht einfach ändern dürfen. Noch kannst Du bei einer Sammelklage mitmachen.

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Anbieter laufende Internetverträge nicht einfach ändern dürfen. Noch kannst Du bei einer Sammelklage mitmachen.


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Der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone haben sich bereits mehr als 116.000 Menschen angeschlossen (Stand: September 2026). Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte sich auf die noch offene Entscheidung auswirken.
Das Urteil bezieht sich zwar nicht direkt auf die Sammelklage. Bei der Entscheidung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm muss es aber berücksichtigt werden.
Ob Du zu den betroffenen Vodafone-Kundinnen und -Kunden zählst und am Verfahren teilnehmen kannst, findest Du über die Infoseite des vzbv heraus. Dort kannst Du einen Klage-Check durchführen.
Bist Du betroffen, kannst Du Dich beim Bundesamt für Justiz kostenfrei für die Klage anmelden – auch wenn Dein Vertrag schon nicht mehr besteht. Hier findest Du das Anmeldeformular samt Ausfüllanleitung. Ausfüllhinweise und Mustertexte gibt es auch auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Weitere Bedingungen und Infos zur Vodafone-Sammelklage findest Du in den FAQs der Verbraucherzentrale.
Solche Preiserhöhungen musst Du nicht hinnehmen. Du hast ein Sonderkündigungsrecht und kommst trotz Mindestlaufzeit aus dem Vertrag raus. Auch in bei der Vodafone-Preiserhöhung gab es die Möglichkeit, dieses zu nutzen.
Du solltest regelmäßig checken, ob Du zu einem günstigeren Internetanbieter wechseln kannst. Für den Vergleich empfehlen wir Dir Preisvergleich.de, Verivox und Check24. Was einen guten Internettarif ausmacht, liest Du im Ratgeber Kabel- und DSL-Vergleich.
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